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   BFH, 03.06.2011 - VII B 203/10   

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https://dejure.org/2011,28912
BFH, 03.06.2011 - VII B 203/10 (https://dejure.org/2011,28912)
BFH, Entscheidung vom 03.06.2011 - VII B 203/10 (https://dejure.org/2011,28912)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 2011 - VII B 203/10 (https://dejure.org/2011,28912)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zulassung der Revision zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuern

  • openjur.de

    Zulassung der Revision zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung; Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuern

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, AO § 69
    Zulassung der Revision zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuern

  • Bundesfinanzhof

    Zulassung der Revision zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 69 AO
    Zulassung der Revision zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuern

  • rewis.io

    Zulassung der Revision zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuern

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulassung der Revision zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 34; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung bei verspäteter Lohnsteueranmeldung

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung; Haftung des Geschäftsführers in der Krise für Lohnsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 03.06.2011 - VII B 203/10
    Alternative FGO kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn das Urteil unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 04.11.2004 - I B 43/04

    NZB: schwerwiegender Rechtsfehler

    Auszug aus BFH, 03.06.2011 - VII B 203/10
    Dafür reicht es jedoch nicht aus, dass sie im Ergebnis Zweifeln begegnet oder sogar eindeutig fehlerhaft ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2004, 707, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2004 - VII B 344/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 03.06.2011 - VII B 203/10
    Eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung kann dann in Betracht kommen, wenn das angefochtene Urteil auf einem so schweren Rechtsfehler beruht, dass sein Fortbestand das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnte (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 VII B 344/03, BFHE 2006, 226, BStBl II 2004, 896).
  • BFH, 25.06.2014 - VII B 210/13

    Erstattungsansprüche bei vorherigen Leistungen der Gesamtschuldner

    Neben den Fällen der Divergenz kann eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zwar auch dann in Betracht kommen, wenn das angefochtene Urteil auf einem so schweren Rechtsfehler beruht, dass sein Fortbestand das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnte (Senatsbeschluss vom 3. Juni 2011 VII B 203/10, Zeitschrift für Steuern und Recht 2011, R1220, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14

    Führung eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung des Steuerberaters - Art und Weise

    Neben den Fällen der Divergenz kann eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zwar auch dann in Betracht kommen, wenn das angefochtene Urteil auf einem so schweren Rechtsfehler beruht, dass sein Fortbestand das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnte (Senatsbeschluss vom 3. Juni 2011 VII B 203/10, Zeitschrift für Steuern und Recht 2011, R 1220, m.w.N.).
  • BFH, 03.04.2013 - V B 64/12

    Verlust des Vorsteuerabzugs aufgrund Rückgängigmachung der Option -

    Eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn das Urteil unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25, und vom 3. Juni 2011 VII B 203/10, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 15.12.2015 - VII B 176/14

    Widerruf der Erlaubnis zur Fortführung des Titels Steuerberater

    Neben den Fällen der Divergenz kann eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zwar auch dann in Betracht kommen, wenn das angefochtene Urteil auf einem so schweren Rechtsfehler beruht, dass sein Fortbestand das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnte (Senatsbeschluss vom 3. Juni 2011 VII B 203/10, m.w.N.).
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