Rechtsprechung
BFH, 20.06.2011 - VII B 258/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferung als Tätowiervorlage dienender handgefertigter Zeichnungen
- openjur.de
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferung als Tätowiervorlage dienender handgefertigter Zeichnungen
- Bundesfinanzhof
UStG § 12 Abs 2 Nr 1, KN Pos 4906, KN Pos 9701, UStG Anl 1 Nr 53 Buchst a
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferung als Tätowiervorlage dienender handgefertigter Zeichnungen
- Bundesfinanzhof
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferung als Tätowiervorlage dienender handgefertigter Zeichnungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, Pos 4906 KN, Pos 9701 KN, Anl 1 Nr 53 Buchst a UStG 2005
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferung als Tätowiervorlage dienender handgefertigter Zeichnungen - rewis.io
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferung als Tätowiervorlage dienender handgefertigter Zeichnungen
- ra.de
- rewis.io
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferung als Tätowiervorlage dienender handgefertigter Zeichnungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterliegen von Tätowiervorlagen der Umsatzsteuerermäßigung
- datenbank.nwb.de
Lieferungen von handgefertigten Zeichnungen als Tätowiervorlage unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 1433/08
- BFH, 20.06.2011 - VII B 258/10