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   BFH, 30.01.2012 - VII B 187/11   

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https://dejure.org/2012,6892
BFH, 30.01.2012 - VII B 187/11 (https://dejure.org/2012,6892)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2012 - VII B 187/11 (https://dejure.org/2012,6892)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - VII B 187/11 (https://dejure.org/2012,6892)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des FG; Verfahrensrüge bei kumulativer Begründung des FG

  • openjur.de

    Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des FG; Verfahrensrüge bei kumulativer Begründung des FG

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 145, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des FG; Verfahrensrüge bei kumulativer Begründung des FG

  • Bundesfinanzhof

    Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des FG; Verfahrensrüge bei kumulativer Begründung des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 145 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des FG; Verfahrensrüge bei kumulativer Begründung des FG

  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des FG; Verfahrensrüge bei kumulativer Begründung des FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 118 Abs. 2
    Vorliegen eines Rügeverlusts hinsichtlich eines Verfahrensfehlers bei Unterlassung der rechtzeitigen Rüge

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des FG; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.03.2011 - VII B 142/10

    Einwendungen gegen die Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls

    Auszug aus BFH, 30.01.2012 - VII B 187/11
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die Unterlassung der rechtzeitigen Rüge den endgültigen Rügeverlust --z.B. auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde-- zur Folge (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 28. März 2011 VII B 142/10, BFH/NV 2011, 1370).
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 30.01.2012 - VII B 187/11
    Der Verfahrensfehler mangelhafter Sachaufklärung ist nur dann ordnungsgemäß dargelegt, wenn zusätzlich vorgetragen wird, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.1988 - I R 210/84

    Rüge von Verfahrensfehlern - Kostenentscheidung - Fehlende Begründung

    Auszug aus BFH, 30.01.2012 - VII B 187/11
    Das gilt auch, wenn das Rechtsmittel in der Hauptsache --wie im Streitfall die Nichtzulassungsbeschwerde-- keinen Erfolg hat (§ 145 FGO), und zwar selbst dann, wenn in Bezug auf die Kostenentscheidung Revisionszulassungsgründe hinsichtlich der Kostenentscheidung der Sache nach vorliegen (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1999 IV B 122/98, BFH/NV 2000, 345, unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 12. Oktober 1988 I R 210/84, BFHE 154, 489, BStBl II 1989, 110, zur früheren zulassungsfreien Revision).
  • BFH, 30.01.2003 - VIII B 155/02

    NZB; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 30.01.2012 - VII B 187/11
    Da das FG bereits bei Würdigung des Gesamtvertrages die Gläubigerbenachteiligung bejaht hat, war die zusätzliche Begründung nicht entscheidungserheblich (vgl. zur kumulativen Begründung einer Entscheidung Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.1999 - IV B 122/98

    Beiladung; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus BFH, 30.01.2012 - VII B 187/11
    Das gilt auch, wenn das Rechtsmittel in der Hauptsache --wie im Streitfall die Nichtzulassungsbeschwerde-- keinen Erfolg hat (§ 145 FGO), und zwar selbst dann, wenn in Bezug auf die Kostenentscheidung Revisionszulassungsgründe hinsichtlich der Kostenentscheidung der Sache nach vorliegen (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1999 IV B 122/98, BFH/NV 2000, 345, unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 12. Oktober 1988 I R 210/84, BFHE 154, 489, BStBl II 1989, 110, zur früheren zulassungsfreien Revision).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17

    Schadensersatzklage wegen Zerstörung eines Gartens: Behandlung der Kosten des

    Insoweit eventuell bestehende Zulassungsgründe können nach der Wertung des § 99 Abs. 1 ZPO die Zulassung der Revision nicht begründen (vgl. auch BFH, Beschluss vom 30.01.2012 - VII B 187/11, juris Rn. 10).
  • BFH, 04.12.2012 - I B 72/12

    Zur Beschwerdebefugnis im NZB-Verfahren

    Dies schließt die Situation ein, dass der Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache der Erfolg zu versagen ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 585; vom 30. Januar 2012 VII B 187/11, BFH/NV 2012, 764; vom 28. Februar 2012 III B 55/10, BFH/NV 2012, 972).
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