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   BVerwG, 29.05.1973 - VII B 27.73   

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BVerwG, 29.05.1973 - VII B 27.73 (https://dejure.org/1973,1400)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1973 - VII B 27.73 (https://dejure.org/1973,1400)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1973 - VII B 27.73 (https://dejure.org/1973,1400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gültigkeit einer Gemeideratswahl - Wahlempfehlung des Bürgermeisters in einer "Amtlichen Bekanntmachung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1974, 388
  • afp 1974, 104
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1973 - VII B 27.73
    Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch seine Meinung hierzu sagen darf (BVerwGE 24, 315 [319]); davon geht auch das Berufungsurteil aus.

    Es mag sein, daß - wie die-Kläger geltend machen - der Bürgermeister ähnliche Empfehlungen, wie sie die von ihm herausgegebene und unterzeichnete "Amtliche Bekanntmachung" enthält, in einer öffentlichen Versammlung hätte aussprechen dürfen; auch der Entscheidung des beschließenden Senats in BVerwGE 24, 315 lagen immerhin vergleichbare Äußerungen zugrunde.

    Der beschließende Senat hat sich in der erwähnten Entscheidung in BVerwGE 24, 315 u.a. von der Erwägung leiten lassen, daß ein Bürgermeister - ähnlich wie ein Minister oder sonst ein Politiker - in Wahlkampf nicht in unzumutbarer Weise eingeengt werden darf (a.a.O. S. 320), daß dies aber der Fall wäre, wenn ein Bürgermeister im Wahlkampf nicht in angemessener Form auf seine eigenen oder auf die Verdienste der ihm politisch Nahestehenden hinweisen und daraus entsprechende Schlußfolgerungen ziehen dürfte; dies gilt um so mehr, als einem Beamten die politische Betätigung nicht verboten und ihm insoweit nur Mäßigung und Zurückhaltung auferlegt ist und sich darüber hinaus nach allen Erfahrungen die amtliche Betätigung eines Wahlbeamten oder eines politischen Beamten von einer anderen Betätigung, insbesondere als politisch engagierter Bürger, nur schwer abgrenzen läßt.

    Dies schließt es aus, das Handeln des Bürgermeisters im vorliegenden Fäll dem des Bürgermeisters in der in BVerwGE 24, 315 entschiedenen Sache gleichzustellen, dem - wie sich aus der Entscheidung des Senats ergibt - lediglich kein "Maulkorb umgehangen" werden sollte.

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Bürgermeister dürfen freilich nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch im Wahlkampf sich als Bürger des Rechts der freien Meinungsäußerung bedienen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 192.64 - BVerwGE 24, 315 ; Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9 S. 11).

    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

    Auch ein Bürgermeister darf deshalb in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung aussprechen (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

    Die sich daraus ergebenden Grenzen für die zulässige Betätigung eines Bürgermeisters im kommunalen Wahlkampf sind überschritten, wenn ein Bürgermeister das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflußmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 11 f.).

    Der insoweit von der Revision erhobene Vorwurf einer Argumentation des angefochtenen Urteils im spekulativen Bereich richtet sich gegen die den erkennenden Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO) sowie dessen tatrichterliche Würdigung, die keinen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze erkennen läßt (vgl. auch Beschluß vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 f.).

    Mit zulässigen Mitteln darf der Ausgang einer Wahl beeinflußt werden (vgl. auch Beschluß vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 f.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Zulässig sind daher solche Äußerungen eines Amtsinhabers, die dieser als politisch engagierter Bürger tätigt, welcher zugleich ein öffentliches Amt innehat, das er aber nicht zu verleugnen braucht (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris, Rn. 3 = DÖV 1974, 388).

    Insbesondere deutet es auf eine offizielle Verlautbarung hin, wenn diese in amtlichen Publikationen erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, DÖV 1974, 388: Wahlempfehlung in "Amtlichen Mitteilungen").

    Die Amtsbezeichnung ist kein geeignetes Indiz für die Feststellung eines amtlichen Charakters einer Äußerung, weil staatliche Funktionsträger ihr Amt auch in privaten Zusammenhängen nicht verleugnen müssen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris, Rn. 3 = DÖV 1974, 388) und daher befugt sind, ihre Amtsbezeichnung auch privat zu führen (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - Vf. 89, 92 - III - 92 -, NVwZ-RR 1994, 529 [533]; NdsOVG, Urteil vom 26. März 2008 - 10 LC 203/07 -, juris, Rn. 31; HessVGH, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -, NVwZ 2006, 610 [611]; NdsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 10 LA 316/08 -, juris, Rn. 7; s. auch zum Falle eines Wählerbriefes des sächsischen Ministerpräsidenten mit Aufruf, "Radikale von Rechts" nicht zu wählen, VG Dresden, NVwZ-RR 2006, 225).

  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    In Übereinstimmung mit der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zu Wahlempfehlungen entwickelt, wonach solche zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft abgibt, nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gedeckt, sondern unzulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323, 326 f. = juris, Urteil vom 08.07.1966 - VII C 192.64 -, BVerwGE 24, 315, 319, Beschluss vom 29.05.1973 - VII B 27.73 -, juris m.w.N. und Beschluss vom 19.04.2001 - 8 B 33.01 -, juris).

    Die Grenzen für die zulässige Betätigung eines Bürgermeisters im kommunalen Wahlkampf sind überschritten, wenn ein Bürgermeister das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (BVerwG, Urteil vom 18.04.1997, a.a.O., mit Verweis auf den Beschluss vom 29.05.1973, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 13.09.2017 - 10 C 6.16 -, juris).

    Auf der anderen Seite dürfen Bürgermeister nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch im Wahlkampf sich als Bürger des Rechts der freien Meinungsäußerung bedienen (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.04.1997, a.a.O., Rn. 16 m.w.N., vom 08.07.1966 - VII C 192.64 - BVerwGE 24, 315, 319 und Beschluss vom 29.05.1973 - VII B 27.73 -, EKBW, KomWG, § 32, E 25, S. 2).

  • VG Meiningen, 11.08.2009 - 2 K 221/09

    Kommunalwahlrecht; Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf; Kommunalwahl;

    Aus ihnen ergibt sich die Neutralitätspflicht der Gemeinden und ihrer Organe im Wahlkampf (BVerwG, U. v. 08.04.2003 - Az.: 8 C 14/02 - BVerwGE 118, 101; BVerwG, B. v. 19.04.2001 - Az.: 8 B 33/01 - NVwZ 2001, S. 928; BVerwG, U. v. 18.04.1997 - Az.: 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323; BVerwG, B. v. 30.03.1992 - Az.: 7 B 29/92 - NVwZ 1992, S. 795; BVerwG, B. v. 29.05.1973 - Az.: VII B 27.73 - DÖV 1974, S. 388).

    tung auferlegt ist und sich darüber hinaus nach allen Erfahrungen die amtliche Betätigung eines Wahlbeamten oder eines politischen Beamten von einer anderen Betätigung, insbesondere als politisch engagierter Bürger, nur schwer abgrenzen lässt (BVerwG, B. v. 29.05.1973 - Az.: VII B 27.73 - a.a.O., juris Rdnr. 3).

    Die Grenze ist jedenfalls dort überschritten, wo ein Bürgermeister unter Missbrauch der ihm kraft seines Amtes gegebenen Möglichkeiten erkennbar nur in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben kann und gehandelt hat (BVerwG, B. v. 29.05.1973 - Az.: VII B 27.73 - a.a.O., juris Rdnr. 3; BVerwG, U. v. 08.04.2003 - Az.: 8 C 14/02 - a.a.O., juris Rdnr. 24).

    Es stellt fest, dass ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht vorliegt, wenn er die ihm kraft seines Amtes gegebenen Möglichkeiten missbraucht und er erkennbar nur in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben kann und gehandelt hat (BVerwG, B. v. 29.05.1973 - Az.: VII B 27.73 - a.a.O., juris Rdnr. 3; BVerwG, U. v. 08.04.2003 - Az.: 8 C 14/02 - a.a.O., juris Rdnr. 24).

  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

    Ein Bürgermeister darf in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlungen aussprechen (im Anschluß an den Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG 7 B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9).

    Die von der Beschwerde schließlich aufgeworfene Frage, "ob die vom BVerfG entwickelten Grundsätze ... auch auf die Bürgermeisterwahl angewandt werden können", ist - ohne daß es insoweit der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - dahin zu beantworten, daß auch für die Gemeinden und ihre Organe eine Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf besteht und dementsprechend Wahlempfehlungen eines Bürgermeisters in amtlicher Eigenschaft unzulässig sind (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG 7 B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9 = DÖV 1974, 388; vgl. auch Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 31).

    Nach den - für das Revisionsgericht bindenden - weiteren Feststellungen hat sich der Kläger jedoch "in amtlicher Eigenschaft" (UA S. 13) und damit unter Überschreitung der Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG 7 B 27.73 - a.a.O.) am Wahlkampf beteiligt.

  • VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig

    Die Rechtsprechung entnimmt dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), dem verfassungsmäßigen Recht von Wahlbewerbern und Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 und (für Wahlen auf Bundesebene) Art. 38 Abs. 1 GG, und dem bundes- und landesverfassungsrechtlichen Gebot der freien Wahl ein Neutralitätsgebot von Amtsträgern im Vorfeld von Wahlen, wobei nicht nur der eigentliche Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleiben, sondern der Wähler vielmehr auch die Möglichkeit haben muss, sein Urteil im Rahmen der Wahlvorbereitung in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung zu gewinnen und zu fällen (vgl. ausf. bereits Beschl. d. Kammer v. 31. Mai 2016 - VG 1 L 215/16 -, juris [zur Unzulässigkeit der Äußerungen eines Landrates in der "heißen Wahlkampfphase" vor einer Bürgermeisterwahl]; BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 26 ff. u. Rn. 40 ff. [zur Äußerungsbefugnis eines Mitglieds der Bundesregierung zur NPD in Thüringer Wahlkampf]; BVerfG, Urt. v. 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 45 ff., 68 ff. [Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der BReg. im Bundeswahlkampf 1976]; BVerfG, Urt. v. 10. April 1984 - 2 BvC 2/83 -, juris Rn. 32 [Äußerungen von Unternehmern zu Lasten der SPD im Bundeswahlkampf 1983]); BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5/96 -, juris Rn. 16 ff.; Beschl. v. 30. März 1993 - 7 B 29/92 -, juris Rn. 3 und Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [jeweils zu Wahlempfehlungen von Bürgermeistern]).

    Zwar kann für eine "amtliche" Äußerung generell der äußere, organisatorische Rahmen und insbesondere sprechen, dass sie in einer amtlichen Publikationen erfolgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [Wahlempfehlung eines Bürgermeisters in den "Amtlichen Mitteilungen"]; VerfGH RP, Beschl. v. 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris Rn. 25), und eine - von den Organen der Gemeinde und im Wahlkampf ausgehende - unzulässige Äußerung eines Amtsträgers unter Inanspruchnahme der Autorität des Amtes läge etwa vor, wenn sich dieser durch amtliche Verlautbarungen, etwa in Form offizieller Publikationen, Pressemitteilungen, auf offiziellen Internetseiten seines Geschäftsbereichs (vgl. BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 57) oder unter Inanspruchnahme des Amtsblattes äußern würde, das als amtliches Verkündungsorgan der Gemeinde dem Gebot parteipolitischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen muss (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 5; Urt. v. 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris Rn. 16 [Wahlaufruf des Vorsitzenden des Wahlausschusses zu Gunsten des Bürgermeisters auf dem Titelblatt des Amtsblatts).

  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

    Zulässig sind daher solche Äußerungen eines Amtsinhabers, die dieser als politisch engagierter Bürger tätigt, welcher zugleich ein öffentliches Amt innehat, das er aber nicht zu verleugnen braucht (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris, Rn. 3).

    Insbesondere deutet es auf eine offizielle Verlautbarung hin, wenn diese in amtlichen Publikationen erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, Wahlempfehlung in "Amtlichen Mitteilungen").

  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

    So hat auch das BVerwG bereits in seinem Beschluss vom 29.05.1973 - VII B 27.73 - ausgeführt: "Zutreffend hat der Verwaltungsgerichtshof Grenzen für die Betätigung eines Bürgermeisters im Wahlkampf dann angenommen, wenn der Bürgermeister das ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm in diesem Rahmen gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise benutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist.
  • VG Meiningen, 24.10.2006 - 2 K 444/06

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl;

    Der Bürgermeister darf in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlungen aussprechen (BVerwG, B. v. 30.03.1992, Az.: 7 B 29/92, NVwZ 1992, 795 im Anschluss an den B. v. 29.05.1973, Az. VII B 27.73 - Buchholz 160, Wahlrecht Nr. 9 = DÖV 1974, 388).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 8 B 102.97

    Angriffe auf die materielle Rechtsauffassung der Vorinstanz im Rahmen der

    Auch Gemeindeorgane dürfen deshalb in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung aussprechen (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9 S. 11 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).
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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.06.1974 - VII B 27/73, VII B 71/73   

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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1974 - VII B 27/73, VII B 71/73   

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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.06.1974 - VII B 27/73   

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Papierfundstellen

  • DVBl 1975, 190
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin, 02.05.1977 - II B 2.77

    Befreiung vom naturschutzrechtlichen Vegetationsschutz ; Vorbeugender

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  • VG Oldenburg, 26.11.1998 - 1 B 3953/98

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses ;

    Dabei gebietet es das erhebliche öffentliche Interesse, welches der Beigeladene zu 1) für das projektierte Vorhaben aus Gründen des Allgemeinwohls in Anspruch nehmen darf, auf der Grundlage der beigezogenen Verfahrensakten und des Vorbringens der Beteiligten nach Möglichkeit eine umfassende und tatsächliche rechtliche Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen, zumal bei einer weitgehend technischen Errichtung des Sperrwerks sowohl erhebliche finanzielle Mittel ausgegeben und zugleich praktisch vollendete Tatsachen geschaffen würden (vgl. OVG Lüneburg DVBl. 1975, 190 und NJW 1980, 253 [OVG Niedersachsen 02.07.1979 - VI B 32/79] ; BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1998 - 4 VR 3.97 - DVBl. 1998, 589 = NuR 1998, 261 = NVwZ 1998, 616, 618 [BVerwG 21.01.1998 - 4 VR 3/97] = UPR 1998, 225 - Ostseeautobahn A 20 - Finkelnburg/Jank, aaO, Rdn. 855 ff.).
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