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   BFH, 18.11.2010 - VII B 262/09   

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https://dejure.org/2010,18010
BFH, 18.11.2010 - VII B 262/09 (https://dejure.org/2010,18010)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2010 - VII B 262/09 (https://dejure.org/2010,18010)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2010 - VII B 262/09 (https://dejure.org/2010,18010)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft - Verfassungsmäßigkeit der Kapitalbindung und des Beratungsprivilegs - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft; Verfassungsmäßigkeit der Kapitalbindung und des Beratungsprivilegs; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, StBerG § 32 Abs 3 S 2, StBerG § 50a Abs 1 Nr 1, StBerG § 154 Abs 1 S 1, GG Art 12 Abs 1, AEUV Art 49, StBerG § 3
    Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft - Verfassungsmäßigkeit der Kapitalbindung und des Beratungsprivilegs - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft - Verfassungsmäßigkeit der Kapitalbindung und des Beratungsprivilegs - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 32 Abs 3 S 2 StBerG, § 50a Abs 1 Nr 1 StBerG vom 08.04.2008, § 154 Abs 1 S 1 StBerG, Art 12 Abs 1 GG
    Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft - Verfassungsmäßigkeit der Kapitalbindung und des Beratungsprivilegs - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft - Verfassungsmäßigkeit der Kapitalbindung und des Beratungsprivilegs - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft - Verfassungsmäßigkeit der Kapitalbindung und des Beratungsprivilegs - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; StBerG § 32 Abs. 3 S. 2
    Versagung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen angeblich nicht verantwortlicher Führung; Bloße satzungsmäßige Bestimmung eines Steuerberaters zum Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft; Gebot der Kapitalbindung des § 50a Abs. 1 Nr. 1 StBerG verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.03.1981 - VII R 14/78

    Steuerberater - Gesellschaft - Anforderungen

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 262/09
    So hat der beschließende Senat bereits mit Urteil vom 26. März 1981 VII R 14/78 (BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586) entschieden, dass die Nachweispflicht des § 32 Abs. 3 Satz 2 StBerG bei der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft erfordert, dass die mit der Leitung der Gesellschaft betrauten Steuerberater bei ihrer geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen so unabhängig und weisungsfrei sein müssen wie ein freier Steuerberater.

    Denn wie der Senat bereits in BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586 entschieden hat, ist für den Nachweis des § 32 Abs. 3 Satz 2 StBerG die bloße satzungsmäßige Bestimmung eines Steuerberaters zum Geschäftsführer nicht ausreichend.

    Der Senat hat bereits in BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586 entschieden, dass derjenige, der die Anerkennung beantragt hat, Tatsachen und Beweismittel dafür angeben muss, dass die mit der Leitung der Gesellschaft betrauten Steuerberater bei ihrer geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen im Dienste der Gesellschaft so unabhängig und frei sind wie ein freier Steuerberater.

    Das lässt es nicht nur als zulässig, sondern als naheliegend erscheinen, durch flankierende, die Gestaltungsfreiheit der Gesellschaft einschränkende Regelungen sicherzustellen, dass die in einer solchen Gesellschaft tätigen Steuerberater von berufsfremden Einflüssen abgeschirmt bleiben (vgl. schon Senatsurteil in BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586).

  • BFH, 08.03.1988 - VII R 30/85

    Zur Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft, deren alleinige Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 262/09
    Daraus ergibt sich die Obliegenheit zur Vorlage der Geschäftsführeranstellungsverträge bereits im Anerkennungsverfahren (vgl. Senatsurteil vom 8. März 1988 VII R 30, 32/85, BFHE 153, 272, BStBl II 1988, 638).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 262/09
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. statt aller BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 262/09
    a) Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 262/09
    Darüber hinaus ist eine Rechtsfrage auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587).
  • BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99

    Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 262/09
    a) Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.1998 - VII B 215/98

    Steuerberatungsgesellschaft; Widerruf der Anerkennung

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 262/09
    § 32 Abs. 3 Satz 2 StBerG macht die Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft von dem Nachweis abhängig, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 1998 VII B 215/98, BFH/NV 1999, 679).
  • BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 575/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 17 StBerG hinsichtlich Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 262/09
    aaa) Die Steuerberatungsgesellschaft ist vom Gesetz grundsätzlich als bloßer Zusammenschluss von Steuerberatern zugelassen, welche dadurch keinen neuen Beruf wählen, sondern nur eine andere Ausübungsform ihres Berufs (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15. März 1967  1 BvR 575/62, BVerfGE 21, 227).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BFH, 18.11.2010 - VII B 262/09
    bbb) Da die Steuerrechtspflege einem wichtigen Gemeinschaftsgut dient (Beschluss des BVerfG vom 15. Februar 1967 1 BvR 569/62, BVerfGE 21, 173, 179), steht es dem Gesetzgeber frei --wie das FG zutreffend festgestellt hat-- der Gefahr der Kommerzialisierung des Steuerberatungsberufs sowie der Verquickung gewerblicher Interessen mit der Steuerberatung vorzubeugen.
  • BFH, 18.09.2012 - VII R 45/11

    Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Tätigkeit als Vorstand einer

    Die nach Art. 12 des Grundgesetzes garantierte Berufsfreiheit verwehrt es dem Gesetzgeber daher nicht, der Gefahr der Kommerzialisierung des Steuerberaterberufs und dem Einfluss gewerblicher Interessen auf die Steuerberatung vorzubeugen, um den Steuerbürger vor einer unsachgemäßen, weil von sachwidrigen, insbesondere kommerziellen Interessen beeinflussten Steuerberatung zu schützen (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1998 VII R 154/97, BFHE 187, 153, BStBl II 1998, 692; Senatsbeschluss vom 18. November 2010 VII B 262/09, BFH/NV 2011, 656, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2012 - VI B 43/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Entfernungspauschale

    b) Neue Gesichtspunkte, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 18. November 2010 VII B 262/09, BFH/NV 2011, 656, m.w.N.), sind nicht erkennbar.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 8 R 337/13

    Statusfeststellungsverfahren für einen Steuerberater; Begriff der abhängigen

    Die Nachweispflicht erfordert, dass die mit der Leitung der Gesellschaft betrauten Steuerberater bei ihrer geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen so unabhängig und weisungsfrei sein müssen wie ein freier Steuerberater (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil v. 26.3.1981, VII B 215/98; Beschluss v. 18.11.2010, VII B 262/09; jeweils juris).
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