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   BFH, 10.03.2011 - VII B 133/10   

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https://dejure.org/2011,15340
BFH, 10.03.2011 - VII B 133/10 (https://dejure.org/2011,15340)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2011 - VII B 133/10 (https://dejure.org/2011,15340)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2011 - VII B 133/10 (https://dejure.org/2011,15340)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Unterschiedliche Tarifierung von LCD-Projektoren vor Inkrafttreten einer entsprechenden Einreihungsverordnung

  • openjur.de

    Unterschiedliche Tarifierung von LCD-Projektoren vor Inkrafttreten einer entsprechenden Einreihungsverordnung

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 12 Abs 2, ZKDV Art 9, ZKDV Art 10 Abs 1, KN AllgVorschr 3 Buchst c, KN Pos 8471 UPos 9910, KN Pos 8528, EGV 2184/97, EG Art ... 12, EG Art 13, EWGV 2913/92 Art 12 Abs 2, EWGV 2454/93 Art 9, EWGV 2454/93 Art 10 Abs 1, KN Pos 8471 UPos 9390
    Unterschiedliche Tarifierung von LCD-Projektoren vor Inkrafttreten einer entsprechenden Einreihungsverordnung

  • Bundesfinanzhof

    Unterschiedliche Tarifierung von LCD-Projektoren vor Inkrafttreten einer entsprechenden Einreihungsverordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 2 ZK, Art 9 ZKDV, Art 10 Abs 1 ZKDV, AllgVorschr 3 Buchst c KN, Pos 8471 UPos 9910 KN
    Unterschiedliche Tarifierung von LCD-Projektoren vor Inkrafttreten einer entsprechenden Einreihungsverordnung

  • rewis.io

    Unterschiedliche Tarifierung von LCD-Projektoren vor Inkrafttreten einer entsprechenden Einreihungsverordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterschiedliche Tarifierung von LCD-Projektoren vor Inkrafttreten einer entsprechenden Einreihungsverordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK; ZKDVO; FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Bindung der für die Einfuhrabfertigung zuständigen Zollstelle an die Tarifierung gleicher Waren durch eine andere Zollstelle in der Kombinierten Nomenklatur (KN); Anforderungen an einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bei Festsetzung abweichender Einfuhrabgaben ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bindung der zuständigen Zollstelle bei der Einreihung der Einfuhrware in die KN an die Tarifierung dieser Ware anlässlich anderer Einfuhrabfertigungen durch eine andere Zollstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Keine Bindung der für die Einfuhrabfertigung zuständigen Zollstelle an die Tarifierung gleicher Waren durch eine andere Zollstelle in der Kombinierten Nomenklatur (KN); Anforderungen an einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bei Festsetzung abweichender ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00

    Rückforderung differenzierter Ausfuhrerstattung bei verspäteter Vorlage des

    Auszug aus BFH, 10.03.2011 - VII B 133/10
    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, kann ein rechtswidriges Verhalten einer für die Anwendung des Unionsrechts zuständigen Stelle kein berechtigtes Vertrauen des Betroffenen in eine unionsrechtswidrige Behandlung begründen (Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 49/01, BFHE 200, 453, ZfZ 2003, 89; Senatsbeschluss vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00, BFH/NV 2001, 75, ZfZ 2001, 19, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.11.2002 - VII R 49/01

    Vorlage eines Beförderungspapiers - Vorschussweise gewährte Ausfuhrerstattung -

    Auszug aus BFH, 10.03.2011 - VII B 133/10
    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, kann ein rechtswidriges Verhalten einer für die Anwendung des Unionsrechts zuständigen Stelle kein berechtigtes Vertrauen des Betroffenen in eine unionsrechtswidrige Behandlung begründen (Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 49/01, BFHE 200, 453, ZfZ 2003, 89; Senatsbeschluss vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00, BFH/NV 2001, 75, ZfZ 2001, 19, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 10.03.2011 - VII B 133/10
    Zur Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gehören Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).
  • EuGH, 29.07.2010 - C-151/09

    UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von

    Auszug aus BFH, 10.03.2011 - VII B 133/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) folgt aus dem Gleichheitssatz sowie aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteile vom 29. Juli 2010 C-151/09 --UGT-FSP--, Betriebs-Berater 2010, 2827; vom 21. Oktober 2010 C-467/08 --SGAE--, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2010, 951, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2003 - VII R 40/01

    Tarifierung von COM-Recordern

    Auszug aus BFH, 10.03.2011 - VII B 133/10
    Eine solche einheitliche Auslegung erhalten klärungsbedürftige Zolltariffragen entweder durch eine zolltarifliche Entscheidung des EuGH auf Vorlage eines nationalen Gerichts in einem bestimmten Streitfall oder --bei voneinander abweichenden vZTA für dieselbe Ware-- durch eine Maßnahme der Kommission gemäß dem Verfahren nach Art. 9 ZKDVO, also in der Regel durch eine Einreihungsverordnung, deren Anwendbarkeit sich allerdings, soweit ihr keine Rückwirkung verliehen wurde, nicht auf frühere Einfuhren erstreckt (Senatsurteil vom 30. Juli 2003 VII R 40/01, BFH/NV 2004, 835, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2004, 126).
  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

    Auszug aus BFH, 10.03.2011 - VII B 133/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) folgt aus dem Gleichheitssatz sowie aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteile vom 29. Juli 2010 C-151/09 --UGT-FSP--, Betriebs-Berater 2010, 2827; vom 21. Oktober 2010 C-467/08 --SGAE--, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2010, 951, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2015 - VII B 117/14

    Verbindliche Zolltarifauskunft: Zulässigkeit der Erhebung von abweichenden

    Erweist sich daher die Tarifierung einer bestimmten Ware durch eine Zollstelle als unzutreffend, kann in einem anderen Einfuhrfall der Einführer nicht unter Berufung auf den Gleichheitssatz von der für ihn zuständigen Zollbehörde verlangen, dass sie der Abfertigung dieselbe unzutreffende Tarifauffassung zugrunde legt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2011 VII B 133/10, BFH/NV 2011, 1200, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 10.07.2015 - 4 K 54/15

    Zolltarif: Einreihung eines Multimediazentrums für PKW

    Dritte - hier die Klägerin - können nicht verlangen, dass die für die Einreihung ihrer Ware zuständige Zollstelle - hier der für die Erteilung der verbindlichen Zolltarifauskunft zuständige Beklagte - die in einer verbindlichen Zolltarifauskunft zum Ausdruck kommende Einreihungsauffassung übernimmt (Schulmeister in Witte, Art. 12 Zollkodex, Rn. 19); der Beklagte - und erst recht das erkennende Gericht - ist an die verbindliche Zolltarifauskunft nicht gebunden (vgl. BFH, Beschluss vom 10.03.2011, VII B 133/10).
  • FG München, 18.06.2015 - 14 K 3537/13

    Tarifierung von Helmkameras mit USB-Schnittstelle - Einreihungsverordnung für

    Eine Einreihungsverordnung erstreckt sich, soweit ihr keine Rückwirkung verliehen wurde, auch nicht auf frühere Einfuhren (BFH-Beschluss vom 10. März 2011 VII B 133/10, BFH/NV 2011, 1200).
  • FG Hamburg, 24.02.2015 - 4 K 131/13

    Zollrechtliche Tarifierung eines Multifunktiongeräts, das zur Geldannahme

    Dritte - hier die Klägerin - können nicht verlangen, dass die für die Einreihung ihrer Ware zuständige Zollstelle - hier der für die Erteilung der verbindlichen Zolltarifauskunft zuständige Beklagte - die in einer verbindlichen Zolltarifauskunft zum Ausdruck kommende Einreihungsauffassung übernimmt (Schulmeister in Witte, Art. 12 Zollkodex, Rn. 19); der Beklagte - und erst recht der erkennende Senat - ist an die verbindliche Zolltarifauskunft nicht gebunden (vgl. BFH, Beschluss vom 01.03.2011, VII B 133/10).
  • FG München, 25.07.2013 - 14 K 246/10

    Einreihung eines DVD-Players, eines Multimediacenters und eines Uhrenradios

    Eine Einreihungsverordnung erstreckt sich, soweit ihr keine Rückwirkung verliehen wurde, auch nicht auf frühere Einfuhren (BFH-Beschluss vom 10. März 2011 VII B 133/10, BFH/NV 2011, 1200).
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