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   BVerwG, 17.12.1965 - VII B 77.64   

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https://dejure.org/1965,917
BVerwG, 17.12.1965 - VII B 77.64 (https://dejure.org/1965,917)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1965 - VII B 77.64 (https://dejure.org/1965,917)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1965 - VII B 77.64 (https://dejure.org/1965,917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erlaubnis für den Güternahverkehr - Bestimmung einer Zweigniederlassung als Standort für einen Tanksattelschlepper - Merkmale einer nicht nur vorübergehenden geschäftlichen Niederlassung - Abgrenzung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 119.61

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Höchstzahlen für Genehmigungen zum

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1965 - VII B 77.64
    Die Erteilung der Erlaubnis für den Güterfernverkehr unterliegt nach § 9 GüKG einer Beschränkung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats rechtswirksam ist (vgl. BVerwGE 18, 113 [BVerwG 28.02.1964 - VII C 119/61]).
  • BVerwG, 01.04.1969 - VII B 10.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts darüber, daß die Klägerin weder den Sitz ihres Unternehmens noch eine geschäftliche Niederlassung in Berlin hat, stehen mit der Rechtsprechung des Senats zu dieser Frage in Einklang (Beschluß vom 28. Juni 1963 - BVerwG VII C 61.62 - Buchholz BVerwG 442.03, § 5 GüKG Nr. 1; Beschluß vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII B 77.64 - Buchholz BVerwG 442.03, § 6 GüKG Nr. 1).

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, zu dieser Frage stehen mit dem Beschluß des Senats vom 17. Dezember 1965 (a.a.O.) in Einklang.

  • BVerwG, 16.10.1967 - VII B 144.65

    Rechtsmittel

    Der Senat hat sich bereits in demBeschluß vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII B 77.64 - (Buchholz BVerwG 442.03, § 6 GüKG Nr. 1) mit dieser Frage befaßt.
  • BFH, 14.10.1966 - II 143/63

    Bestimmung der steuerfreien Beförderungen in der Nahzone anhand des Standorts der

    Auch Rechtsprechung und Lehre vertreten, soweit sie sich mit dieser Frage ausdrücklich befassen, einhellig die These, daß § 6 GüKG einen eigenständigen Begriff für den Sitz und die geschäftliche Niederlassung eines Unternehmens entwickelt, der nicht nach handelsrechtlichen Gesichtspunkten auszulegen ist, wobei sich für die geschäftliche Niederlassung eine Anlehnung an § 42 Abs. 2 der Gewerbeordnung anbietet (vgl. Beschluß des BVerwG vom 17. Dezember 1965 -- VII B 77/64, HFR 1966 S. 278; Urteil des BFH II 37/57 U vom 22. Dezember 1959, BFH 71, 1, BStBl III 1960, 248, und bestätigend Urteil des BFH II 23/61 vom 10. Juni 1964, HFR 1964 S. 282; Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Februar 1964 Nr. 87 II 62 in Bayerische Verwaltungsblätter 1964 S. 407; Balfanz in Deutsche Verkehrszeitung 1958 Nr. 32 S. 1).
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