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   BFH, 06.02.2007 - VII B 67/06   

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https://dejure.org/2007,16322
BFH, 06.02.2007 - VII B 67/06 (https://dejure.org/2007,16322)
BFH, Entscheidung vom 06.02.2007 - VII B 67/06 (https://dejure.org/2007,16322)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - VII B 67/06 (https://dejure.org/2007,16322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; StBerG § 23 Abs. 3 Satz 1; ; DVLStHV § 4b Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsteuer-Hilfeverein: Voraussetzungen an Leiter einer Beratungsstelle

  • datenbank.nwb.de

    Bestellung eines Beratungsstellenleiters; Übergehen eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.01.1979 - VII R 22/78

    Auslegung des § 23 Abs. 3 StBerG - Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 3 StBerG

    Auszug aus BFH, 06.02.2007 - VII B 67/06
    Auch § 23 Abs. 3 StBerG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 9. Januar 1979 VII R 22/78, BFHE 127, 100, BStBl II 1979, 306).

    Demgegenüber ist hinsichtlich der Lohnsteuerhilfevereine zu berücksichtigen, dass ihre Beratungstätigkeit grundsätzlich allen Beziehern von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die dem Verein beitreten, zur Verfügung steht und dass der Gesetzgeber sich seinerzeit gerade hinsichtlich dieser Vereine zu einer Neuregelung und zu Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Beratungsstellenleitern veranlasst sah, um den Schutz der Arbeitnehmer vor unseriösen Lohnsteuerhilfevereinen zu verbessern (vgl. Senatsurteil in BFHE 127, 100, BStBl II 1979, 306, m.w.N.).

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 06.02.2007 - VII B 67/06
    Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG vom Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert u.a. Angaben, weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunktes hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93).
  • BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94

    Die Vorschriften über Beratungsstellen und Beratungsstellenleiter von

    Auszug aus BFH, 06.02.2007 - VII B 67/06
    Dass § 4b DVLStHV auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruht und nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, hat der beschließende Senat bereits entschieden (Senatsurteil vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529, BStBl II 1996, 171).
  • BFH, 27.06.2002 - VII B 268/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen, Entscheidungserheblichkeit von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 06.02.2007 - VII B 67/06
    Eine beantragte Beweiserhebung kann das FG ablehnen, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt, das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar ist oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 VII B 268/01, BFH/NV 2002, 1595, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 15.02.2006 - 6 K 1473/05

    Berufspraktische Voraussetzung für die Bestellung zum Leiter einer

    Auszug aus BFH, 06.02.2007 - VII B 67/06
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1013 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 06.10.1998 - VII R 146/97

    Versagung der Tätigkeit eines Vereins bei Hilfeleistungen der Berufsvertretungen

    Auszug aus BFH, 06.02.2007 - VII B 67/06
    Zwischen diesen Interessen der Mitglieder und der Hilfeleistung in Steuersachen muss ein sachlicher Zusammenhang bestehen (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1998 VII R 146/97, BFH/NV 1999, 216).
  • BFH, 15.06.2016 - VII R 26/15

    Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung

    Im Übrigen hat der Senat eine einschränkende Interpretation des § 23 Abs. 3 Satz 1 StBerG in seinen Entscheidungen vom 8. Januar 2003 VII R 37/02 (BFHE 201, 479, BStBl II 2003, 421) und vom 6. Februar 2007 VII B 67/06 (BFH/NV 2007, 1357) nicht vorgenommen, sondern darauf hingewiesen, dass sich der Gesetzgeber seinerzeit gerade hinsichtlich der Lohnsteuerhilfevereine zu einer Neuregelung und zu Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Beratungsstellenleitern veranlasst sah, um den Schutz der Arbeitnehmer vor unseriösen Lohnsteuerhilfevereinen zu verbessern (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 1979 VII R 22/78, BFHE 127, 100, BStBl II 1979, 306).
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