Rechtsprechung
BFH, 08.02.2000 - VII B 245/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Steuerberater - Eidesstattliche Versicherung - Widerruf der Bestellung - Aufhebung des Widerrufsbescheids - Liquiditätsprobleme
- Judicialis
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 5; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 5 a.F.; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; FGO § 142; ; ZPO § 114
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92
Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters
Auszug aus BFH, 08.02.2000 - VII B 245/99
Hierfür obliegt demjenigen, der sich gegen den Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater wendet, die Darlegungs- und Feststellungslast (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203, …und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).c) In seinem Urteil in BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203 hat es der Senat für möglich gehalten, das Vorbringen des damals betroffenen Steuerberaters dahin zu würdigen, dass auf Grund der Art und des Umfangs der Beratungstätigkeit und der Rechtsbeziehungen zu den Mandanten eine konkrete Gefährdung der Interessen der Auftraggeber nicht vorliege.
Nur wenn das der Fall wäre, ließe sich unter Berufung auf die Ausführungen des erkennenden Senats in seinem Urteil in BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203 im Streitfall daran denken, dass dem Antragsteller im Klageverfahren der Nachweis gelingen könnte, dass Auftraggeberinteressen durch den Vermögensverfall nicht gefährdet werden.
- BFH, 04.04.1995 - VII R 74/94
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Widerlegung …
Auszug aus BFH, 08.02.2000 - VII B 245/99
Für diese Behauptungen hat der Antragsteller indes bisher weder Beweis angetreten noch sie in irgendeiner Weise glaubhaft gemacht (vgl. dazu BFH, Urteil vom 4. April 1995 VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019). - BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung …
Auszug aus BFH, 08.02.2000 - VII B 245/99
Hierfür obliegt demjenigen, der sich gegen den Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater wendet, die Darlegungs- und Feststellungslast (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203, und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).
- BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02
Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO
Das entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass dem Steuerberater, der sich auf § 46 Abs. 2 Nr. 4 Halbsatz 2 StBerG (".. es sei denn, dass...") beruft, insoweit die Darlegungs- und Feststellungslast obliegt (Senatsentscheidungen u.a. in BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203, und vom 8. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).Ist dies der Fall oder ein Steuerberater sonst in beruflichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig gewesen, fällt dies zwar zusätzlich zu seinen Lasten ins Gewicht, ohne dass indes umgekehrt bei bisher im Wesentlichen korrektem Verhalten des Steuerberaters ohne weiteres ausgeschlossen ist, dass er aufgrund seiner Schulden, insbesondere wenn diese erheblich sind (vgl. dazu schon den Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 992), Mandanteninteressen nicht mit der erforderlichen Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit verfolgen kann wie wenn er sich um seine eigene Vermögenslage nicht sorgen müsste.
Schließlich ist das FG auch mit Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (statt aller Beschluss in BFH/NV 2000, 992) davon ausgegangen, dass die derzeitige Gestaltung der beruflichen Stellung des Klägers als Angestellter einer Gesellschaft, für die er lediglich Prokura, jedoch keine umfassende Vertretungsmacht besitzt und von der er ein festes Gehalt bezieht, sowie die Selbstbeschränkung dieser Gesellschaft auf Tätigkeiten, die weniger als z.B. die Führung von Treuhandkonten eine Gefährdungslage für deren Auftraggeber schaffen, die vermutete Gefährdung von Auftraggeberinteressen nicht ausschließen.
- BFH, 04.12.2007 - VII R 64/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Überschuldung
Das Gesetz geht damit beim Vorliegen des Vermögensverfalls des Steuerberaters grundsätzlich davon aus, dass dadurch die Interessen seiner Auftraggeber gefährdet sind und gestattet nur in Ausnahmefällen ("es sei denn") ein Absehen von dem gebotenen Widerruf der Bestellung; aus diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis folgt zugleich, dass die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand dem betroffenen Steuerberater obliegt (Senatsurteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).Das FG hat auch nicht verkannt, dass es entscheidend auf die nach den tatsächlichen Gegebenheiten bestehenden Zugriffs- und Gestaltungsrechte des angestellten Steuerberaters auf die Gesellschaft, bei der er tätig ist, ankommt (vgl. Senatsurteil in BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203, und Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 992) und dass es deshalb im Einzelfall vertragliche Beschränkungen des angestellten Steuerberaters, insbesondere im Hinblick auf Treuhänder- oder Verwaltungsbefugnisse über Gelder oder sonstige Vermögenswerte seiner Mandanten, geben mag, die für den Entlastungsbeweis ausreichen.
- BFH, 10.04.2006 - VII B 232/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater, grundsätzliche Bedeutung
Das Gesetz geht damit beim Vorliegen des Vermögensverfalls des Steuerberaters grundsätzlich davon aus, dass dadurch die Interessen seiner Auftraggeber gefährdet sind, und gestattet nur in Ausnahmefällen ("es sei denn") ein Absehen von dem gebotenen Widerruf der Bestellung; aus diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis folgt zugleich, dass die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand dem betroffenen Steuerberater obliegt (Senatsurteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).Nach der Rechtsprechung des Senats reicht zwar allein der Umstand, dass der in Vermögensverfall geratene Steuerberater nur noch als Angestellter tätig sein will, für den Entlastungsbeweis nicht aus, da § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch für nicht selbständig tätige Steuerberater gilt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 992).
So hat der Senat mit dem genannten Beschluss in BFH/NV 2000, 992 ausgeführt, dass es entscheidend auf die nach den tatsächlichen Gegebenheiten bestehenden Zugriffs- und Gestaltungsrechte des angestellten Steuerberaters auf die Gesellschaft, bei der er tätig ist, ankommt, und hat mit Urteil in BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203 einen vom FG festgestellten Ausschluss jeglicher Treuhänder- oder Verwaltungsbefugnisse des Steuerberaters über Gelder oder sonstige Vermögenswerte seiner Mandanten für den Entlastungsbeweis ausreichen lassen.
Auch ist bei erheblichen eigenen Steuerschulden des Steuerberaters zu berücksichtigen, dass diese seinen Handlungsrahmen, den er gegenüber der Finanzverwaltung braucht, einschränken und somit Auswirkungen auf seine Unabhängigkeit bei der Ausübung seines Berufes haben können, zu der er nach § 57 Abs. 1 StBerG verpflichtet ist (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2000, 992, und in BFHE 204, 563, BStBl II 2004, 1016).
- BVerwG, 26.09.2012 - 8 C 6.12
Steuerberater; Berufspflichten; Berufsbild; Inkompatibilität; Genehmigung; Regel; …
- BFH, 28.08.2003 - VII B 79/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Insolvenzverfahren
§ 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG gilt auch für nicht selbständig tätige Steuerberater (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).Aus dem Beschluss des Senats in BFH/NV 2000, 992 kann schon deshalb nicht, wie die Beschwerde meint, der (Umkehr-)Schluss gezogen werden, die Vermutung sei widerlegt, wenn ein angestellter Steuerberater nicht alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft ist und er kein alleiniges Zugriffs- und Gestaltungsrecht im Rahmen dieser Gesellschaft inne hat.
- FG Niedersachsen, 03.07.2001 - 6 K 10171/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen potentiellen Interessengefährdung …
Entgegen der Auffassung des Klägers ist § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBG aber nicht nur auf selbständige Steuerberater, sondern auch auf angestellte Steuerberater anzuwenden; denn dem Wortlaut des Gesetzes ist nichts zu entnehmen, was eine andere Auffassung stützen könnte (BFH-Beschl. v. 8. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).Die Tatsache, dass der Kläger als Angestellter bei einem vereidigten Buchprüfer tätig ist, steht der Interessengefährdung allein nicht entgegen (BFH-Beschl. v. 8. Februar 2000 a.a.O.).
Auch muss er darlegen, dass er als in Vermögensverfall geratener Steuerberater mit eigenen Steuerschulden die Interessen seiner Auftraggeber nicht dadurch gefährdet, dass er den Finanzbehörden gegenüber nicht mehr mit der notwendigen Unabhängigkeit auftreten kann (vgl. BFH-Beschl. v. 8. Februar 2000 a.a.O.).
- FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 6 K 433/07
Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Vereinbarung zur …
Das Gesetz geht damit beim Vorliegen des Vermögensverfalls des Steuerberaters grundsätzlich davon aus, dass dadurch die Interessen seiner Auftraggeber gefährdet sind und gestattet nur in Ausnahmefällen ("es sei denn") ein Absehen von dem gebotenen Widerruf der Bestellung; aus diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis folgt zugleich, dass die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand dem betroffenen Steuerberater obliegt (BFH-Urteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BStBl II 1993, 203; BFH-Beschluss vom 8. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).Schon deshalb bedeutet der Vermögensverfall der Klägerin eine konkrete Gefahr für die Interessen der Auftraggeber, deren Bestehen sie bisher nicht widerlegt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992 zu Steuerschulden von 70.000 DM).
- BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung …
Entscheidend ist auch bei Steuerberatern, dass eine Gefährdung nach den im konkreten Einzelfall getroffenen Maßnahmen effektiv ausgeschlossen ist (BFH, BFH/NV 2000, 992, 994). - FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - kein …
§ 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG finde nicht nur auf selbständige Berufsangehörige, sondern gleichermaßen auch auf angestellte Steuerberater Anwendung (BFH-Beschluss vom 08. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 892; FG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2000 2 K 2896/00 StB - nV -).Zwar hat der Kl. somit nicht das alleinige Zugriffs- und Gestaltungsrecht in Bezug auf die GmbH, für die er als Angestellter tätig wird, wie es in dem vom BFH zu beurteilenden Streitfall in BFH/NV 2000, 992 der Fall war, die Geschäftsführerstellung des Steuerberaters R und dessen Minderheitsbeteiligung hindern den Kl. jedoch nicht, nach Abschluss des vorliegenden Verfahrens seine Interessen als Mehrheitsgesellschafter durchzusetzen.
- FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07
Ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse als Vermögensverfall eines …
Es ist nicht auszuschließen, dass er im eigenen Interesse gegenüber der Finanzverwaltung zurückhaltender auftritt und nicht alle Möglichkeiten wahrnimmt, die im Interesse seiner Mandanten geboten wären (vgl. BFH-Beschluss vom 08.02.2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, kann die Vermutung einer Gefährdung von Mandanteninteressen nicht dadurch widerlegt werden, dass ein Steuerberater nur als Angestellter tätig wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2002 VII B 262/01, BFH/NV 2002, 1344; vom 08. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).
- BFH, 20.04.2006 - VII B 188/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Nürnberg, 14.01.2005 - VII 141/03
Absehen vom Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Aufhebung des …
- BFH, 29.05.2002 - VII B 262/01
Angestellter Steuerberater; Widerruf der Bestellung; Vermögensverfall
- BFH, 12.06.2008 - VII B 61/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - …
- FG Niedersachsen, 27.11.2008 - 6 K 416/07
Voraussetzungen für einen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater; Vermutung …
- BFH, 03.07.2009 - VII B 258/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 14.08.2007 - VII B 18/07
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 18.11.2008 - VII B 119/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Nachweis der …
- FG Sachsen, 28.05.2002 - 6 K 1823/01
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung eines Steuerberaters
- BFH, 21.09.2011 - VII B 121/11
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 12.09.2005 - VII B 240/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1823/01
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung eines Steuerberaters; …
- BFH, 10.02.2009 - VII B 169/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Rechtsfragen …
- BFH, 04.09.2008 - VII B 11/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 23.03.2007 - VII B 290/06
NZB: Steuerberater, Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall
- BFH, 16.11.2005 - VII B 67/05
Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall
- BFH, 04.12.2003 - VII B 121/03
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- BFH, 29.11.2007 - VII B 68/07
Steuerberatungsrecht - Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls
- BFH, 16.09.2009 - VII B 75/09
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 26.07.2007 - VII B 27/07
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06
NZB: Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Vermögensverfall
- BFH, 11.01.2007 - VII B 193/06
Steuerberater: Widerruf der Bestellung
- BFH, 20.07.2004 - VII B 45/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall
- BFH, 11.02.2002 - VII B 193/01
NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
- BFH, 14.11.2007 - VII B 62/07
Steuerberatungsrecht - Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls - …
- BFH, 22.11.2005 - VII B 130/05
Steuerberater; Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls
- BFH, 04.04.2005 - VII B 304/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall
- FG Hamburg, 27.09.2017 - 6 K 53/17
Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- BFH, 20.06.2008 - VII B 13/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 29.03.2007 - VII B 283/06
NZB: Steuerberater, Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall
- BFH, 19.02.2003 - VII B 45/02
Verlegung des Orts der Niederlassung, Beteiligtenwechsel der Steuerberaterkammer?
- FG Hamburg, 21.01.2020 - 6 K 232/19
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Insolvenz
- BFH, 18.08.2005 - VII B 84/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- BFH, 28.09.2004 - VII B 123/04
Steuerberater: Widerruf der Bestellung
- FG Niedersachsen, 26.01.2005 - 6 K 63/01
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Bestellung als Steuerberater wegen …
- FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 179/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall
- FG Hamburg, 12.08.2021 - 6 K 152/20
Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 6 K 425/06
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater aufgrund …
- FG Hamburg, 20.04.2021 - 6 K 131/20
StBerG: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater in Folge Vermögensverfalls
- FG Hamburg, 04.05.2021 - 6 K 35/20
StBerG: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Köln, 05.10.2016 - 2 K 1461/16
Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater nach der Aufhebung des …
- FG München, 29.09.2010 - 4 K 4158/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Kostentragungspflicht
- FG München, 20.04.2005 - 4 K 760/05
Widerlegung des Vermögensverfalls eines in das Schuldnerverzeichnis eingetragenen …
- FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 6 K 635/02
Möglichkeit des Widerrufs der Bestellung als Steuerbevollmächtigte; …
- FG Bremen, 19.02.2003 - 2 K 71/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall; Nachweis der …
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - 13 K 34/03
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall aufgrund einer …
- FG München, 09.10.2013 - 4 K 3537/11
Widerruf der Bestellung als Steuerberater rechtmäßig bei möglicher Gefährdung der …
- FG Niedersachsen, 04.07.2000 - 6 K 622/98
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- FG Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 13 K 216/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Fehlens einer …
- FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00
Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater; …
- FG Sachsen, 24.08.2011 - 2 K 717/11
Widerruf der Bestellung eines mit ca. 2 Mio. Euro überschuldeten Steuerberaters …
- FG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 K 86/03
Keine Unterbrechung des Klageverfahrens eines Steuerberates gegen Widerruf seiner …
- FG Baden-Württemberg, 30.01.2001 - 4 K 109/00
Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen angestellten …
- FG Nürnberg, 13.09.2013 - 7 K 181/13
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall: …
- FG Düsseldorf, 30.11.2000 - 2 K 2886/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Eintritt desVermögensverfalls bei …