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   BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06   

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BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06 (https://dejure.org/2007,11806)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2007 - VII B 352/06 (https://dejure.org/2007,11806)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - VII B 352/06 (https://dejure.org/2007,11806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Entziehens aus der Zollüberwachung; Entstehung einer Einfuhrzollschuld bei nicht genehmigter Entfernung einer Ware vom zugelassenen Lagerort; Bewertung der Folgen einer Verwahrfristüberschreitung

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06
    Bis zum Ergehen des EuGH-Urteils vom 11. November 1999 Rs. C-48/98 (EuGHE 1999, I-7877) seien die Zollstellen nicht davon ausgegangen, dass der Punkt Einhaltung der Verwahrfrist "derart stringent zu beurteilen" sei.

    Die Fristenregelung sei zwar aus heutiger Sicht klar, bis zum Ergehen des EuGH-Urteils vom 11. November 1999 (EuGHE 1999, I-7877) sei sie aber von beiden Seiten fehlerhaft beurteilt worden.

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03

    Grundsatz der einmaligen Entstehung einer Zollschuld durch die zeitlich erste

    Auszug aus BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06
    Die rechtliche Beurteilung des FG stehe auch in Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 61/03 (BFHE 207, 570), wonach eine Ware nach Ablauf der Verwahrfrist noch rechtswirksam zu einem Zollverfahren angemeldet werden könne.

    Auch aus dem BFH-Urteil in BFHE 207, 570 folge, dass die Zollanmeldungen der Fa. Y nicht noch einmal zu einer weiteren Entstehung der Einfuhrabgabenschuld hätten führen können.

  • BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; juristische Person als

    Auszug aus BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06
    Die eben bezeichnete Rechtsprechung des EuGH, so führt die Beschwerde weiter aus, habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem vom FG angeführten Urteil vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04 (BFH/NV 2005, 1166) in unvertretbarer Weise ausgedehnt, wenn er es genügen lasse, dass die Zollbehörde nur objektiv nicht in der Lage gewesen wäre, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen.

    Hierauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BFH/NV 2005, 1166 hingewiesen.

  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06
    Die Beschwerde trägt zunächst zusammengefasst vor, der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) habe in seinem Urteil vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99 (EuGHE 2001, I-873 Rz 47) für ein Entziehen aus der Zollüberwachung verlangt, dass eine vorgesehene zollamtliche Prüfung verhindert worden ist.
  • BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH; Rücknahme

    Auszug aus BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06
    Dafür, dass allein die Tatsache, dass der Kaffee schließlich doch wieder (nach Anmeldung zum Zolllagerverfahren) zollamtlich erfasst worden ist, an der zwischenzeitlichen Entziehung desselben nichts ändert, kann im Übrigen auf den Beschluss des Senats vom 8. April 2004 VII R 53/01 (BFH/NV 2004, 993) zu dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats in einer Sache verwiesen werden, die ähnlich wie der Streitfall lag.
  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06
    Deshalb müsse die Einschränkung für eine rückwirkende Anwendung der Rechtsprechung in dem Urteil des EuGH vom 15. März 2005 Rs. C-209/03 (EuGHE 2005, I-2119) im Streitfall zum Zuge kommen, wonach diese Rückwirkung entfalle, wenn der allgemeine Grundsatz der Rechtssicherheit dies verlange und die Beteiligten gutgläubig auf der Grundlage der als maßgeblich betrachteten Regelung agiert hätten.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-222/01

    British American Tobacco

    Auszug aus BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06
    Dass die Klägerin das Urteil des EuGH nicht richtig versteht, wenn sie meint, es betreffe nur Fälle, in denen der Versuch der Zollbehörde zur Durchführung einer Kontrolle tatsächlich gescheitert ist --wie allerdings in dem der Entscheidung des EuGH zugrunde liegenden Fall--, wird u.a. auch an dem EuGH-Urteil vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 (EuGHE 2004, I-1791) deutlich, dem ein Fall zugrunde lag, in dem --wie im Streitfall-- erst nachträglich entdeckt worden war, dass die betreffende Ware der zollamtlichen Überwachung zeitweise "entzogen" worden war (vgl. auch EuGH-Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-222/01, EuGHE 2004, I-4683, dort insbesondere Rz 55).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    Auszug aus BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06
    Dass die Klägerin das Urteil des EuGH nicht richtig versteht, wenn sie meint, es betreffe nur Fälle, in denen der Versuch der Zollbehörde zur Durchführung einer Kontrolle tatsächlich gescheitert ist --wie allerdings in dem der Entscheidung des EuGH zugrunde liegenden Fall--, wird u.a. auch an dem EuGH-Urteil vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 (EuGHE 2004, I-1791) deutlich, dem ein Fall zugrunde lag, in dem --wie im Streitfall-- erst nachträglich entdeckt worden war, dass die betreffende Ware der zollamtlichen Überwachung zeitweise "entzogen" worden war (vgl. auch EuGH-Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-222/01, EuGHE 2004, I-4683, dort insbesondere Rz 55).
  • BFH, 24.04.2001 - VII R 114/99

    Fischereierzeugnisse - Norwegen - Gewährung einer Zollpräferenzbehandlung -

    Auszug aus BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06
    Mit dem vom FG in diesem Zusammenhang angeführten BFH-Urteil vom 24. April 2001 VII R 114/99 (BFHE 195, 466) sei der Streitfall nicht vergleichbar.
  • FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 3701/07

    Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld nach § 62 Abs. 2 des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH hat der Gesetzgeber bei der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG vielmehr im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums gehandelt, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem dreijährigen, rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, § 62 Abs. 2 Nr. 2 c), Nr. 3 EStG (BFH-Urteile vom 15.03.2007 III R 93/03, BFHE 217, 443, BFH/NV 2007, 1234; vom 22.11.2007 III R 54/02, BFH/NV 2008, 457 und vom 17.04.2008 III R 16/05, BFHE 221, 43, BFH/NV 2008, 629).

    Insoweit entspricht die Rechtslage der Situation unter der Geltung der Vorgängerregelung von § 81 Abs. 3 AufenthG, d.h. von § 69 Abs. 3 AuslG 1990 (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 17.04.2008 III R 165/05, BFHE 221, 43, BFH/NV 2008, 629 sowie BFH-Beschlüsse vom 18.12.1998 VI B 221/98, BFHE 187, 562, BStBl II 1999, 140; vom 14.08.1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169 und vom 01.12.1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696).

  • BFH, 12.06.2018 - VII R 4/17

    Entziehung vorübergehend verwahrter Waren aus der zollamtlichen Überwachung

    Das FG hat zutreffend darauf abgestellt, dass das zuständige Zollamt den Ortswechsel telefonisch gestattet hatte und diesem somit bekannt war, dass sich die Kfz auf dem Weg zur zollrechtlichen Abfertigung befanden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2007 VII B 352/06, BFH/NV 2008, 629, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 25.06.2008 - 4 K 3738/07

    Nacherhebung des Zolls für von Estland nach Griechenland im Wege eines

    Es ist zudem geklärt, dass der Tatbestand des Art. 203 Abs. 1 ZK nicht voraussetzt, dass die zuständige Zollbehörde im Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld eine Überprüfung der Ware durchzuführen beabsichtigt (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166; BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2007 VII B 352/06, BFH/NV 2008, 629).
  • FG Nürnberg, 16.04.2010 - 7 K 321/10

    Duldungen nach § 60a Aufenthaltsgesetz und eine Fiktionsbescheinigung nach § 81

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH hat der Gesetzgeber bei der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums gehandelt, als er die Kindergeldberechtigung für Ausländer vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz abhängig machte, und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus einen dreijährigen, rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie kumulativ die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt fordert, § 62 Abs. 2 Nr. 2 c, Nr. 3 EStG (BFH-Urteile vom 15.03.2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234; vom 22.11.2007 III 54/02, BFH/NV 2008, 457 und vom 17.04.2008 III R 16/05, BFH/NV 2008, 629).
  • FG Hamburg, 19.12.2014 - 4 K 49/13

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender

    Entscheidend ist allein, dass die Zollbehörde - auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 01.02.2001, Rs. C-66/99, in: juris; BFH, Urteile vom 21.06.2010, VII R 36/08, und vom 07.12.2004, VII R 21/04; Beschluss vom 29.10.2007, VII B 352/06, jeweils in: juris, m. w. N.).
  • FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06

    Entstehung von Branntweinsteuer durch Austausch der begleitenden

    Diese besteht jedoch während des gesamten Nichterhebungsverfahrens, unabhängig davon, ob sich jemals nach der Gestellung der Waren zur Eröffnung des Verfahrens weitere Kontrollen anschließen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2007 VII B 352/06, BFH/NV 2008, 629).
  • FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 4 K 146/09

    Anspruch auf Erstattung von entrichtetem Zoll für Überführungen von Kaffee in den

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde der K blieb beim BFH mit Beschluss vom 29.10.2007, VII B 352/06 erfolglos.
  • FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender

    Entscheidend ist allein, dass die Zollbehörde - auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 01.02.2001, Rs. C-66/99, in: juris; BFH, Urteile vom 21.06.2010, VII R 36/08, und vom 07.12.2004, VII R 21/04; Beschluss vom 29.10.2007, VII B 352/06, jeweils in: juris, m. w. N.).
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