Rechtsprechung
BFH, 16.07.2013 - VII B 194/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Bereitstellung eines Bewertungsschemas durch die Prüfungsbehörde zulässig
- openjur.de
Bereitstellung eines Bewertungsschemas durch die Prüfungsbehörde zulässig
- Bundesfinanzhof
StBDV § 15, GG Art 3 Abs 1
Bereitstellung eines Bewertungsschemas durch die Prüfungsbehörde zulässig
- Bundesfinanzhof
Bereitstellung eines Bewertungsschemas durch die Prüfungsbehörde zulässig
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 StBDV, Art 3 Abs 1 GG
Bereitstellung eines Bewertungsschemas durch die Prüfungsbehörde zulässig - rewis.io
Bereitstellung eines Bewertungsschemas durch die Prüfungsbehörde zulässig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DVStB § 15
Bewertung von schriftlichen Leistungen in der Steuerberaterprüfung - datenbank.nwb.de
Bereitstellung eines Schemas zur Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfungsbehörde zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bereitstellung eines Bewertungsschemas durch die Prüfungsbehörde
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 26.09.2012 - 2 K 150/12
- BFH, 16.07.2013 - VII B 194/12
Wird zitiert von ... (2)
- FG Bremen, 03.11.2022 - 2 K 12/21
Gerichtliche Überprüfung einer Prüfungsentscheidungen betreffend das Bestehen der …
Sie stellt eine sinnvolle Hilfestellung für die Prüfer:innen dar, die nicht nur rechtlich nicht zu beanstanden ist, sondern auch zu einer soweit wie möglich einheitlichen Bewertungspraxis der einzelnen Prüfer:innen beiträgt (BFH-Beschluss vom 16. Juli 2013 VII B 194/12, BFH/NV 2013, 1821 ).Die Freiheit der einzelnen Prüfer:innen, sich ein eigenes Urteil über die Bewertung der einzelnen Bearbeitungsschritte und der Prüfungsleistung als Ganzer zu bilden, wird durch ein solches Bewertungsschema nicht eingeschränkt (BFH, Beschluss vom 16. Juli 2013 - VII B 194/12 -, BFH/NV 2013, 1821 ).
- BFH, 08.07.2014 - VII B 158/13
Steuerberaterprüfung: Prüfungsschema und Überdenkungsverfahren, Verletzung des …
b) Im Übrigen ist die Bereitstellung eines Bewertungsschemas, das eine sinnvolle Hilfestellung für den nach § 24 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften berufenen Prüfer ist, rechtlich nicht zu beanstanden (BFH-Beschluss vom 16. Juli 2013 VII B 194/12, BFH/NV 2013, 1821).