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   BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09   

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https://dejure.org/2010,6747
BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09 (https://dejure.org/2010,6747)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2010 - VII B 234/09 (https://dejure.org/2010,6747)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - VII B 234/09 (https://dejure.org/2010,6747)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Pflicht des FG zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke - Pflicht des FG zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens - Keine Bindungswirkung von verwaltungsinternen Verfahrensanweisungen für die Gerichte

  • openjur.de

    Keine Pflicht des FG zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke; Pflicht des FG zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Keine Bindungswirkung von verwaltungsinternen Verfahrensanweisungen für die Gerichte

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 76 Abs 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 1, UStG Anl 2 Nr 52 Buchst b, KN Pos 9021 UPos 1010
    Keine Pflicht des FG zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke - Pflicht des FG zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens - Keine Bindungswirkung von verwaltungsinternen Verfahrensanweisungen für die Gerichte

  • Bundesfinanzhof

    Keine Pflicht des FG zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke - Pflicht des FG zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens - Keine Bindungswirkung von verwaltungsinternen Verfahrensanweisungen für die Gerichte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 1999, Anl 2 Nr 52 Buchst b UStG 1999, Pos 9021 UPos 1010 KN
    Keine Pflicht des FG zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke - Pflicht des FG zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens - Keine Bindungswirkung von verwaltungsinternen Verfahrensanweisungen für die Gerichte

  • rewis.io

    Keine Pflicht des FG zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke - Pflicht des FG zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens - Keine Bindungswirkung von verwaltungsinternen Verfahrensanweisungen für die Gerichte

  • rewis.io

    Keine Pflicht des FG zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke - Pflicht des FG zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens - Keine Bindungswirkung von verwaltungsinternen Verfahrensanweisungen für die Gerichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage des Bestehens einer Pflicht eines Finanzgerichts zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verpflichtung zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft zur Beurteilung der Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes; Pflicht zur Einholung weiterer Sachverständigengutachten; keine Bindung der Gerichte an verwaltungsinterne Verfahrensanweisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99

    Zolltarifsache

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09
    Diese Würdigung des FG ist möglich, sie verstößt weder gegen Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze, so dass der Senat in einem Revisionsverfahren an diese tatrichterliche Würdigung gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden wäre (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14. November 2000 VII R 83/99, BFH/NV 2001, 499).
  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09
    Einer Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2004 - VIII B 107/03

    Sachverständigengutachten

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09
    Hat das Gericht wie im Streitfall mangels eigener zureichender Sachkunde ein Sachverständigengutachten eingeholt, ist es zur Einholung weiterer gutachterlichen Stellungnahmen nur dann verpflichtet, wenn das bisherige Gutachten nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht oder widersprüchlich ist oder von unsachlichen Erwägungen getragen wird (BFH-Beschluss vom 5. Mai 2004 VIII B 107/03, BFH/NV 2004, 1533, m.w.N.).
  • BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99

    Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09
    Einer Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2015 - VII B 186/14

    Tarifierung einer Kniegelenkbandage - Fehlende Klärungsbedürftigkeit - Keine

    Das Niedersächsische FG hat in seinem Urteil vom 10. September 2009  16 K 180/07 (n.v.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 11. Februar 2010 VII B 234/09, BFH/NV 2010, 1139) einen besonderen Mechanismus, der eine Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten ermöglicht, nicht, wovon die Klägerin auszugehen scheint, allein in dem komprimierenden Material bzw. in dessen Elastizität gesehen.
  • BFH, 03.08.2010 - VII B 71/10

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung -

    Bei der Einreihung einer Ware in die KN besteht ebenso wenig ein Zwang zur Einholung eines Sachverständigengutachtens wie ein Zwang zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke (Senatsbeschluss vom 11. Februar 2010 VII B 234/09, BFH/NV 2010, 1139).
  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 303/14

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

    Die entgegenstehende unverbindliche Zolltarifauskunft der ZLPA München vom 08.06.2008 hat den Charakter eines Sachverständigengutachtens und bindet als Verwaltungsauffassung das Gericht nicht (BFH-Beschluss vom 11.02.2010 VII B 234/09, BFH/NV 2010, 1139).
  • FG Hamburg, 19.01.2022 - 6 K 16/20

    UStG: Sachprämien bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements und Beigabe von

    Das Gericht ist an das Ergebnis der unverbindlichen Zolltarifauskunft jedoch nicht gebunden (BFH, Urteil vom 11. Februar 2010, VII B 234/09, BFH/NV 10, 1139).
  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

    Die entgegenstehende unverbindliche Zolltarifauskunft der ZLPA München vom 08.06.2008 hat den Charakter eines Sachverständigengutachtens und bindet als Verwaltungsauffassung das Gericht nicht (BFH-Beschluss vom 11.02.2010 VII B 234/09, BFH/NV 2010, 1139).
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