Rechtsprechung
BFH, 04.03.2014 - VII B 189/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Glaubhaftmachung der Gründe für eine Terminsverlegung
- openjur.de
Glaubhaftmachung der Gründe für eine Terminsverlegung
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155, FGO § 80 Abs 1, ZPO § 227
Glaubhaftmachung der Gründe für eine Terminsverlegung
- Bundesfinanzhof
Glaubhaftmachung der Gründe für eine Terminsverlegung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 155 FGO, § 80 Abs 1 FGO, § 227 ZPO
Glaubhaftmachung der Gründe für eine Terminsverlegung - rewis.io
Glaubhaftmachung der Gründe für eine Terminsverlegung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 227 Abs. 1; FGO § 155
Terminsverlegung wegen Erkrankung des Verfahrensbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
Erkrankung als ausreichender Grund für eine Terminsverlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 05.09.2013 - 5 K 586/11
- BFH, 04.03.2014 - VII B 189/13
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99
Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 04.03.2014 - VII B 189/13
Die Gründe sind auf Verlangen des Vorsitzenden glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353). - BFH, 17.04.2002 - IX B 151/00
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 04.03.2014 - VII B 189/13
Eine Terminsverlegung ist vielmehr nur dann geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass vom Beteiligten die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (BFH-Beschluss vom 17. April 2002 IX B 151/00, BFH/NV 2002, 1047, m.w.N.). - BFH, 23.11.2001 - V B 224/00
Terminsverlegung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BFH, 04.03.2014 - VII B 189/13
Ein solcher Grund kann in einer schweren Erkrankung liegen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520, m.w.N.). - BFH, 03.11.2003 - III B 55/03
Terminsverlegung; Verletzung des Rechts auf Gehör
Auszug aus BFH, 04.03.2014 - VII B 189/13
Bei einer länger andauernden Erkrankung obliegt es aber regelmäßig dem Prozessbevollmächtigten, sich rechtzeitig um eine Vertretung zu kümmern (BFH-Beschluss vom 3. November 2003 III B 55/03, BFH/NV 2004, 506).
- BFH, 13.03.2024 - VIII B 4/23
Ablehnung einer Terminsaufhebung im Anschluss an eine Mandatsniederlegung
Der Kläger, dem der Termin zur mündlichen Verhandlung frühzeitig bekannt war, hätte angesichts seiner dauerhaften krankheitsbedingten Verhinderung dafür Sorge tragen können und müssen, den weiteren Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in den Streitstand einzuführen, damit dieser die Vertretung in der mündlichen Verhandlung sachkundig wahrnehmen kann und deren Mandat nicht niederlegen dürfen (vgl. zur Vorsorgepflicht bei dauerhafter Erkrankung BFH-Beschluss vom 04.03.2014 - VII B 189/13, BFH/NV 2014, 1057, Rz 7). - BFH, 22.10.2021 - IX B 15/21
Ablehnung eines "coronabedingten" Terminsverlegungsantrags
Dies entspricht der --vergleichbaren-- Situation bei einer längeren Erkrankung, die den Beteiligten dazu verpflichtet, Vorsorge für die Terminswahrnehmung zu treffen, etwa durch Bestellung eines (Unter-)Bevollmächtigten (vgl. BFH-Beschluss vom 04.03.2014 - VII B 189/13, BFH/NV 2014, 1057, Rz 7; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 91 Rz 4). - BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze
Die Erkrankung eines Beteiligten kann dann ein hinreichender Grund für eine Terminsverlegung sein, wenn sie so schwer wiegt, dass vom Beteiligten die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (BFH, Beschluss vom 4. März 2014 - VII B 189/13 - BFH/NV 2014, 1057 Rn. 5), und wenn der Beteiligte gehindert ist, sich im Termin durch einen Anwalt oder in Verfahren ohne Vertretungszwang auch durch andere Personen vertreten zu lassen.
- BFH, 05.05.2020 - III B 158/19
Terminsverlegungsantrag "in letzter Minute"
Bei einer länger andauernden Erkrankung obliegt es aber regelmäßig dem Prozessbevollmächtigten, sich rechtzeitig um eine Vertretung zu kümmern (BFH-Beschluss vom 04.03.2014 - VII B 189/13, BFH/NV 2014, 1057, Rz 7;… Senatsbeschluss vom 03.11.2003 - III B 55/03, BFH/NV 2004, 506, Rz 7). - BFH, 06.04.2021 - VIII B 108/20
Zur Terminverlegung bei Zugangsbeschränkungen aus Gründen des Infektionsschutzes
- BFH, 09.06.2022 - X B 35/21
Risiko der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Erkrankung an COVID-19 …
Ist --wie hier der Mitarbeiter der Prozessbevollmächtigten, dessen Behandlung laut ärztlichem Attest vom 02.03.2021 sechs Wochen dauern sollte-- der berufsmäßige Vertreter länger erkrankt, besteht die Notwendigkeit, Vorsorge für die Terminswahrnehmung zu treffen, etwa durch Bestellung von (Unter-)Bevollmächtigten (vgl. insoweit BFH-Beschluss vom 04.03.2014 - VII B 189/13, BFH/NV 2014, 1057, Rz 7). - BFH, 22.10.2021 - IX B 16/21
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.10.2021 IX B 15/21 - …
Dies entspricht der --vergleichbaren-- Situation bei einer längeren Erkrankung, die den Beteiligten dazu verpflichtet, Vorsorge für die Terminswahrnehmung zu treffen, etwa durch Bestellung eines (Unter-)Bevollmächtigten (vgl. BFH-Beschluss vom 04.03.2014 - VII B 189/13, BFH/NV 2014, 1057, Rz 7; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 91 Rz 4). - BFH, 23.03.2015 - VII B 167/14
Vertagung wegen plötzlicher und unerwarteter Erkrankung - Zurückverweisung an …
Der Senatsbeschluss vom 4. März 2014 VII B 189/13 (BFH/NV 2014, 1057) betraf einen Fall, bei dem der dauerhaft erkrankte Kläger bereits einen Prozessvertreter bestellt hatte, es also nur um das (zusätzliche) persönliche Erscheinen des Klägers ging. - FG Hamburg, 02.10.2014 - 1 K 301/13
Verschulden des Prozessbeteiligten bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme an der …
Handelt es sich nicht um eine plötzliche, sondern um eine dauerhafte Erkrankung des Prozessbevollmächtigten oder des Beteiligten, so liegt es bei ihm, sich rechtzeitig um eine Vertretung zu bemühen (vergleiche z. B. BFH Beschlüsse vom 04.03.2014, VII B 189/13, BFH/NV 2014, 1057;… vom 03.11.2003, III B 55/03, BFH/NV 2004, 506 …und vom 24.05.1988, IV B 125/87, BFH/NV 1989, 175). - FG Köln, 26.10.2020 - 14 K 1583/18
Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland für eine …
Das vorgelegte Attest bescheinigt lediglich die Arbeitsunfähigkeit und entspricht damit den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Hinderungsgrundes nicht (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Beschl. 24.4.2006 VII B 78/05, BFH/NV 2006, 1668; v. 4.3.2014 VII B 189/13, BFH/NV 2014, 1057).