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   BFH, 20.04.2010 - VII B 235/09   

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https://dejure.org/2010,6786
BFH, 20.04.2010 - VII B 235/09 (https://dejure.org/2010,6786)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2010 - VII B 235/09 (https://dejure.org/2010,6786)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2010 - VII B 235/09 (https://dejure.org/2010,6786)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • openjur.de

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • Bundesfinanzhof

    StBerG § 46 Abs 2 Nr 4, InsO § 35 Abs 2
    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • Bundesfinanzhof

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 Nr 4 StBerG, § 35 Abs 2 InsO
    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • rewis.io

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • ra.de
  • rewis.io

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 35 Abs. 2; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
    Widerlegung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 45
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.08.2008 - VII B 16/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigter wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BFH, 20.04.2010 - VII B 235/09
    Es liegt auf der Hand, dass die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintretenden Rechtsfolgen nicht zugleich geeignet sein können, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. August 2008 VII B 16/08, BFH/NV 2008, 2064).

    Die vom Insolvenzverwalter erklärte Freigabe der weiteren beruflichen Tätigkeit des Steuerberaters während des Insolvenzverfahrens beruht --wie das FG zutreffend erkannt hat-- nicht auf berufsrechtlichen Gesichtspunkten und führt auch nicht zur Bereinigung der wirtschaftlichen Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2008, 2064; vom 13. Januar 2009 VII B 108/08, BFH/NV 2009, 794).

  • BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BFH, 20.04.2010 - VII B 235/09
    Das Gleiche gilt hinsichtlich des die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft betreffenden Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2004 AnwZ (B) 40/04 (Neue Juristische Wochenschrift 2005, 1271), auf den sich die Beschwerde beruft (vgl. dazu: Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 VII B 71/09, BFH/NV 2010, 699).
  • BFH, 13.01.2009 - VII B 108/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BFH, 20.04.2010 - VII B 235/09
    Die vom Insolvenzverwalter erklärte Freigabe der weiteren beruflichen Tätigkeit des Steuerberaters während des Insolvenzverfahrens beruht --wie das FG zutreffend erkannt hat-- nicht auf berufsrechtlichen Gesichtspunkten und führt auch nicht zur Bereinigung der wirtschaftlichen Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2008, 2064; vom 13. Januar 2009 VII B 108/08, BFH/NV 2009, 794).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus BFH, 20.04.2010 - VII B 235/09
    Das Gleiche gilt hinsichtlich des die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft betreffenden Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2004 AnwZ (B) 40/04 (Neue Juristische Wochenschrift 2005, 1271), auf den sich die Beschwerde beruft (vgl. dazu: Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 VII B 71/09, BFH/NV 2010, 699).
  • BFH, 05.06.2015 - VII B 181/14

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermutung des Vermögensverfalls -

    Im Übrigen wäre die Aussicht, am Ende eines Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung zu erlangen, nicht geeignet, die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgelöste gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen (Senatsbeschluss vom 20. April 2010 VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496).
  • BFH, 18.12.2013 - VII B 40/13

    Auswirkung eines Insolvenzplanverfahrens auf den Widerruf der Bestellung als

    Das mit § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG verfolgte gesetzgeberische Ziel, die Interessen der Mandanten vor Gefährdungen zu schützen, die von einem in Vermögensverfall geratenen Steuerberater ausgehen können, verbietet es aber, die gerichtliche Entscheidung über die Widerrufsverfügung bis zu einer etwaigen Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Steuerberaters zurückzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2010 VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 13.09.2013 - 7 K 181/13

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall:

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 20.04.2010, VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496) sei die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls weder durch die im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Aussicht stehende Restschuldbefreiung noch durch den Umstand, dass ein Insolvenzverwalter gegebenenfalls die weitere selbstständige Tätigkeit des Steuerberaters gemäß § 35 Abs. 2 der Insolvenzordnung freigegeben hat, widerlegt, da es sich hierbei um mögliche Maßnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens handele, dessen Eröffnung die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls gerade auslöse.

    Insbesondere ist die für den insolventen Steuerberater bestehende Aussicht, am Ende des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung zu erlangen, nicht geeignet, die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgelöste gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen (vgl. BFH-Beschluss vom 20.04.2010 VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496).

  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 713/09

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater: Vermutung des Vermögensverfalls nach

    Es liegt auf der Hand, dass die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintretenden Rechtsfolgen nicht zugleich geeignet sein können, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen (vgl. z. b. BFH-Beschlüsse vom 20. April 2010 VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496; vom 27. August 2008 VII B 16/08, BFH/NV 2008, 2064).

    Denn das mit der Widerrufsvorschrift des § 46 Abs. 2 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz verfolgte gesetzgeberische Ziel, die Interessen der Mandanten vor Gefährdungen zu schützen, die von einem in Vermögensverfall geratenen Steuerberater ausgehen können, verbietet es, die gerichtliche Entscheidung über die Widerrufsverfügung bis zum ungewissen Zeitpunkt der Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Steuerberaters zurückzustellen (vgl. Beschluss des BFH vom 20. April 2010 VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496).

  • BGH, 07.07.2011 - IX ZA 20/11

    Notwendigkeit der Abgabe der "Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen

    Insbesondere muss er innerhalb der Rechtsmitteleinlegungsfrist auch eine "Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen" nebst der erforderlichen Belege (§ 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO) vorlegen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - IX ZA 17/10, ZInsO 2010, 1138, Rn. 4 mwN).
  • FG Hamburg, 21.01.2020 - 6 K 232/19

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Insolvenz

    Es liegt auf der Hand, dass die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintretenden Rechtsfolgen nicht zugleich geeignet sein können, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen (vgl. BFH, Beschluss vom 27. August 2008, VII B 16/08, BFH/NV 2008, 2064; vom 20. April 2010, VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496).
  • FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Prüfung der

    Die Freigabe führt auch nicht zur Bereinigung der wirtschaftlichen Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters (BFH-Beschluss vom 20.04.2010 VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496 m. w. N.).
  • FG München, 09.10.2013 - 4 K 3537/11

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater rechtmäßig bei möglicher Gefährdung der

    Auch die Aussicht des insolventen Steuerberaters, am Ende des Insolvenzverfahrens antragsgemäß Restschuldbefreiung zu erlangen, widerlegt allein die gesetzliche Vermutung seines Vermögensverfalls nicht (BFH-Beschluss vom 20. April 2010 VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 12078/10

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls -

    Vor der Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplanes bzw. vor der Annahme des vom Schuldner vorgelegten Schuldenbereinigungsplans erweist es sich jedenfalls als völlig ungewiss, ob geordnete wirtschaftliche Verhältnisse wieder hergestellt sind (ebenso: BFH, Beschluss vom 30. April 2009 - VII R 32/08, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2009, 1463 [1464]; BFH, Beschluss vom 20. April 2010 - VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496 [1497]; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 2 K 2084/08, EFG 2009, 687 [687 f]; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2008 - 12 K 12055/08, nicht veröffentlicht [n.v.]; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2009 - 12 K 12120/09, EFG 2010, 672).
  • FG Sachsen, 24.08.2011 - 2 K 717/11

    Widerruf der Bestellung eines mit ca. 2 Mio. Euro überschuldeten Steuerberaters

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (Beschlüsse vom 17. Dezember 2009, BFH/NV 2010, 699 m.w.N. und 20. April 2010, BFH/NV 2010, 1496), dem sich der Senat anschließt, bereits entschieden, dass sich durch das Inkrafttreten der Insolvenzordnung nichts an der gesetzlichen Grundentscheidung geändert hat, dass den Beruf des Steuerberaters nur ausüben dürfen soll, wer in geordneten Vermögensverhältnissen lebt.
  • FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09

    Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters bei Vorliegen des Vermögensverfalls;

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