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   BFH, 31.01.2008 - VII B 79/07   

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BFH, 31.01.2008 - VII B 79/07 (https://dejure.org/2008,12073)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2008 - VII B 79/07 (https://dejure.org/2008,12073)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - VII B 79/07 (https://dejure.org/2008,12073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kommissionär ist Unternehmer i.S.v. § 2 Nr. 4 StromStG

  • Judicialis

    StromStG § 2 Nr. 3; ; StromStG § ... 2 Nr. 4; ; StromStG § 5; ; StromStG § 5 Abs. 1; ; StromStG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; StromStG § 6; ; StromStG § 7; ; StromStG § 9 Abs. 3; ; StromStG § 9 Abs. 4; ; AO § 12; ; AO § 131 Abs. 2 Nr. 1; ; HGB § 383; ; StromStV § 1 Abs. 1; ; StromStV § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Kommissionär, der gewerbsmäßig im eigenen Namen Produkte einer Großbäckerei vertreibt als Unternehmer i.S.v. § 2 Nr. 4 StromStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Hamburg, 27.12.2001 - IV 327/01

    Letztverbraucher im Sinne des Stromsteuergesetzes

    Auszug aus BFH, 31.01.2008 - VII B 79/07
    Darüber hinaus weiche das angefochtene Urteil vom Urteil (richtig: Beschluss) des FG Hamburg vom 27. Dezember 2001 IV 327/01 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2002, 208) ab.

    Dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Beschluss des FG Hamburg in ZfZ 2002, 208, lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.

  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen;

    Auszug aus BFH, 31.01.2008 - VII B 79/07
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 30. November 2004 VII R 41/03 (BFHE 208, 361) entschieden hat, ist für die Auslegung des Begriffes "Unternehmen des Produzierenden Gewerbes" i.S. von § 9 Abs. 3 und § 2 Nr. 3 StromStG die in § 2 Nr. 4 StromStG festgelegte Definition maßgebend, nach der als Unternehmen die kleinste rechtlich selbständige Einheit anzusehen ist.
  • BFH, 24.02.2016 - VII R 7/15

    Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und

    In beiden Alternativen setzt die Tatbestandserfüllung den Realakt der Entnahme der verbrauchsteuerpflichtigen Ware aus dem Transportmedium voraus (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013).
  • BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten

    Wie der Senat entschieden hat, ist dies bei der Tätigkeit von Kommissionären, die es gemäß § 383 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs gewerbsmäßig übernommen haben, in vom Kommittenten zur Verfügung gestellten Filialen bestimmte Produkte für Rechnung des Kommittenten in eigenem Namen zu verkaufen, der Fall (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013).
  • BFH, 24.04.2018 - VII R 21/17

    Stromentnahme durch eine Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft nicht

    Dies entspricht den Wertungen des Gesetzgebers, der aus Gründen der Praktikabilität und um eine Kongruenz mit dem Unternehmensbegriff der Klassifikation der Wirtschaftszweige herzustellen, eine Lösung gefunden hat, die zu einem effektiven Verwaltungsvollzug beiträgt (Senatsurteil vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361, ZfZ 2005, 168; Senatsbeschlüsse vom 15. September 2006 VII B 234/05, BFH/NV 2007, 278; vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013; vom 21. August 2014 VII R 11/13, BFH/NV 2015, 62, ZfZ 2015, 54).
  • BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19

    Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG

    Der Gesetzgeber hat damit aus Gründen der Praktikabilität und, um eine Kongruenz mit dem Unternehmensbegriff der Klassifikation der Wirtschaftszweige herzustellen, eine Lösung gefunden, die zu einem effektiven Verwaltungsvollzug beiträgt (Senatsurteil vom 30.11.2004 - VII R 41/03, BFHE 208, 361, ZfZ 2005, 168; Senatsbeschlüsse vom 15.09.2006 - VII B 234/05, BFH/NV 2007, 278; vom 31.01.2008 - VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013, und vom 21.08.2014 - VII R 11/13, BFH/NV 2015, 62, ZfZ 2015, 54).
  • FG Hamburg, 16.11.2021 - 4 K 19/20

    Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer

    Die Entnahme stellt einen Realakt dar, für die Steuerentstehung wird nur auf die tatsächliche Entnahme abgestellt (BFH, Urteil vom 31. Januar 2008, VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013).

    Auf das Bestehen eines Stromlieferungsvertrags zwischen dem Versorger und dem tatsächlichen Verbraucher kommt es aber nicht an, zivilrechtliche Mängel im Vertragsverhältnis sind unerheblich (vgl. BFH, Beschluss vom 31. Januar 2008, VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013, juris Rn. 11; Schröer-Schallenberg in Bongartz/Jatzke/Schröer-Schallenberg, EnergieStG/StromStG, § 5 StromStG, Rn. 26, Stand Juli 2017; Jatzke, DStZ 1999, 529).

  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 19/20

    Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer

    Die Entnahme stellt einen Realakt dar, für die Steuerentstehung wird nur auf die tatsächliche Entnahme abgestellt (BFH, Urteil vom 31. Januar 2008, VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013).

    Auf das Bestehen eines Stromlieferungsvertrags zwischen dem Versorger und dem tatsächlichen Verbraucher kommt es aber nicht an, zivilrechtliche Mängel im Vertragsverhältnis sind unerheblich (vgl. BFH, Beschluss vom 31. Januar 2008, VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013, juris Rn. 11; Schröer-Schallenberg in Bongartz/Jatzke/Schröer-Schallenberg, EnergieStG/StromStG, § 5 StromStG, Rn. 26, Stand Juli 2017; Jatzke, DStZ 1999, 529).

  • FG München, 21.09.2011 - 14 K 145/10

    Rechtliche Selbständigkeit eines Subunternehmers im Stromsteuerrecht -

    25 Einer formalen Definition des Unternehmensbegriffs hat sich - zumindest bis in die jüngere Vergangenheit - auch der Bundesfinanzhof - BFH - angeschlossen und festgestellt, dass für die Auslegung des Begriffs "Unternehmen des Produzierenden Gewerbes" nach den Wertungen des Gesetzgebers auf eine rein formale Betrachtungsweise und damit auf das prägende Merkmal der rechtlichen Selbständigkeit abzustellen sei (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013).

    Denn soweit eine rechtliche Selbständigkeit in den bisher entschiedenen Fällen bejaht worden ist (vgl. für den Fall eines Kommissionärs i. S. d. § 383 HGB BFH-Beschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, a. a. O., und Urteil des Hessischen FG vom 31. Januar 2007 7 K 4492/01, n. v.; vgl. für den Fall von verpachteten Verkaufsstellen, in denen Personen im Rahmen einer selbständigen und eigenverantwortlichen Handelsvertretertätigkeit tätig sind BFH-Urteil vom 2. November 2010 VII R 48/09 (nicht veröffentlicht) mit Anmerkung Rüsken, BFH/PR 6/2011 in www.haufe.de/steuern , der einer rein formalen Betrachtungsweise kritisch gegenüber steht; vgl. zu Fällen, denen ein Pachtverhältnis zugrunde gelegen hat Urteile des FG Hamburg vom 6. Juni 2008 4 V 34/08, StEW 2008, 92, und vom 5. Oktober 2010 4 K 154/09, bisher n. v.; Urteil des FG München vom 8. Dezember 2005 14 K 2984/03, ZfZ 2006, 208), sind diese Fälle mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2349/10

    Zurechnung der Stromentnahme durch Verkaufsstellen, die durch Agenturpartner des

    Dies entspricht, so der BFH, den Wertungen des Gesetzgebers, der aus Gründen der Praktikabilität und um eine Kongruenz mit dem Unternehmensbegriff der Klassifikation der Wirtschaftzweige herzustellen, eine Lösung gefunden hat, die zu einem effektiven Verwaltungsvollzug beitrage (BFH-Urteil vom 30.11.2004, VII R 41/03, BFH/NV 2005, 636; BFH-Beschluss vom 15.09.2006, VII B 234/05, BFH/NV 2007, 278; BFH-Beschluss vom 31.01.2008, VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013).

    Für die Berücksichtigung des Gesichtspunktes "Unternehmerrisiko" bietet das Gesetz - soweit es über die Frage der rechtlichen Selbständigkeit hinausgeht - keinen Anhaltspunkt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31.01.2008, a.a.O.).

  • BFH, 21.08.2014 - VII R 11/13

    Stromsteuer: Großbäckerei steht keine Steuerbegünstigung für rechtlich

    Dies ist bei der Tätigkeit von Kommissionären, die es gemäß § 383 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs gewerbsmäßig übernommen haben, in vom Kommittenten zur Verfügung gestellten Filialen bestimmte Produkte für Rechnung des Kommittenten in eigenem Namen zu verkaufen, der Fall (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013).
  • FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08

    Stromsteuerliche Behandlung des auf Tankstellen verbrauchten Stroms

    Um die Tankstellen als Unternehmen im Sinne von § 2 Nr. 4 StromStG ansehen zu können, müssten sie rechtlich selbstständig sein; darauf, dass sie keine Vertragsbeziehungen zu einem Energieversorger unterhalten, kommt es nicht an (BFH, Beschluss vom 31.01.2008, VII B 79/07).

    Eine derartige rechtliche Selbständigkeit hat der Bundesfinanzhof etwa für einen Kommissionär angenommen, der gewerbsmäßig in eigenem Namen Produkte einer Großbäckerei vertreibt (BFH, Beschluss vom 31.01.2008, VII B 79/07).

  • FG Hamburg, 06.06.2008 - 4 V 34/08

    Keine Berücksichtigung von Steuervergünstigungen nach § 9 Abs. 3 und § 10 Abs. 1

  • BFH, 20.06.2023 - VII R 2/21

    Stromverbrauch eines Netzbetreibers in Umspannanlagen

  • FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16

    Stromsteuer: Bestimmung des nach § 9b Abs. 1 StromStG entlastungsberechtigten

  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - 11 K 2696/18

    Betriebsverbräuche von Strom in Umspannwerken unterliegen als Entnahme aus dem

  • FG Hamburg, 03.12.2014 - 4 K 99/12

    Verbrauchsteuer - Stromsteuer: Stromsteuerentstehung durch Entnahme von Strom zum

  • FG Düsseldorf, 08.07.2015 - 4 K 185/14

    Entlastungsberechtigter der Stromsteuervergütung: Weiterberechnung zu

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