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BFH, 28.11.2005 - VII B 54/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 71 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 78 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 78 Abs. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3
Akteneinsicht - datenbank.nwb.de
Recht auf Akteneinsicht; schlüssige Sachaufklärungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 08.12.2004 - 2 K 497/00
- BFH, 28.11.2005 - VII B 54/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99
Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 28.11.2005 - VII B 54/05
Bei letzteren handelt es sich um diejenigen Akten, welche dem Gericht tatsächlich vorliegen, weil sie ihm von der Behörde gemäß § 71 Abs. 2 FGO übersandt oder weil sie vom Gericht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 und 2 FGO beigezogen worden sind (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
- BFH, 11.09.2013 - I B 179/12
Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Fehlende Aktenteile - …
Bei letzteren handelt es sich um diejenigen Akten, welche dem Gericht tatsächlich vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 VII B 41/04, juris, und vom 28. November 2005 VII B 54/05, BFH/NV 2006, 758). - BFH, 29.11.2011 - VII S 36/11
Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten …
Das angeblich Überraschende an der Entscheidung lässt sich insbesondere nicht mit dem Hinweis auf die Senatsbeschlüsse vom 16. August 1999 VII B 131/99 (…BFH/NV 2000, 78) und vom 28. November 2005 VII B 54/05 (BFH/NV 2006, 758) begründen, da es in jenen Verfahren nicht um die den Streitfall kennzeichnende Konstellation ging, in der die Frage des Akteneinsichtsrechts gemäß § 78 Abs. 1 FGO solche Akten betrifft, auf eben deren Inhalt sich das Klagebegehren im Hauptsacheverfahren richtet. - BFH, 23.05.2006 - VI B 97/05
Anforderungen an die Darlegung der Geeignetheit eines Beweismittels im Rahmen …
Ebenso wenig haben die Kläger erläutert, warum sich dem FG weitere Aufklärungsmaßnahmen ohne diesbezügliche Beweisangebote von Amts wegen hätten aufdrängen müssen (vgl. hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2005 VII B 54/05, BFH/NV 2006, 758).