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   BFH, 14.02.2006 - VII B 269/05   

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https://dejure.org/2006,14846
BFH, 14.02.2006 - VII B 269/05 (https://dejure.org/2006,14846)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2006 - VII B 269/05 (https://dejure.org/2006,14846)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - VII B 269/05 (https://dejure.org/2006,14846)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - VII B 269/05
    Denn zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung --hier die trotz Beweisangebots unterlassene Inaugenscheinnahme des streitgegenständlichen Fahrzeuges-- gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 22.12.2003 - VII B 65/03

    KraftStG : Einordnung als Pkw oder Lkw

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - VII B 269/05
    Hierzu hätte es einer Auseinandersetzung mit der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bedurft, zumal der Senat wiederholt darauf hingewiesen hat, dass die Einordnung eines Fahrzeuges als PKW oder LKW aufgrund einer komplexen Würdigung von Bauart und Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption im Wesentlichen dem Tatrichter obliegt und deshalb einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003 VII B 65/03, BFH/NV 2004, 536).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - VII B 269/05
    Das Übergehen eines Beweisantrages kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung eines Beweisantrages oder die mangelhafte Sachaufklärung erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - VII B 269/05
    Denn zur ordnungsgemäßen Darlegung des Verfahrensfehlers mangelhafter Sachaufklärung --hier die trotz Beweisangebots unterlassene Inaugenscheinnahme des streitgegenständlichen Fahrzeuges-- gehört nach ständiger Rechtsprechung auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 24.07.2017 - VII B 165/16

    Keine rückwirkende Anwendung materiell-rechtlicher Vorschriften des

    Allein der Umstand, dass es zum Übergang zwischen dem ZK und dem UZK noch keine Rechtsprechung des EuGH gibt, reicht zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht aus (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2016 VI B 128/15, BFH/NV 2016, 1752; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2006 VII B 269/05, BFH/NV 2006, 1159).
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