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   BFH, 08.05.2014 - VII B 41/13   

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https://dejure.org/2014,12560
BFH, 08.05.2014 - VII B 41/13 (https://dejure.org/2014,12560)
BFH, Entscheidung vom 08.05.2014 - VII B 41/13 (https://dejure.org/2014,12560)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - VII B 41/13 (https://dejure.org/2014,12560)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Steuerberaterprüfung: Keine Verpflichtung, Aufsichtsarbeiten zu anonymisieren

  • openjur.de

    Steuerberaterprüfung: Keine Verpflichtung, Aufsichtsarbeiten zu anonymisieren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, StBDV § 18 Abs 1 S 4, GG Art 3 Abs 1
    Steuerberaterprüfung: Keine Verpflichtung, Aufsichtsarbeiten zu anonymisieren

  • Bundesfinanzhof

    Steuerberaterprüfung: Keine Verpflichtung, Aufsichtsarbeiten zu anonymisieren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 18 Abs 1 S 4 StBDV, Art 3 Abs 1 GG
    Steuerberaterprüfung: Keine Verpflichtung, Aufsichtsarbeiten zu anonymisieren

  • rewis.io

    Steuerberaterprüfung: Keine Verpflichtung, Aufsichtsarbeiten zu anonymisieren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DVStB § 18 Abs. 1 S. 4; GG Art. 3 Abs. 1
    Anforderungen an das Verfahren bei Steuerberaterprüfungen; Erfordernis der Anonymisierung der Aufsichtsarbeiten

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verpflichtung bei der Steuerberaterprüfung Aufsichtsarbeiten zu anonymisieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anonymisierte Steuerberaterprüfungen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.03.1979 - 7 B 16.79
    Auszug aus BFH, 08.05.2014 - VII B 41/13
    Solange --wie im Streitfall bei der Steuerberaterprüfung 2009 im Bundesland Baden-Württemberg-- entweder das anonymisierte oder das nicht anonymisierte Prüfungsverfahren bei allen Prüflingen einheitlich durchgeführt wird, ist die Chancengleichheit nicht beeinträchtigt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. März 1979  7 B 16.79, Die öffentliche Verwaltung 1979, 752).
  • BFH, 11.07.2023 - VII R 10/20

    Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der schriftlichen

    Insbesondere gebietet der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen kein anonymisiertes Kennzahlensystem für die Durchführung der schriftlichen Steuerberaterprüfung (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 08.05.2014 - VII B 41/13).

    Es sei nach der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu beanstanden, dass die Aufsichtsarbeiten nicht anonym, sondern mit Namensnennung der Prüflinge geschrieben und bewertet worden seien (s. Senatsbeschluss vom 08.05.2014 - VII B 41/13).

    Das von der Beklagten gewählte Verfahren, die Aufsichtsarbeiten namentlich zu kennzeichnen anstatt vor den Prüfern anonymisierte Kennzahlen zu verwenden, ist --wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 08.05.2014 - VII B 41/13 entschieden hat-- zulässig und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Ausgeführt hat der Senat insoweit bereits, dass der aus Art. 3 Abs. 1 GG hergeleitete prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit ein Kennzahlensystem für Prüfungsarbeiten nicht zwingend gebietet (Senatsbeschluss vom 08.05.2014 - VII B 41/13, Rz 7).

    Solange --wie auch im vorliegenden Streitfall geschehen-- von der entsprechenden Prüfungsstelle entweder das anonymisierte oder das nicht anonymisierte Prüfungsverfahren bei allen Prüflingen einheitlich durchgeführt wird, ist die Chancengleichheit nicht beeinträchtigt (Senatsbeschluss vom 08.05.2014 - VII B 41/13, Rz 7; in diesem Sinne auch BVerwG-Beschluss vom 14.03.1979 - 7 B 16.79, Die öffentliche Verwaltung 1979, 752; BVerwG-Beschluss vom 26.05.1999 - 6 B 65.98, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 1999, 745; BVerwG-Beschluss vom 25.07.2000 - 6 B 38.00, Sächsische Verwaltungsblätter 2000, 263; BVerwG-Urteil vom 21.03.2012 - 6 C 19.11, NVwZ 2012, 1188).

  • FG Hamburg, 24.10.2018 - 1 K 24/16

    Steuerberaterprüfung: Grundsätze der gerichtlichen Kontrolle von

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, die Vorschrift mit höherrangigem Recht vereinbar (vergleiche BFH Beschluss vom 08.05.2014, VII B 41/13, BFH/NV 2014, 1237 unter Anschluss an BVerwG Beschluss vom 14.03.1979, 7 B 16.79, Die öffentliche Verwaltung 1979, 752).
  • FG Niedersachsen, 15.06.2021 - 6 K 67/18

    Bewertung der Steuerberaterprüfung eines Prüflings durch Notenvergabe

    Solange --wie im Streitfall bei der Steuerberaterprüfung 2017/2018 im Bundesland Niedersachsen-- entweder das anonymisierte oder das nicht anonymisierte Prüfungsverfahren bei allen Prüflingen einheitlich durchgeführt wird, ist die Chancengleichheit nicht beeinträchtigt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 8. Mai 2014 VII B 41/13, juris).
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