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   BFH, 24.11.2009 - VII B 223/08   

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https://dejure.org/2009,17977
BFH, 24.11.2009 - VII B 223/08 (https://dejure.org/2009,17977)
BFH, Entscheidung vom 24.11.2009 - VII B 223/08 (https://dejure.org/2009,17977)
BFH, Entscheidung vom 24. November 2009 - VII B 223/08 (https://dejure.org/2009,17977)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen eines Kaffeeversandhandels nach § 12 KaffeeStG; Verletzung der Ermittlungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichteinbeziehung von in Österreich beschlagnahmten Akten als Verstoß gegen die Verpflichtung des Gerichts zur Sichtung aller verfügbaren Beweismittel; Besteuerung eines Kaffee-Versandhandels bei Lieferung des Kaffees aus Österreich durch eine unter einer Adresse in der ...

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen eines Kaffeeversandhandels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.04.2003 - VII B 267/02

    Versandhandel mit Kaffee

    Auszug aus BFH, 24.11.2009 - VII B 223/08
    Das angefochtene Urteil weiche u.a. von der Senatsentscheidung vom 14. April 2003 VII B 267/02 (BFHE 202, 91) ab.

    Von dem Sachverhalt, der der Senatsentscheidung in BFHE 202, 91 zugrunde lag, unterscheidet sich der Streitfall dadurch, dass in dem bereits vom BFH entschiedenen Fall der Steuerschuldner eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft gewesen ist, die in Deutschland Kaffee erwarb, diesen nach Österreich verbrachte, und ihn über ein in Deutschland gelegenes Callcenter an deutsche Kunden verkaufte.

    Nach der Senatsentscheidung in BFHE 202, 91 kann § 12 KaffeeStG jedoch dann nicht zur Anwendung gelangen, wenn im Steuergebiet eine Niederlassung besteht (z.B. der Sitz einer Körperschaft).

  • BFH, 15.12.1998 - VIII R 52/97

    Verletzung der Aufklärungspflicht; unterbliebene Aktenübersendung

    Auszug aus BFH, 24.11.2009 - VII B 223/08
    Das Gericht verstößt gegen seine Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts, wenn es die Beiziehung von entscheidungserheblichen Akten unterlässt (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1998 VIII R 52/97, BFH/NV 1999, 943, und vom 26. Juni 1996 X R 53/95, BFH/NV 1997, 293).
  • BFH, 20.06.2001 - I B 118/00

    Ordnungsgemäße Rüge - Zulässigkeit der Beschwerde - Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus BFH, 24.11.2009 - VII B 223/08
    Hierin liegt auch eine Verletzung des Gehörsanspruchs aus Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2001 I B 118/00, BFH/NV 2001, 1583, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.1996 - X R 53/95

    Kappung und Erlaß von Kirchensteuern

    Auszug aus BFH, 24.11.2009 - VII B 223/08
    Das Gericht verstößt gegen seine Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts, wenn es die Beiziehung von entscheidungserheblichen Akten unterlässt (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1998 VIII R 52/97, BFH/NV 1999, 943, und vom 26. Juni 1996 X R 53/95, BFH/NV 1997, 293).
  • Drs-Bund, 14.10.1992 - BT-Drs 12/3432
    Auszug aus BFH, 24.11.2009 - VII B 223/08
    Die Lieferung von Kaffee durch "ausländische Versandhändler" an private Verbraucher in Deutschland soll durch § 11 KaffeeStG nicht erfasst werden (BTDrucks 12/3432, S. 94).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Kaffeesteuer: Steueranmeldung durch den

    Die Voraussetzungen eines Versandhandels i.S.v. § 12 KaffeeStG aF lagen nicht vor, weil der Angeklagte den Kaffeehandel von Deutschland aus betrieb (vgl. BFH, Beschluss vom 24. November 2009 - VII B 223/08, ZfZ 2010, 136).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 22/12

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen

    b) Aus diesem Vorbringen ergibt sich ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des FG (vgl. auch zum Verstoß gegen § 76 FGO wegen unterlassener Beiziehung von Akten BFH-Beschluss vom 24. November 2009 VII B 223/08, BFH/NV 2010, 686; BFH-Urteile vom 15. Dezember 1998 VIII R 52/97, BFH/NV 1999, 943; vom 26. Juni 1996 X R 53/95, BFH/NV 1997, 293), da es im Streitfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich aus den umfangreichen Ermittlungsakten der Steuerfahndung weitere, bislang nicht berücksichtigte Erkenntnisse für das Gericht oder für den Kläger hätten ergeben können.
  • BFH, 14.01.2011 - VIII B 56/10

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in nicht vorliegende Akten

    Insbesondere ist auch kein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des FG (§ 76 Abs. 1 FGO) gegeben (vgl. zum Verstoß gegen § 76 FGO wegen unterlassener Beiziehung von Akten BFH-Beschluss vom 24. November 2009 VII B 223/08, BFH/NV 2010, 686; BFH-Urteile vom 15. Dezember 1998 VIII R 52/97, BFH/NV 1999, 943; vom 26. Juni 1996 X R 53/95, BFH/NV 1997, 293).
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