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   BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03   

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https://dejure.org/2003,818
BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03 (https://dejure.org/2003,818)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2003 - VII B 71/03 (https://dejure.org/2003,818)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2003 - VII B 71/03 (https://dejure.org/2003,818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3
    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und einer Divergenz; Verfahrensfehler bei Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 07.08.2001 - III B 67/00

    Verfahrensmängel - Einwendungen gegen die Beweiswürdigung -

    Auszug aus BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
    c) Soweit sich die Klägerin gegen die Beweiswürdigung des FG wendet, kann sie hiermit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46).

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt, insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1577, sowie in BFH/NV 2002, 45, 46).

  • BFH, 07.06.2001 - X B 159/00

    Beschwerde - Verfahrensmängel - Beweiswürdigung - Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
    c) Soweit sich die Klägerin gegen die Beweiswürdigung des FG wendet, kann sie hiermit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46).

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt, insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1577, sowie in BFH/NV 2002, 45, 46).

  • BFH, 25.04.2002 - II B 24/01

    NZB; Divergenz; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
    Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, warum im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt, also ein Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308; BFH-Beschluss vom 25. April 2002 II B 24/01, BFH/NV 2002, 1311).

    Die Klägerin hat aus den von ihr genannten Entscheidungen des EuGH und des FG Düsseldorf keinen abstrakten Rechtssatz herausgestellt und diesem einen anderen hiervon abweichenden abstrakten Rechtssatz gegenüber gestellt, der sich aus der Vorentscheidung ergibt, wie dies die schlüssige Darlegung einer Divergenz erfordert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2000 V B 15/00, BFH/NV 2001, 819, und in BFH/NV 2002, 1311).

  • BFH, 07.08.2002 - VII B 214/01

    Divergenz; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
    Die Klägerin hat auch nicht substantiiert dargelegt, weshalb das angefochtene Urteil willkürlich und als unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606, 1607; vom 16. Dezember 2002 VII B 94/02, BFH/NV 2003, 631, 632).
  • EuGH, 27.09.2001 - C-253/99

    Bacardi

    Auszug aus BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
    Das FG habe eine willkürliche sowie grob fehlerhafte Entscheidung getroffen und die Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 24. September 1985 Rs. 181/84 --MAN (Sugar)/IBAP-- (EuGHE 1985, 2889) und vom 27. September 2001 Rs. C-253/99 --Bacardi-- (EuGHE 2001, I-6493) nicht beachtet.
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
    b) Soweit die Klägerin sich in der Art einer Revisionsbegründung gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung wendet, kann dies nicht zur Zulassung der Revision führen, weil hiermit kein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • FG Düsseldorf, 21.11.2001 - 4 K 5863/97

    Einfuhrabgaben; Zollfreie Verwendung; Schiffstransport; externes

    Auszug aus BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
    Ihr könne auch nach den vom FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 21. November 2001 4 K 5863/97 Z (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 2002, 272) entwickelten Grundsätzen kein offensichtlich fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden.
  • BFH, 06.10.2000 - III B 16/00

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?

    Auszug aus BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
    b) Soweit die Klägerin sich in der Art einer Revisionsbegründung gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung wendet, kann dies nicht zur Zulassung der Revision führen, weil hiermit kein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 30.11.2001 - III B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
    Eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert eine substantiierte Darlegung, was der Beschwerdeführer bei einer ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526; Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2002 VII B 91/02, BFH/NV 2003, 192, 194).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
    a) Wird geltend gemacht, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, ist substantiiert darzulegen, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung auch ohne entsprechenden Antrag aufdrängen musste, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, 394; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332, 1333).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

  • BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 04.12.2000 - V B 15/00

    GmbH-GF nicht selbständig tätig

  • BFH, 16.12.2002 - VII B 94/02

    Befangenheit

  • EuGH, 24.09.1985 - 181/84

    Man (Sugar) / IBAP

  • BFH, 01.10.2002 - VII B 91/02

    Zeugnisverweigerungsrecht; Zwischenurteil - Verlesung einer Zeugenaussage

  • BFH, 17.07.2014 - XI B 87/13

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer Sozietät -

    Sie hätte in diesem Zusammenhang insbesondere vortragen müssen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung auch ohne Beweisantrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern diese Sachaufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493; vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142; vom 24. Juni 2010 XI B 105/09, BFH/NV 2010, 2086, Rz 7, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.06.2010 - VII B 244/09

    Begriff der Betriebsstätte nicht klärungsbedürftig - schriftliche Mitteilung

    a) Wird geltend gemacht, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Antrag des im Termin zur mündlichen Verhandlung anwesenden Prozessvertreters der Klägerin von Amts wegen umfassender aufklären müssen, ist u.a. darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei der weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern das Ergebnis einer weiteren Beweiserhebung auf der Grundlage des materiellen Rechtsstandpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2005 - VI B 65/04

    Fahrtenbuch mit gerundeten km-Angaben: Nicht ordnungsgemäß!

    Denn dazu hätte dargelegt werden müssen, inwiefern eine weitere Sachaufklärung bzw. ein weiterer Sachvortrag auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493).
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