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   BFH, 14.04.2008 - VII B 216/07   

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https://dejure.org/2008,3477
BFH, 14.04.2008 - VII B 216/07 (https://dejure.org/2008,3477)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2008 - VII B 216/07 (https://dejure.org/2008,3477)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2008 - VII B 216/07 (https://dejure.org/2008,3477)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FGO § 69 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2; EnergieStG § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; RL 2003/30/EG Art. 3 Abs. 1; RL 2003/96/EG Art. 16 Abs. 3

  • openjur.de

    Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; EnergieStG § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; RL 2003/30/EG Art. 3 Abs. 1; ; RL 2003/96/EG Art. 16 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen

  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung der Vollziehung: Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen gemeinschaftsrechtlich nicht zu beanstanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Besteuerung des Biokraftstoffanteils

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besteuerung des Biokraftstoffanteils

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit einer Besteuerung eines in Mischungen mit herkömmlichen Kraftstoffen enthaltenen Biokraftstoffanteils mit der Biokraftstoffrichtlinie 2003/30/EG (RL 2003/30/EG); Einführung des Beimischungszwangs zur Umsetzung der Biokraftstoffrichtlinie (RL 2003/30/EG) in ...

  • bdo.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Besteuerung von Biokraftstoffen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 361
  • DB 2008, 1842
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 25.02.2008 - BT-Drs 16/8309
    Auszug aus BFH, 14.04.2008 - VII B 216/07
    Der Bericht der Bundesregierung zur Steuerbegünstigung von Biokraft- und Bioheizstoffen 2007 (BTDrucks 16/8309) weist für den Zeitraum von Januar 2006 bis Juni 2007 sowohl beim Biodiesel- als auch beim Pflanzenöleinsatz als Reinkraftstoff eine deutliche Überkompensation bei Großanlagen auf, die je nach Anlagenart von 32, 1 bis 2, 66 Cent je Liter schwankt.

    Vielmehr wird die von der Bundesregierung vorgenommene Einschätzung in Bezug auf eine Überförderung von Biokraftstoffen, die den Subventionsabbau zusätzlich motiviert hat, durch den Bericht zur Steuerbegünstigung von Bio- und Bioheizstoffen 2007 (BTDrucks 16/8309) bestätigt.

  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 14.04.2008 - VII B 216/07
    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07 (BFH/NV 2007, Beilage 4, 441) entschieden hat, sind selbst die in § 50 Abs. 1 Satz 4 und 5 EnergieStG getroffenen -und vom FG ebenfalls in Frage gestellten- Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, mit denen Biokraftstoffe übergangslos in dem Umfang von der Steuerbefreiung ausgenommen werden, in dem sie zur Erfüllung der Beimischungsquote nach § 37a Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes eingesetzt werden oder jedenfalls eingesetzt werden könnten.
  • BFH, 27.02.2009 - VII B 186/08

    Energiesteuerentlastung nur für reine, unvermischte Biokraftstoffe - Aussetzung

    Unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 14. April 2008 VII B 216/07 (BFHE 221, 361, BFH/NV 2008, 1261) führte das FG aus, dass für Gemische aus Biokraftstoffen und anderen Energieerzeugnissen eine Steuerentlastung nicht in Betracht komme.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, steht das Gemeinschaftsrecht der vom Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Januar 2007 getroffenen Regelung, die zur Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen mit normalem Kraftstoff führt, nicht entgegen (Senatsbeschluss in BFHE 221, 361, BFH/NV 2008, 1261), so dass auch insoweit ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Energiesteuerbescheides nicht bestehen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf seine Entscheidung in BFHE 221, 361, BFH/NV 2008, 1261.

  • BFH, 19.06.2012 - VII R 19/11

    Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des

    Darüber hinaus weiche das erstinstanzliche Urteil von den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. April 2008 VII B 216/07 (BFHE 221, 361, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2008, 213) und VII B 236/07 (nicht veröffentlicht) ab.
  • BFH, 07.07.2015 - VII R 64/13

    Erstreckung des abgabenbewehrten Beimischungszwangs auf Alkylatbenzin nicht

    Das Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- (Beschluss vom 25. Juli 2007  1 BvR 1031/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2007, 1024) und der Bundesfinanzhof (Beschluss vom 14. April 2008 VII B 216/07, BFHE 221, 361, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2008, 213) hätten die Rückführung der steuerlichen Subvention und die Einführung eines Beimischungszwangs unbeanstandet gelassen.
  • BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12

    Keine Energiesteuerbegünstigung für reine Mischungen herkömmlicher Kraftstoffe

    Daher war auch aufgrund der beihilferechtlichen Restriktionen eine Rückführung der Steuersubvention für Biokraftstoffe geboten (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 VII B 216/07, BFHE 221, 361, 364 f.).
  • BFH, 30.09.2008 - VII B 98/08

    Energiesteuerentlastung nur für reine Biokraftstoffe

    Wie der Senat bereits entschieden hat, steht das Gemeinschaftsrecht der vom Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Januar 2007 getroffenen Regelung, die zur Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen mit normalem Kraftstoff führt, nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 VII B 216/07, BFH/NV 2008, 1261), so dass auch insoweit ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Energiesteuerbescheids nicht bestehen.
  • BFH, 28.02.2011 - VII B 220/10

    Nicht auf den Verkehrssektor beschränkter Beimischungszwang für Biokraftstoffe

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 25. Juli 2007  1 BvR 1031/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2007, 1024) und der Bundesfinanzhof --BFH-- (Beschluss vom 14. April 2008 VII B 216/07, BFHE 221, 361) hätten die Rückführung der steuerlichen Subvention und die Einführung eines Beimischungszwangs unbeanstandet gelassen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2008 - 2 V 1545/07

    Voraussetzungen der Steuerentlastung für Biokraftstoffe gemäß § 50

    Dieses Verständnis des Gesetzestextes wird im Übrigen auch bestätigt durch den Beschluss des BFH vom 14. April 2008 VII B 216/07 (HaufeIndex 2002104).
  • FG Hessen, 22.10.2008 - 7 V 2514/08

    Zulässigkeit eines wiederholenden Antrags auf Aussetzung der Vollziehung:

    In den daraufhin durch die Verwaltungsbehörde anhängig gemachten Beschwerdeverfahren beim Bundesfinanzhof (Geschäftszeichen VII B 216/07 und VII B 236/07) hob der Bundesfinanzhof diese Beschlüsse auf und lehnte die Aussetzung der Vollziehung ab.
  • FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2008 - 2 V 1547/07

    Voraussetzungen der Steuerentlastung für Biokraftstoffe gemäß § 50

    Dieses Verständnis des Gesetzestextes wird im Übrigen auch bestätigt durch den Beschluss des BFH vom 14. April 2008 VII B 216/07 (HaufeIndex 2002104).
  • FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2008 - 2 V 1546/07

    Voraussetzungen der Steuerentlastung für Biokraftstoffe gemäß § 50

    Dieses Verständnis des Gesetzestextes wird im Übrigen auch bestätigt durch den Beschluss des BFH vom 14. April 2008 VII B 216/07 (HaufeIndex 2002104).
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