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   BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04   

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BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04 (https://dejure.org/2005,295)
BFH, Entscheidung vom 11.08.2005 - VII B 244/04 (https://dejure.org/2005,295)
BFH, Entscheidung vom 11. August 2005 - VII B 244/04 (https://dejure.org/2005,295)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Anfechtbarkeit der Abführung von Lohnsteuern in den drei Monaten vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • zvi-online.de

    InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1, §§ 133, 142; FGO § 69 Abs. 3; AO § 69; EStG § 41a Abs. 1
    Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides für Lohnsteuerrückstände von drei Monaten vor Insolvenz wegen Anfechtbarkeit

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3; ; AO 1977 § 69; ; EStG § 41a Abs. 1; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 133; ; InsO § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de

    Lohnsteuerhaftung bei Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzrechtliche Beurteilung der Abführung von Lohnsteuer in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ? Auswirkung der Beurteilung auf Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung: Abführung von Lohnsteuern; Inanspruchnahme eines alleinigen Geschäftsführers einer GmbH aus einer Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer; Herabsetzung der Haftungssumme eines Geschäftsführers auf Grund eines Einspruchs gegen den Haftungsbescheid; ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 410
  • NJW 2005, 3807
  • ZIP 2005, 1797
  • NVwZ 2006, 486 (Ls.)
  • NZI 2006, 53
  • BB 2005, 2230
  • BB 2005, 2618
  • DB 2005, 2166
  • BStBl II 2006, 201
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 21.12.1998 - VII B 175/98

    Lohnsteuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
    Der abweichenden Ansicht des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 1998 VII B 175/98, BFH/NV 1999, 745) könne nicht zugestimmt werden.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Geschäftsführerpflichten dar (Senatsentscheidungen vom 8. Mai 2001 VII B 252/00, BFH/NV 2001, 1222, und in BFH/NV 1999, 745).

    Nach einer Entscheidung des Senats (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 745), die im summarischen Verfahren zu § 10 Abs. 1 Nr. 1 der Gesamtvollstreckungsordnung ergangen ist, liegt deshalb ein Bargeschäft vor, weil die Abzugsbeträge zum Arbeitslohn gehören, auf den die Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch haben.

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) wirke sich die Abführung von Lohnsteuern in der Insolvenz des Arbeitgebers gläubigerbenachteiligend aus (BGH-Urteil vom 22. Januar 2004 IX ZR 39/03, BGHZ 157, 350).

    Dieser Rechtsansicht ist der BGH in seinem Urteil in BGHZ 157, 350 entgegengetreten und hat ausgeführt, dass der BFH nicht beachtet habe, dass nur Leistungen des Schuldners, für die dieser aufgrund einer Parteivereinbarung mit dem anderen Teil, also dem Anfechtungsgegner, eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen erhalten habe, als Bargeschäfte angesehen werden könnten.

  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung -

    Auszug aus BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
    b) Die Erfüllung des Haftungstatbestandes des § 69 AO 1977 erfordert neben einer schuldhaften Pflichtverletzung das Bestehen eines haftungsbegründenden ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Fehlverhalten des Vertreters und dem Eintritt des Steuerausfalls als Vermögensschaden (Senatsurteil vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, m.w.N.).

    Andererseits ist in der Rechtsprechung des BFH bisher nicht eindeutig geklärt, ob und in welchem Umfang bei der Haftung nach § 69 AO 1977 hypothetische Geschehensabläufe Berücksichtigung finden können (vgl. Senatsentscheidungen vom 5. Juni 1985 VII R 57/82, BFHE 144, 290, BStBl II 1985, 688, und in BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, sowie Urteil des Sächsischen FG vom 24. Mai 2005 1 K 2361/04, FG-Report 2005, 59).

  • FG Baden-Württemberg, 28.07.2004 - 1 V 30/04

    Haftung des Geschäftsführers einer KG für vom FA beigetriebene Lohnsteuerbeträge

    Auszug aus BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
    Der Auffassung des BGH haben sich die Finanzgerichte teilweise angeschlossen (Entscheidungen des FG Baden-Württemberg vom 28. Juli 2004 1 V 30/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1425, und des FG des Saarlandes vom 20. Dezember 2004 2 V 385/04, EFG 2005, 680; a.A. Sächsisches FG in FG-Report 2005, 59).
  • FG Sachsen, 24.05.2005 - 1 K 2361/04

    Geschäftsführerhaftung trotz Schadensersatzpflicht nach § 64 Abs. 2 GmbHG und

    Auszug aus BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
    Andererseits ist in der Rechtsprechung des BFH bisher nicht eindeutig geklärt, ob und in welchem Umfang bei der Haftung nach § 69 AO 1977 hypothetische Geschehensabläufe Berücksichtigung finden können (vgl. Senatsentscheidungen vom 5. Juni 1985 VII R 57/82, BFHE 144, 290, BStBl II 1985, 688, und in BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, sowie Urteil des Sächsischen FG vom 24. Mai 2005 1 K 2361/04, FG-Report 2005, 59).
  • BFH, 08.05.2001 - VII B 252/00

    GmbH-Geschäftsführer; Haftungsbescheid; auf eigenen Arbeitslohn entfallende LSt

    Auszug aus BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Geschäftsführerpflichten dar (Senatsentscheidungen vom 8. Mai 2001 VII B 252/00, BFH/NV 2001, 1222, und in BFH/NV 1999, 745).
  • BFH, 15.07.1998 - I B 134/97

    Anschlussbeschwerde; KSt-Pflicht ausländischer KapG

    Auszug aus BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH bestehen solche Zweifel, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheides neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung einer Rechtsfrage bewirken (BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1998 I B 134/97, BFH/NV 1999, 372, und vom 10. November 1994 IV R 44/94, BFHE 176, 303, BStBl II 1995, 814, m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 44/94

    Bei Aussetzung der Vollziehung sind steuerliche Auswirkungen in anderen

    Auszug aus BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH bestehen solche Zweifel, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheides neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung einer Rechtsfrage bewirken (BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1998 I B 134/97, BFH/NV 1999, 372, und vom 10. November 1994 IV R 44/94, BFHE 176, 303, BStBl II 1995, 814, m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1998 - IX ZR 313/97

    Anfechtung der Bestellung neuer aufgrund der AGB der Banken zu stellender

    Auszug aus BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es für die Kenntnis der Zahlungseinstellung und somit der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO) ausreichend, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss zieht, dass der Schuldner etwa im Zeitraum des nächsten Monats wesentliche Teile der eingeforderten Verbindlichkeiten nicht wird tilgen können (BGH-Urteile vom 27. April 1995 IX ZR 147/94, ZIP 1995, 929, und vom 3. Dezember 1998 IX ZR 313/97, ZIP 1999, 76).
  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

    Auszug aus BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
    In diesem Fall wäre der Schaden auch bei pflichtgemäßer Abführung der Arbeitnehmeranteile eingetreten, so dass von einer Kausalität der Unterlassung nicht mehr ausgegangen werden könne (BGH-Urteile vom 14. November 2000 VI ZR 149/99, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2001, 80, sowie vom 18. April 2005 II ZR 61/03, ZIP 2005, 1026).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

  • FG Saarland, 20.12.2004 - 2 V 385/04

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Lohnsteuerschulden der GmbH;

  • BFH, 05.06.1985 - VII R 57/82

    Ermessensfehler - Steuerhinterziehung - Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme -

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02

    Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Der Bundesfinanzhof hat sich dieser Ansicht im Zusammenhang mit der Abführung von Lohnsteuern innerhalb des Dreimonatszeitraums zwar bisher nicht angeschlossen, sie aber zum Anlass genommen, die Vollziehung eines Haftungsbescheides gemäß §§ 69, 34 AO auszusetzen (vgl. BFH, ZIP 2005, 1797, 1799).
  • BFH, 05.06.2007 - VII R 65/05

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

    Da die Berücksichtigung einer hypothetischen Anfechtungsmöglichkeit nach § 130 Abs. 1 InsO im Rahmen einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme nach § 69 AO nicht in Betracht kommt, kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob die Abführung von Lohnsteuern in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine anfechtbare Rechtshandlung nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO darstellt, oder ob ein Bargeschäft nach § 142 InsO vorliegt, so dass eine Anfechtung nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO möglich wäre (vgl. zur Problemstellung Senatsbeschluss vom 11. August 2005 VII B 244/04, BFHE 210, 410, BStBl II 2006, 201, und Kayser, Insolvenzrechtliche Bargeschäfte (§ 142 InsO) bei der Erfüllung gesetzlicher Ansprüche?, ZIP 2007, 49).
  • BFH, 03.08.2022 - XI R 44/20

    Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    dd) Auf die Frage, ob Lohnsteuerzahlungen Bargeschäfte sein können (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 13.07.1995 - VII S 1/95, BFH/NV 1996, 10; vom 26.09.1995 - VII B 117/95, BFH/NV 1996, 281; BAG-Urteile in BAGE 139, 235, Rz 17, und in BAGE 147, 172, Rz 49; BGH-Urteile vom 22.01.2004 - IX ZR 39/03, BGHZ 157, 350; in BB 2005, 401, Rz 6; BGH-Beschluss vom 22.10.2015 - IX ZR 74/15, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht 2016, 341; offengelassen: BFH-Beschluss vom 11.08.2005 - VII B 244/04, BFHE 210, 410, BStBl II 2006, 201, Rz 16), kommt es daher im Streitfall nicht an.
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.10.2005 - 6 K 2803/04

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für innerhalb des Zeitraums von drei

    An einem solchen Kausalzusammenhang kann es fehlen, wenn die Zahlungen, deren Unterbleiben dem Geschäftsführer nach § 69 AO 1977 zum Vorwurf gemacht wird, von dem Insolvenzverwalter hätten zurückgefordert werden können und müssen, wenn der Geschäftsführer sie tatsächlich geleistet hätte (BFH Beschluss vom 19.11.2002 - VII B 191/01, BFH/NV 2003, 442; Beschluss des FG Saarland vom 22.03.2005 - 2 V 354/04, EFG 2005, 1091 mit Anmerkung Valentin; BFH Beschluss vom 11.05.2005 - VII B 244/04 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BGH; BGH Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 61/03 DS­t­R 2005, 978).

    Im Streitfall sprechen angesichts von Rückständen der GmbH von ca. 80.000 EUR die Indizien dafür, dass die Nichtzahlung der Lohnsteuern auf mangelnder Liquidität beruhte (vgl. BGH-Urteil vom 09.01.2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400; Beschluss des BFH vom 11.08.2005 - VII B 244/04).

    In der Rechtsprechung des BFH ist noch nicht eindeutig geklärt, ob und in welchem Umfang hypothetische Geschehensabläufe bei der Haftung nach § 69 AO zu berücksichtigten sind, sowie ob die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer als Bargeschäft im Sinne von § 142 InsO zu werten ist (Beschluss des BFH vom 11.08.2005 - VII B 244/04).

  • BFH, 20.06.2023 - VII R 22/19

    Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO

    Soweit der erkennende Senat mit Beschlüssen vom 21.12.1998 - VII B 175/98 (BFH/NV 1999, 745) und vom 11.08.2005 - VII B 244/04 (BFHE 210, 410, BStBl II 2006, 201) im Zusammenhang mit der Zahlung des laufend arbeitsvertraglich geschuldeten Lohns entschieden hat, dass die vom Arbeitgeber an das FA abzuführenden Lohnsteuerbeträge zum Arbeitslohn gehören und Entgelt für die von den Arbeitnehmern erbrachte Arbeitsleistung darstellen, wird daran nicht mehr festgehalten.
  • BFH, 04.12.2007 - VII R 18/06

    Keine Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen bei der

    Da die Berücksichtigung einer hypothetischen Anfechtungsmöglichkeit nach § 130 Abs. 1 InsO im Rahmen einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme nach § 69 AO nicht in Betracht kommt, kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob die Abführung von Lohnsteuern in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine anfechtbare Rechtshandlung nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO darstellt, oder ob ein Bargeschäft nach § 142 InsO vorliegt, so dass eine Anfechtung nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO möglich wäre (vgl. zur Problemstellung Senatsbeschluss vom 11. August 2005 VII B 244/04, BFHE 210, 410, BStBl II 2006, 201, und Kayser, Insolvenzrechtliche Bargeschäfte § 142 InsO bei der Erfüllung gesetzlicher Ansprüche?, ZIP 2007, 49).
  • BFH, 19.09.2007 - VII R 39/05

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz; keine Berücksichtigung

    Da die Berücksichtigung einer hypothetischen Anfechtungsmöglichkeit nach § 130 Abs. 1 InsO im Rahmen einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme nach § 69 AO nicht in Betracht kommt, kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob die Abführung von Lohnsteuern in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine anfechtbare Rechtshandlung nach § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO darstellt, oder ob ein Bargeschäft nach § 142 InsO vorliegt, so dass eine Anfechtung nur unter den erschwerten Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO möglich wäre (vgl. zur Problemstellung Senatsbeschluss vom 11. August 2005 VII B 244/04, BFHE 210, 410, BStBl II 2006, 201, und Kayser, Insolvenzrechtliche Bargeschäfte (§ 142 InsO) bei der Erfüllung gesetzlicher Ansprüche?, ZIP 2007, 49).
  • FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06

    Ämterübergreifender Informationsaustausch - Kenntnis der Zahlungseinstellung und

    Im Übrigen bestünden nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch dahingehend ernstliche Zweifel, ob und in welchem Umfang bei der Haftung nach § 69 der Abgabenordnung (AO) hypothetische Geschehensabläufe - nämlich die nicht erfolgte Anfechtung nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO - Berücksichtigung finden könnten (BFH-Beschluss vom 11. August 2005, VII B 244/04, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 201).

    Der Antragsteller kann sich demgegenüber im Rahmen dieses summarischen Verfahrens nicht mit Erfolg auf den BFH-Beschluss vom 11. August 2005 (VI B 244/04, BStBl II 2006, 201) berufen.

    Auch soweit umstritten ist, ob es sich bei der Abführung der geschuldeten LSt um ein nur unter den Voraussetzungen des § 133 InsO und damit nahezu anfechtungsfestes Bargeschäft im Sinne von § 142 InsO handelt, hält der BFH in dem o.g. Beschluss es im Rahmen des summarischen Verfahrens nicht für geboten, über die Rechtsfrage abschließend zu entscheiden, sondern sieht die Voraussetzungen einer AdV als erfüllt an (BFH-Beschluss vom 11. August 2005, VII B 244/04, a.a.O. unter II 1 b, c, bb).

  • FG Münster, 16.11.2006 - 8 K 2601/04

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Lohnsteuer wegen Verletzung der

    Da der Haftungstatbestand des § 69 AO das Bestehen eines haftungsbegründenden ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Fehlverhalten des Vertreters und dem Eintritt des Steuerausfalls als Vermögensschaden voraussetzt, fehlt es an dem erforderlichen Kausalzusammenhang, wenn der Steuerausfall auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Haftungsschuldners nicht zu vermeiden gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 11.08.2005 VII B 244/04, BStBl. II 2006, 201).

    Die Frage, ob die Abführung von Lohnsteuern in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine anfechtbare, gläubigerbenachteiligende Rechtshandlung darstellt oder ob ein sogenanntes Bargeschäft nach § 142 InsO vorliegt, ist vom BFH noch nicht abschließend entschieden (vgl. BFH-Beschlüsse in BStBl. II 2006, 201 und vom 24.04.2006 VII S 43/05 (PKH) nv).

    Eine Entscheidung des BFH zu den aufgeworfenen Rechtsfragen liegt noch nicht vor (vgl. BFH in BStBl. II 2006, 201).

  • FG Münster, 16.11.2006 - 8 K 2598/04

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Lohnsteuer wegen Verletzung der

    Da der Haftungstatbestand des § 69 AO das Bestehen eines haftungsbegründenden ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Fehlverhalten des Vertreters und dem Eintritt des Steuerausfalls als Vermögensschaden voraussetzt, fehlt es an dem erforderlichen Kausalzusammenhang, wenn der Steuerausfall auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Haftungsschuldners nicht zu vermeiden gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 11.08.2005 VII B 244/04, BStBl. II 2006, 201).

    Die Frage, ob die Abführung von Lohnsteuern in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine anfechtbare, gläubigerbenachteiligende Rechtshandlung darstellt oder ob ein sogenanntes Bargeschäft nach § 142 InsO vorliegt, ist vom BFH noch nicht abschließend entschieden (vgl. BFH-Beschlüsse in BStBl. II 2006, 201 und vom 24.04.2006 VII S 43/05 (PKH) nv).

    Eine Entscheidung des BFH zu den aufgeworfenen Rechtsfragen liegt noch nicht vor (vgl. BFH in BStBl. II 2006, 201).

  • FG Köln, 12.09.2005 - 8 K 5677/01

    Haftung eines faktischen GmbH-Geschäftsführers

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 124/05

    Geschäftsführerhaftung; Insolvenzverfahren - LSt-Zahlung als anfechtbare

  • BFH, 29.11.2006 - I R 103/05

    GmbH-Geschäftsführer: Haftung bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung

  • FG Düsseldorf, 10.01.2006 - 10 K 4216/02

    Lohnsteuerhaftung; Nichtabführung von Lohnsteuer; Dreimonatszeitraum;

  • FG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 2 K 174/04

    Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung

  • FG Saarland, 16.02.2006 - 2 V 389/05

    Beschränkung der Haftung nach § 69 AO wegen insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit

  • BFH, 05.06.2007 - VII R 30/06

    Keine Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs bei der

  • FG Berlin, 27.02.2006 - 9 K 9114/05

    Keine Lohnsteuerhaftung des früheren Geschäftsführers einer insolventen GmbH,

  • FG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 2 K 101/04

    Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung

  • FG Nürnberg, 14.05.2019 - 2 K 798/15

    Aufrechnung von Steueransprüchen gegen einen Erstattungsanspruch der Masse nach

  • FG Nürnberg, 21.09.2005 - III 206/03

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer

  • FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 9 K 4573/03

    Haftung; GmbH-Geschäftsführer; Kausalität; Pflichtverletzung;

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 8 K 8260/17

    Insolvenzrechtliche Zulässigkeit einer Aufrechnung hinsichtlich der Ansprüche auf

  • FG Hessen, 02.09.2005 - 12 K 286/00

    Lohnsteuerhaftung; Geschäftsführer; GmbH; Insolvenzverfahren - Lohnsteuerhaftung

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 36/05

    Anfechtbarkeit der Beitreibung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • FG Münster, 01.08.2006 - 1 V 856/06

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids

  • VG Schleswig, 10.06.2021 - 4 B 3/21

    Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid; Gewerbesteuer; ernstliche Zweifel

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 27 U 122/09
  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 109/19

    Haftungsbescheid - Gewerbesteuer: Festsetzungsverjährung und Ermessensausübung im

  • VG Schleswig, 04.06.2019 - 4 B 37/19

    Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid aufgrund des Bestehens von

  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 531/17

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid gegenüber der nominellen Geschäftsführerin bei

  • VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Gewerbesteuern

  • OLG München, 26.06.2017 - 5 U 4634/16

    Vorsatzanfechtung von Zahlungen im Rahmen oder aus Anlass der Zwangsvollstreckung

  • BFH, 24.04.2006 - VII S 43/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die mit erheblichen Unsicherheiten in der

  • VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5124

    Haftungsbescheid gegen Gesellschaft als Liquidatorin im Hinblick auf

  • FG Saarland, 15.01.2008 - 2 K 2338/01

    Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO wegen Lohnsteuerschulden: Verschulden bei

  • VG Weimar, 22.06.2021 - 6 K 1426/19

    Zur Frage der Haftung als faktischer Geschäftsführer

  • VG München, 25.10.2018 - M 10 S 18.4681

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Gewerbesteuerhaftungsbescheid

  • FG Düsseldorf, 27.03.2006 - 4 V 452/06

    Tabaksteuererhöhung; Nachsteuer für Vorräte; Vorportionierter Feinschnitt;

  • FG Berlin, 30.09.2005 - 9 B 6433/04

    Haftung des Geschäftsführers einer insolventen KG für deren Steuerschulden bei

  • VG München, 23.10.2018 - M 10 S 18.4681

    VwGO, AO

  • FG Berlin, 31.10.2006 - 9 K 9206/03

    Vertreterhaftung: Haftungsinanspruchnahme trotz Verrechnungsmöglichkeit mit

  • LG Freiburg, 10.11.2006 - 2 O 158/06

    Insolvenzanfechtung: Rückzahlung eingezogener Gesamtsozialversicherungsbeiträge;

  • VG München, 13.03.2017 - M 10 S 17.617

    Anordnung der aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Haftungsbescheid

  • VG München, 15.12.2015 - M 10 S 15.3903

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für

  • VG München, 15.12.2015 - M 10 S 15.3945

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für

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