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   BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06   

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https://dejure.org/2007,7152
BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06 (https://dejure.org/2007,7152)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2007 - VII B 171/06 (https://dejure.org/2007,7152)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - VII B 171/06 (https://dejure.org/2007,7152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Rechtliches Gehör; Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verletzung des Rechts auf Gehör bei Nichterscheinen des Beteiligten zur mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01

    Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung -

    Auszug aus BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06
    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO) gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 01.07.2003 - III B 94/02

    NZB: Recht auf Gehör, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06
    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO) gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 16.12.2002 - IX B 104/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06
    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO) gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

    Daran fehlt es aber, wenn --wie im Streitfall-- der Beteiligte trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist und auch keinen begründeten Antrag auf Terminsänderung gestellt hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947; vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 19.07.2010 - X S 10/10

    Schätzungsbefugnis bei unvollständigen Buchführungsunterlagen; prozessuale

    Daran fehlt es aber, wenn er --wie im Streitfall die Antragsteller-- trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947).
  • BFH, 27.12.2011 - III B 14/10

    Verlust des Inlandswohnsitzes bei längerfristigem Schulbesuch im Ausland; Keine

    Die Beteiligten trifft eine prozessuale Mitverantwortung, die ihren Anspruch auf rechtliches Gehör begrenzt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947).
  • BFH, 12.08.2008 - X S 35/08

    Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale

    Durch seine prozessuale Mitverantwortung wird der Anspruch auf rechtliches Gehör begrenzt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947).
  • BFH, 18.08.2009 - X B 14/09

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten - Heilung von Zustellungsmängeln - Wirkung

    Durch die prozessuale Mitverantwortung wird der Anspruch auf rechtliches Gehör begrenzt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947).
  • BFH, 20.09.2012 - VIII B 119/11

    NZB, Terminsverlegung, Recht auf Gehör

    Daran fehlt es aber, wenn er --wie im Streitfall die Klägerin-- trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947; vom 29. Juni 2006 VII B 8/06, BFH/NV 2006, 1864).
  • BFH, 18.12.2009 - III B 118/08

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen

    Die Beteiligten trifft eine prozessuale Mitverantwortung, die ihren Anspruch auf rechtliches Gehör begrenzt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947).
  • BFH, 11.09.2012 - VI B 67/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Haushaltsaufnahme - Heimunterbringung -

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör wird durch die prozessuale Mitverantwortung des Beteiligten begrenzt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947).
  • BFH, 18.02.2009 - IX B 152/08

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung

    Daran fehlt es, wenn weder der Beteiligte noch sein Prozessbevollmächtigter trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung erscheinen und kein begründeter Antrag auf Terminsänderung gestellt wird (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947).
  • BFH, 12.03.2008 - I B 157/07

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtteilnahme an mündlicher Verhandlung

    Daran fehlt es aber, wenn --wie im Streitfall-- weder der Beteiligte noch sein Prozessbevollmächtigter trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung erscheinen und kein begründeter Antrag auf Terminsänderung gestellt wurde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947; vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284).
  • BFH, 11.09.2008 - XI S 8/08

    Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BFH, 05.08.2008 - I B 76/08

    Darlegungsvoraussetzung bei Verfahrensfehlern - keine Gehörsverletzung bei

  • FG Nürnberg, 13.04.2011 - 7 K 1600/09

    Kindergeld: Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bei

  • BFH, 25.11.2008 - IX S 22/08

    Ablehnung eines Antrags auf Terminsänderung - Wechsel des Prozessbevollmächtigten

  • FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zusage gemäß §§ 204-207

  • BFH, 11.09.2008 - XI S 10/08

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Prozesskostenhilfe

  • BFH, 11.09.2008 - XI S 9/08

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Prozesskostenhilfe

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