Rechtsprechung
   BFH, 10.11.2003 - VII B 342/02   

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https://dejure.org/2003,10872
BFH, 10.11.2003 - VII B 342/02 (https://dejure.org/2003,10872)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2003 - VII B 342/02 (https://dejure.org/2003,10872)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2003 - VII B 342/02 (https://dejure.org/2003,10872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 258; ; AO 1977 § 231 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 32 Abs. 1
    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Vereinbarung zwischen Vollstreckungsschuldner und FinBeh oder einseitige Erklärung des Vollstreckungsgläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.09.1996 - VII R 31/96

    Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Schuldnerverzeichnis -

    Auszug aus BFH, 10.11.2003 - VII B 342/02
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Aufzählung der Maßnahmen, die die Zahlungsverjährung nach § 231 Abs. 1 AO 1977 unterbrechen, abschließend ist und dass den dort aufgeführten Maßnahmen gemeinsam ist, dass es sich um nach außen wirkende Maßnahmen handelt (Urteil des Senats vom 24. September 1996 VII R 31/96, BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8).

    Wie schon die gesetzliche Aufzählung zeigt, können solche Maßnahmen sowohl den Charakter eines Verwaltungsakts haben, aber auch bloße Willenserklärung oder Realakte sein (Urteil des Senats in BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8).

  • BFH, 08.01.1998 - VII B 137/97

    Klärung der Meinungsverschiedenheiten über das Erlöschen einer

    Auszug aus BFH, 10.11.2003 - VII B 342/02
    Als Vollstreckungsaufschub in diesem Sinne hat der Senat u.a. eine Vereinbarung über die Gewährung von Ratenzahlung für eine längere Zeitspanne angesehen (Senatsbeschluss vom 8. Januar 1998 VII B 137/97, BFH/NV 1998, 686).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 1/00

    Säumniszuschlag auf Abgaben an die Ländernotarkasse

    Auszug aus BFH, 10.11.2003 - VII B 342/02
    Selbst eine einseitige Erklärung des Vollstreckungsgläubigers, von Maßnahmen zur Durchsetzung seines Anspruches absehen zu wollen, ist als Vollstreckungsaufschub i.S. des § 231 Abs. 1 AO 1977 anzusehen und bewirkt folglich die Unterbrechung der Verjährung (Beschluss des Bundesgerichtshofs, Senat für Notarsachen, vom 20. März 2000 NotZ 1 und 9/00, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 2431).
  • BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur

    Die Maßnahmen, denen § 231 Abs. 1 Satz 1 AO verjährungsunterbrechende Wirkung beimisst, können insbesondere auch in einer bloßen Willenserklärung der Finanzbehörde bestehen, z.B. in der Geltendmachung des Anspruchs, welche allerdings schriftlich erfolgt sein muss, oder etwa in der Gewährung von Vollstreckungsaufschub, wofür nämlich auch eine einseitige Erklärung des FA genügen kann, von Maßnahmen zur Durchsetzung seines Anspruchs einstweilen absehen zu wollen (Beschluss des erkennenden Senats vom 10. November 2003 VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315).
  • FG Niedersachsen, 03.11.2022 - 11 K 34/22

    Abrechnungsbescheid; Aussetzung der Vollziehung; Folgebescheid;

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung fällt unter den Vollstreckungsaufschub zumindest eine Maßnahme nach § 258 AO , d.h. die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung oder die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme wegen Unbilligkeit ( BFH-Beschluss vom 10.11.2003, VII B 342/02 , BFH/NV 2004, 315).

    Auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahme kommt es zudem nicht an ( BFH-Beschluss vom 10.11.2003, VII B 342/02 , BFH/NV 2004, 315).

    In der BFH-Rechtsprechung ist geklärt, dass die Aufzählung der Maßnahmen, die die Zahlungsverjährung nach § 231 Abs. 1 AO unterbrechen, abschließend ist ( BFH-Beschluss vom 10.11.2003, VII B 342/02 , BFH/NV 2004, 315).

    Wie schon die gesetzliche Aufzählung zeigt, können solche Maßnahmen sowohl den Charakter eines Verwaltungsakts haben, aber auch bloße Willenserklärung oder Realakte sein ( BFH-Beschluss vom 10.11.2003, VII B 342/02 , BFH/NV 2004, 315).

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren -

    Dazu gehört die schriftliche Geltendmachung des Anspruchs, aber auch die Gewährung von Vollstreckungsaufschub, wofür eine einseitige Erklärung des HZA genügen kann, von Maßnahmen zur Durchsetzung seines Anspruchs einstweilen absehen zu wollen (Beschluss des erkennenden Senats vom 10. November 2003 VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1893/10

    Auch nur mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als

    In jedem Falle ausreichend ist deshalb z.B. die Gewährung von Ratenzahlungen für eine längere Zeitspanne, sofern die Finanzbehörde dem Vollstreckungsschuldner zusagt, von der zwangsweisen Durchsetzung ihres Anspruchs für eine bestimmte Zeit absehen zu wollen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. November 2003, VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315; BFH, Beschluss vom 08. Januar 1998, VII B 137/97, BFH/NV 1998, 686).

    Für die Unterbrechung der Zahlungsverjährung ist unerheblich, ob eine Zusage gemäß § 258 AO rechtmäßig ist oder so nicht hätte ergehen dürfen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. November 2003, VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315).

  • BFH, 23.08.2022 - VII R 46/20

    Unterbrechung der Verjährung - Pfändung im Arrestverfahren - schriftliche

    Das Gesetz enthält insbesondere in § 231 AO eine abschließende Aufzählung der Unterbrechungstatbestände (Senatsurteile vom 21.12.2021 - VII R 21/19, BFHE 274, 409, BStBl II 2022, 295, Rz 30, und vom 24.09.1996 - VII R 31/96, BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8, unter 2.a; Senatsbeschlüsse vom 17.09.2014 - VII R 8/13, BFH/NV 2015, 4, Rz 9, und vom 10.11.2003 - VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315; BFH-Urteil vom 26.04.1990 - V R 90/87, BFHE 160, 348, BStBl II 1990, 802, unter II.2.; Seer in Tipke/Lang, Steuerrecht, 24. Aufl., Rz 21.345; Loose in Tipke/Kruse, § 231 AO Tz 8; Klein/Rüsken, a.a.O., § 231 Rz 8; Heuermann in HHSp, § 231 AO Rz 12; Kögel in Gosch, AO § 228 Rz 13).
  • FG Niedersachsen, 10.11.2004 - 6 K 547/98

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids wegen Eintritts von Zahlungsverjährung;

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Vollstreckungsmaßnahme ihrer Zielrichtung nach ein Tätigwerden gegenüber Dritten erforderlich macht (BFH-Urteil vom 24. September 1996 VII R 31/96, BFHE 181, 259, BStBl. II 1997, 8; BFH-Beschluss vom 10. November 2003 VII B 324/02, BFH/NV 2004, 315).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 A 10048/14

    Ausbaubeitragsrecht - Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

    Auch ein Zahlungsaufschub oder die Aussetzung der Vollziehung bewirkt eine Unterbrechung der Verjährungsfrist (BFH, VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315, juris; BFH, IX R 2/08, BFH/NV 2009, 1404, juris).
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