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   BFH, 09.08.2001 - VII B 34/01   

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https://dejure.org/2001,10180
BFH, 09.08.2001 - VII B 34/01 (https://dejure.org/2001,10180)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2001 - VII B 34/01 (https://dejure.org/2001,10180)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2001 - VII B 34/01 (https://dejure.org/2001,10180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rat - Steuerbevollmächtigter - Bestellung als Steuerberater - Beigeladener - Steuerberaterexamen - Täuschungshandlungen - Rücknahme - Kausalverhältnis - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Grundsätzliche Bedeutung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    StBerG § ... 157 Abs. 6; ; StBerG § 164a Abs. 1 a.F.; ; StBerG § 46 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; StBerG § 46 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; AO 1977 § 130 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1 a.F; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 a.F.

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung

    Auszug aus BFH, 09.08.2001 - VII B 34/01
    Eine solche Klageänderung ist grundsätzlich auch im Falle der Verpflichtungsklage (Senatsurteil vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459) und, wenn das erledigende Ereignis wie hier vor Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde eingetreten ist, noch im Stadium der Nichtzulassungsbeschwerde möglich (vgl. Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 21. August 1995 8 B 43.95, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1996, 122).

    Die Klägerin hätte aber innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist von einem Monat (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO a.F.) darlegen müssen, aus welchen Gründen sie ungeachtet der eingetretenen Erledigung ein schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Beschwerdeverfahrens mit dem Ziel einer Entscheidung im Revisionsverfahren hat (BVerwG in NVwZ-RR 1996, 122).

    In Bezug auf ihr behauptetes Feststellungsinteresse wäre der Klägerin die rechtzeitige Begründung auch zuzumuten gewesen, weil der Eintritt der Erledigung offenkundig ist (vgl. BVerwG in NVwZ-RR 1996, 122).

  • BFH, 23.03.1976 - VII R 106/73

    Übergang zum Feststellungsbegehren - Zulässigkeit im Revisionsverfahren - Kläger

    Auszug aus BFH, 09.08.2001 - VII B 34/01
    Eine solche Klageänderung ist grundsätzlich auch im Falle der Verpflichtungsklage (Senatsurteil vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459) und, wenn das erledigende Ereignis wie hier vor Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde eingetreten ist, noch im Stadium der Nichtzulassungsbeschwerde möglich (vgl. Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 21. August 1995 8 B 43.95, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1996, 122).
  • BFH, 09.12.1996 - VIII B 15/96

    Zulassungsvoraussetzungen einer Revision

    Auszug aus BFH, 09.08.2001 - VII B 34/01
    Ist aber das Urteil kumulativ auf mehrere dieses jeweils selbständig tragende Gründe gestützt, so ist die Erheblichkeit der Zulassungsgründe für die Entscheidung nur dann hinreichend dargelegt, wenn hinsichtlich jedes Entscheidungsgrundes ein Zulassungsgrund schlüssig dargelegt bzw. bezeichnet wird (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1996 VIII B 15/96, BFH/NV 1997, 500).
  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 19/21 B

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Klärungsbedürftigkeit des Begriff der

    Die mit der Beschwerde geltend gemachten Revisionszulassungsgründe sind nach Erledigung des angefochtenen Verwaltungsaktes folglich nur dann für die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu treffende Entscheidung erheblich, wenn in diesem Verfahren eine Entscheidung nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ergehen kann (BSG Beschluss vom 11.8.2021 - B 6 KA 3/21 B - juris RdNr 10) .Grundsätzlich ist eine entsprechende Klageänderung auch noch im Stadium der Nichtzulassungsbeschwerde möglich (BSG Beschluss vom 11.8.2021 - B 6 KA 3/21 B - juris RdNr 11; vgl auch BVerwG Beschluss vom 21.8.1995 - 8 B 43.95 - juris RdNr 1 - zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; BFH Beschluss vom 9.8.2001 - VII B 34/01 - juris RdNr 7 - zu § 100 Abs. 1 Satz 4 Finanzgerichtsordnung) .

    Die Umstände, aus denen sich ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse iS des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ergibt, sind deshalb mit der Beschwerdebegründung innerhalb der Begründungsfrist darzulegen (vgl BVerwG Beschluss vom 21.8.1995 - 8 B 43.95 - juris RdNr 1; BFH Beschluss vom 9.8.2001 - VII B 34/01 - juris RdNr 7) .

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer

    Vielmehr hätte die Klägerin den nunmehr begehrten Rechtsschutz durch Umstellung ihres ursprünglichen Klageantrags im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde erlangen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2004 VIII B 181/04, BFH/NV 2005, 896, und vom 9. August 2001 VIII B 34/01, BFH/NV 2001, 1604).
  • BFH, 15.12.2004 - VIII B 181/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Eine solche Klageänderung ist grundsätzlich auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde möglich (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 2001 VIII B 34/01, BFH/NV 2001, 1604).
  • BSG, 11.08.2021 - B 6 KA 3/21 B

    Defensive Konkurrentenklage gegen eine im Nachbesetzungsverfahren erteilte

    Grundsätzlich ist eine entsprechende Klageänderung auch noch im Stadium der Nichtzulassungsbeschwerde möglich (vgl BVerwG Beschluss vom 21.8.1995 - 8 B 43.95 - juris RdNr - zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ; BFH Beschluss vom 9.8.2001 - VII B 34/01 - juris RdNr - zu § 100 Abs. 1 Satz 4 Finanzgerichtsordnung ) .

    Die Umstände, aus denen sich ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse iS des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ergibt, sind deshalb mit der Beschwerdebegründung innerhalb der Begründungsfrist darzulegen (vgl BVerwG Beschluss vom 21.8.1995 - 8 B 43.95 - juris RdNr 1; BFH Beschluss vom 9.8.2001 - VII B 34/01 - juris RdNr 7) .

  • BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 73.20

    Fehlendes Rechtsschutzinteresses für die Fortführung des

    Allerdings entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtzulassungsbeschwerde, wenn der die Beschwerde führende Kläger das Verfahren - wie im Streitfall - in der Hauptsache fortführen möchte und ihm für einen Übergang in ein zulässiges Feststellungsbegehren das Feststellungsinteresse fehlt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1985 - 8 B 128.84 - BVerwGE 72, 93 , vom 21. August 1995 - 8 B 43.95 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 279 S. 11 f. und vom 10. März 2010 - 3 B 83.09 - juris Rn. 2; BFH, Beschlüsse vom 9. August 2001 - VII B 34/01 - BFH/NV 2001, 1604 und vom 19. April 2016 - II B 66/15 - BFH/NV 2016, 1059 ; BSG, Beschluss vom 11. August 2021 - B 6 KA 3/21 B - juris Rn. 10 f.).
  • BFH, 19.04.2016 - II B 66/15

    Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Verfahren der

    Eine solche Klageänderung ist grundsätzlich auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde möglich (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 1995  8 B 43/95, Rz 1, nicht veröffentlicht; BFH-Beschlüsse vom 9. August 2001 VII B 34/01, BFH/NV 2001, 1604, unter II.2.a, und vom 15. Dezember 2004 VIII B 181/04, BFH/NV 2005, 896, unter 1.b; jeweils m.w.N.; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 100 Rz 80).
  • BFH, 08.04.2009 - I B 78/08

    Grundsätzliche Bedeutung nur bei "klärbarer Rechtsfrage"

    Bei dieser Sachlage muss nicht darüber entschieden werden, ob für das Anfechtungsbegehren des Klägers durch seine Veranlagung zur Einkommensteuer eine Erledigung der Hauptsache eingetreten und ob im weiteren Verlauf eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens (nach dem Ablauf der Begründungsfrist - s. dazu BFH-Beschluss vom 9. August 2001 VII B 34/01, BFH/NV 2001, 1604) ein Übergang zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag überhaupt möglich ist.
  • BFH, 05.04.2011 - VIII B 107/10

    Verfahrensfragen bei Erledigung einer Aufforderung zur Erklärungsabgabe -

    Der BFH hat dies in einem Fall für zulässig erachtet, in dem das erledigende Ereignis erst nach Ergehen des FG-Urteils eingetreten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. August 2001 VII B 34/01, BFH/NV 2001, 1604).
  • BFH, 27.05.2002 - IX B 185/01

    NZB; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Prognose zur Prüfung der

    Auch in Bezug auf diese weiteren, selbständig tragenden Gründe der Entscheidung des FG hätten die Kläger einen Zulassungsgrund schlüssig darlegen müssen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 9. August 2001 VII B 34/01, BFH/NV 2001, 1604), was aber nicht geschehen ist.
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