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   BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07   

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https://dejure.org/2008,7169
BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07 (https://dejure.org/2008,7169)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2008 - VII B 262/07 (https://dejure.org/2008,7169)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2008 - VII B 262/07 (https://dejure.org/2008,7169)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Inanspruchnahme des Haftungsschuldners erfordert keine Gewissheit der Erfolglosigkeit einer Vollstreckung in das Vermögen des Steuerschuldners; Fristlauf bei einem an Verkündung statt zuzustellenden Urteil

  • Judicialis

    HGB § 128 Satz 1; ; HGB § ... 159; ; HGB § 159 Abs. 1; ; HGB § 159 Abs. 3; ; AO § 118; ; AO § 120; ; AO § 191 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 219 Satz 1; ; FGO § 104 Abs. 2; ; FGO § 105 Abs. 4 Satz 2; ; FGO § 105 Abs. 4 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 119 Nr. 6; ; BGB § 736 Abs. 2; ; KapitalverkehrsteuerG § 10 Abs. 2; ; SteueranpassungsG § 7 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei Möglichkeit der Beantwortung aus dem Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes oder bei Eindeutigkeit der Rechtslage; Fristbeginn bei Zustellungen von Urteilen ohne Tatbestand und Entscheidungsgründen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07
    Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (BVerwGE 92, 367) sei mit dem Wort "alsbald" in § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO, der sinngemäß auch bei gemäß § 104 Abs. 2 FGO zugestellten Urteilen gelte, ein Zeitraum von fünf Monaten bezeichnet.

    a) Wird ein Urteil an Verkündung statt zugestellt, so ist das vollständig abgefasste Urteil mit Tatbestand, Entscheidungsgründen und Rechtsmittelbelehrung innerhalb von fünf Monaten niederzulegen, von den Richtern zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übergeben (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BVerwGE 92, 367).

  • BFH, 28.02.1973 - II R 57/71

    Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners - Inanspruchnahme des Haftenden

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07
    Darüber hinaus kann das von der Beschwerde angeführte BFH-Urteil vom 28. Februar 1973 II R 57/71 (BFHE 109, 164, BStBl II 1973, 573) nicht zur Begründung dafür herangezogen werden, dass neben den in § 219 Satz 1 AO genannten Voraussetzungen ein besonderer Grund für die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners zu fordern wäre.
  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 06.10.2003 - VII B 130/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07
    Etwaige Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen jedoch nicht die Zulassung der Revision (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2003 VII B 130/03, BFH/NV 2004, 215; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07
    Die Fünf-Monats-Frist beginnt mit Ablauf desjenigen Tags zu laufen, an dem das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe entsprechend § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO der Geschäftsstelle übergeben worden ist, spätestens jedoch mit dem Ablauf desjenigen Tags, an dem das Urteil der Geschäftsstelle nach dieser Vorschrift bzw. nach § 104 Abs. 2 FGO hätte übergeben werden müssen (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114, m.w.N.).
  • BFH, 14.01.1986 - VII R 111/79

    Auswirkung der Löschung im Handelsregister während des Klageverfahrens auf die

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07
    Den von der Rechtsprechung unter Geltung der §§ 118 und 120 RAO geforderten besonderen Grund für die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners hat der Gesetzgeber im Zuge der AO-Reform gerade in § 219 Satz 1 AO ausdrücklich normiert (Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 219 AO Rz 1; Senatsurteil vom 14. Januar 1986 VII R 111/79, BFH/NV 1986, 384).
  • BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99

    Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07
    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des BFH vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07
    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO nur dann betroffen, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler unterlaufen sind, die von so erheblichem Gewicht sind, dass sie, würden sie von einem Rechtsmittelgericht nicht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, etwa weil Verfahrensgrundrechte verletzt worden sind oder das aus Art. 3 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes abzuleitende Recht eines Beteiligten auf eine willkürfreie gerichtliche Entscheidung durch das Urteil des FG nicht befriedigt wird (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, m.w.N.).
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07
    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des BFH vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2019 - VII R 16/18

    Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für

    Ebenso wenig bedarf es des Nachweises der Aussichtslosigkeit der Vollstreckung, evtl. durch erfolglose Vollstreckungsversuche (Senatsbeschluss vom 24.04.2008 - VII B 262/07, BFH/NV 2008, 1448).
  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen

    Ebenso wenig bedarf es des Nachweises der Aussichtslosigkeit der Vollstreckung, etwa durch erfolglose Vollstreckungsversuche (BFH-Beschluss vom 24. April 2008 VII B 262/07, BFH/NV 2008, 1448).
  • BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 11.14

    Gewerbesteuer; Steueranspruch; Gesellschafter; Gesellschaft bürgerlichen Rechts;

    Eines erfolglosen Vollstreckungsversuches bedurfte es unter diesen Umständen nicht (vgl. BFH, Beschluss vom 24. April 2008 - VII B 262/07 - BFH/NV 2008, 1448 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 6 K 1458/09

    Getrennter Verlauf der Verjährung der Zahlungsansprüche hinsichtlich der

    Ebenso wenig bedarf es des Nachweises der Aussichtslosigkeit der Vollstreckung, evtl. durch erfolglose Vollstreckungsversuche (BFH-Beschluss vom 24. April 2008, VII B 262/07, BFH/NV 2008, 1448).

    Den von der Rechtsprechung unter Geltung der §§ 118 und 120 RAO geforderten besonderen Grund für die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners hat der Gesetzgeber im Zuge der AO-Reform gerade in § 219 Satz 1 AO ausdrücklich normiert (BFH-Beschluss VII B 262/07, BFH/NV 2008, 1448 m.w.N. zu der Frage der Haftungsinanspruchnahme).

  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim

    Alternative FGO ist nur dann gefährdet, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen sind, dass sie das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnten, wenn sie nicht vom Rechtsmittelgericht korrigiert würden (BFH-Beschluss vom 24. April 2008 VII B 262/07, BFH/NV 2008, 1448, unter II.3. der Gründe, m.w.N.).
  • FG München, 21.04.2010 - 3 K 3654/07

    Haftung des Gesellschafters einer GbR - Anrechnung der Sondervorauszahlung bei

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist es für die subsidiäre Inanspruchnahme des Haftungsschuldners ausreichend, dass die Finanzbehörde zu der Annahme gelangt, dass eine Vollstreckung ohne Erfolg sein wird (vgl. BFH-Beschluss vom 24. April 2008 VII B 262/07, BFH/NV 2008, 1448).

    Eines Nachweises der Aussichtslosigkeit der Vollstreckung, evtl. durch erfolglose Vollstreckungsversuche, bedarf es nicht (BFH-Beschluss vom 24. April 2008, a.a.O.).

  • FG München, 24.05.2012 - 14 K 2541/09

    Haftung für Steuerschulden einer GbR

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist es für die subsidiäre Inanspruchnahme des Haftungsschuldners ausreichend, dass die Finanzbehörde zu der Annahme gelangt, dass eine Vollstreckung ohne Erfolg sein wird (vgl. BFH-Beschluss vom 24. April 2008 VII B 262/07, BFH/NV 2008, 1448).

    Eines Nachweises der Aussichtslosigkeit der Vollstreckung, evtl. durch erfolglose Vollstreckungsversuche, bedarf es nicht (BFH-Beschluss vom 24. April 2008, a.a.O.).

  • BFH, 20.02.2012 - III B 107/11

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Übergehen nicht

    Dieser Zulassungsgrund führt zur Revision, wenn das FG seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der näher angeführten Rechtsprechung eines anderen Gerichts nicht übereinstimmt (z.B. Senatsbeschluss vom 27. April 2011 III B 62/10, BFH/NV 2011, 1379) oder wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts ein Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen ist, dass er das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnte, wenn er nicht vom Rechtsmittelgericht korrigiert würde (z.B. BFH-Beschluss vom 24. April 2008 VII B 262/07, BFH/NV 2008, 1448).
  • BFH, 29.05.2012 - IV B 33/11

    Zulassung der Revision wegen Divergenz

    aa) Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird durch Mängel des angefochtenen Urteils nur dann gefährdet, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen sind, dass sie das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnten, wenn sie nicht vom Rechtsmittelgericht korrigiert würden (BFH-Beschluss vom 24. April 2008 VII B 262/07, BFH/NV 2008, 1448, unter II.3. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2012 - IV B 35/11

    Zur Zulassung der Revision wegen Divergenz und qualifizierten Rechtsfehlers

    aa) Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird durch Mängel des angefochtenen Urteils nur dann gefährdet, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen sind, dass sie das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen könnten, wenn sie nicht vom Rechtsmittelgericht korrigiert würden (BFH-Beschluss vom 24. April 2008 VII B 262/07, BFH/NV 2008, 1448, unter II.3. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2008 - IV B 134/07

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche Bedeutung der

  • FG Sachsen, 24.09.2014 - 8 K 1883/12

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner wegen der

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.12.2022 - 9 V 9085/22

    Aufhebung der Vollziehung: Ermessensausübung der Finanzbehörde bei der

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