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   BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12   

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https://dejure.org/2013,9630
BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12 (https://dejure.org/2013,9630)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2013 - VII B 232/12 (https://dejure.org/2013,9630)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2013 - VII B 232/12 (https://dejure.org/2013,9630)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • openjur.de

    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1, TabStG § 23 Abs 1 S 1
    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • Bundesfinanzhof

    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 23 Abs 1 S 1 TabStG
    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • IWW
  • rewis.io

    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Erhebung der Tabaksteuer gegen den Eigentümer eines Schmuggelfahrzeugs mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Entstehung von Tabaksteuer bei Verbringen unversteuerter Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zigarettenschmuggel im Privatfahrzeug - und die Tabaksteuer

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06 (BFHE 218, 469, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2008, 85) zugrunde liegt, unterscheide sich der Streitfall dadurch, dass er, der Kläger, nicht strafrechtlich verurteilt worden sei und keine Ladung als LKW-Fahrer transportiert habe, die er habe kontrollieren und deren Transport habe verhindern können.

    Zu Recht hat das FG unter Hinweis auf das Senatsurteil in BFHE 218, 469, ZfZ 2008, 85 entschieden, der Kläger habe durch sein Handeln den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 TabStG erfüllt.

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde lassen sich die Grundsätze, die der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 218, 469, ZfZ 2008, 85 zur Auslegung der Vorgängervorschrift des § 19 TabStG a.F. aufgestellt hat, auch auf den Streitfall übertragen.

    Ausreichend ist vielmehr, dass die Zigaretten nach ihrem Verbringen im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken verwendet werden sollen (Senatsurteil in BFHE 218, 469, 476, ZfZ 2008, 85).

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Schließlich gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhaltes und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Darüber hinaus ist eine Rechtsfrage auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Das Übergehen eines Beweisantrages oder einer unvollständigen Zeugeneinvernahme kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung eines Beweisantrages oder die mangelhafte Sachaufklärung während der Zeugenbefragung erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    a) Wird geltend gemacht, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Antrag des im Termin zur mündlichen Verhandlung anwesenden Prozessvertreters des Klägers von Amts wegen umfassender aufklären müssen, ist u.a. darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei der weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes auf der Grundlage des materiellen Rechtsstandpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Schließlich gehört zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhaltes und die Nichterhebung weiterer (angebotener) Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 12.05.2009 - VII B 266/08

    Geschäftsführerhaftung trotz Einsatzes sachverständiger Sanierungsexperten

    Auszug aus BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12
    Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen jedoch nicht die Zulassung der Revision (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2009 VII B 266/08, BFH/NV 2009, 1589, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    Denn die Rechtsfrage ist offensichtlich so zu beantworten, wie es das FG getan hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2011 I B 108/10, BFH/NV 2011, 1924; vom 12. Dezember 2012 I B 27/12, BFH/NV 2013, 545; vom 25. März 2013 I B 26/12, BFH/NV 2013, 1061; BFH-Beschlüsse vom 25. März 2013 VII B 232/12, BFH/NV 2013, 1131; vom 13. Juni 2013 X B 232/12, BFH/NV 2013, 1416).
  • FG Hamburg, 19.01.2018 - 4 V 260/17

    Aussetzung der Vollziehung: Besitz an Tabakwaren im Tabaksteuerrecht

    Diese Bewertung steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der der Führer eines Fahrzeugs die Möglichkeit der Sachherrschaft über alle sich darin befindlichen Gegenstände hat (BFH, Urt. v. 25.03 2013, VII B 232/12, juris Rn. 6).

    Dies gilt selbst für Gegenstände, von deren Vorhandensein im Fahrzeug er keine Kenntnis hat (BFH, Urt. v. 25.03 2013, VII B 232/12, juris Rn. 6).

  • FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 89/17

    Rechtmäßige Heranziehung zur Tabaksteuer für geschmuggelte Zigaretten

    Dabei komme es auf den Zeitpunkt des Verbringens in das Steuergebiet an (vgl. BFH-Beschluss vom 25.03.2013 VII B 232/12, Rz. 6).
  • FG München, 15.09.2023 - 14 K 2480/22

    Kaffeesteuer

    Zwar kommt es - wie beim Begriff der "Beteiligung" - beim "Besitz" im Sinne des Verbrauchsteuerrechts auch nicht so sehr auf die subjektive Komponente des "Besitzwillens" an bestimmten Gegenständen an (z.B., wenn Besitz auch an Waren angenommen wird, von deren Existenz der Besitzer nichts wusste, vgl. EuGH-Urteil Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent) vom 10. Juni 2021 - C-279/19, ECLI:EU:C:2021:473, Rn. 25; BFH-Beschluss vom 25. März 2013 - VII B 232/12, BFH/NV 2013, 1131, Rn. 6).
  • FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14

    Zustellung deutscher Bescheide im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein

    Danach hat der Führer eines Fahrzeugs die Möglichkeit der Sachherrschaft über sein Fahrzeug und alle in ihm befindlichen Gegenstände, somit auch über die im Fahrzeug versteckten Zigaretten, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen PKW oder einen LKW handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 25.03.2013 VII B 232/12, BFH/NV 2013, 1131 ; vgl. auch FG München, Beschluss vom 12.06.2012 14 V 592/12, Juris).
  • FG München, 25.05.2023 - 14 K 981/22

    Versender, Besitzer oder Verwender des Kaffees Steuerschuldner nach dem

    Zwar kommt es - wie beim Begriff der "Beteiligung"- beim "Besitz" im Sinne des Verbrauchsteuerrechts auch nicht so sehr auf die subjektive Komponente des "Besitzwillens" an bestimmten Gegenständen an (z.B., wenn Besitz auch an Waren angenommen wird, von deren Existenz der Besitzer nichts wusste, vgl. EuGH-Urteil Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent) vom 10. Juni 2021 - C-279/19, EU:C:2021:473, Rn. 25; BFH-Beschluss vom 25. März 2013 - VII B 232/12, BFH/NV 2013, 1131 , Rn. 6).
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