Rechtsprechung
BFH, 05.08.1997 - VII B 145/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen Versagung einer Richterablehnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 20.01.1999 - XI E 4/98
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
Wird der Ablehnungsgrund nicht substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht, ist der Antrag unzulässig (BFH-Beschluß vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).Ein unzulässiges Ablehnungsgesuch kann durch die abgelehnten Richter und ohne deren dienstliche Äußerung verworfen werden (BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 326).
- BFH, 11.11.1998 - VI B 270/98
Richterablehnung
Gemäß § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Mißtrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluß vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).Nur bei leicht feststellbarer und gravierender Fehlerhaftigkeit, die den Schluß auf unsachliche Einstellung des Richters erlaubt, kann ausnahmsweise die Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt sein (BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 326).
- BFH, 12.06.2008 - V E 1/08
Verfahren bei missbräuchlichem Befangenheitsantrag - Einwendungen im …
Fehlt es daran, ist der Antrag unzulässig (BFH-Beschluss vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).
- BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der …
Fehlt dem Vortrag eines Verfahrensbeteiligten jegliche tatsächliche Grundlage, die geeignet wäre, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, ist dem Erfordernis der Darlegung und der Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes nicht genügt und kann ein solches offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter und ohne dessen dienstliche Äußerung verworfen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326). - BFH, 18.03.2003 - I K 1/03
Wiederaufnahme von Verfahren
Das vom Antragsteller für alle Verfahren gestellte Gesuch um Ablehnung der Mitglieder des erkennenden Spruchkörpers (§ 51 Abs. 1 FGO i.V.m. §§ 42, 44 Abs. 1 ZPO) ist als missbräuchlich unzulässig abzulehnen, weil es an einer nachvollziehbaren Darlegung eines Ablehnungsgrundes fehlt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1989 VIII B 86/88, BFH/NV 1990, 175;… vom 12. Februar 1998 VII B 219/97, BFH/NV 1998, 872), damit ein Ablehnungsgrund nicht gemäß § 44 Abs. 2 ZPO substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht worden ist (BFH-Beschluss vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326). - BFH, 12.02.1998 - VII B 219/97
Voraussetzungen eine Richterablehnung
Ein solches offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch kann unter Mitwirkung des abgelehnten Richters und ohne dessen dienstliche Äußerung dazu abgelehnt werden (…BFH-Beschlüsse vom 14. März 1994 X B 50/93, BFH/NV 1995, 122; vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326). - BFH, 27.04.1998 - VII B 57/98 Im Streitfall gilt dies insbesondere, weil der Kläger den gesamten Senat bereits mehrfach abgelehnt hat, ohne zu spezifizieren, aus welchen Gründen er von der Befangenheit der einzelnen Senatsmitglieder ausgeht (vgl. den bereits gegen den Kläger im gleichen Verfahren -- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung -- ergangenen Senatsbeschluß vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).
- BFH, 07.10.1999 - XI E 2/99
Erinnerung gegen Kostenansatz
Fehlt es daran, ist der Antrag unzulässig (BFH-Beschluß vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326). - FG Baden-Württemberg, 29.12.1999 - 3 KO 1/99
Voraussetzungen für eine Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der …
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