Rechtsprechung
BFH, 23.08.2011 - VII B 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen einen aus freigegebener gewerblicher Tätigkeit entstandenen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners - Kein "Durchgangserwerb durch die Masse
- openjur.de
Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen einen aus freigegebener gewerblicher Tätigkeit entstandenen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners; Kein "Durchgangserwerb durch die Masse"
- Bundesfinanzhof
AO § 226 Abs 1, BGB § 401, InsO § 35, InsO § 96 Abs 1
Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen einen aus freigegebener gewerblicher Tätigkeit entstandenen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners - Kein "Durchgangserwerb durch die Masse"
- Bundesfinanzhof
Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen einen aus freigegebener gewerblicher Tätigkeit entstandenen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners - Kein "Durchgangserwerb durch die Masse"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 226 Abs 1 AO, § 401 BGB, § 35 InsO, § 96 Abs 1 InsO
Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen einen aus freigegebener gewerblicher Tätigkeit entstandenen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners - Kein "Durchgangserwerb durch die Masse" - rewis.io
Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen einen aus freigegebener gewerblicher Tätigkeit entstandenen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners - Kein "Durchgangserwerb durch die Masse"
- ra.de
- rewis.io
Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen einen aus freigegebener gewerblicher Tätigkeit entstandenen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners - Kein "Durchgangserwerb durch die Masse"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1
Abhängigkeit zwischen dem Vorliegen eines insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots mit der Frage des Bewirkens einer Freigabe eines selbstständigen Gewerbebetriebs aus der Insolvenzmasse - datenbank.nwb.de
Verrechnung des Umsatzsteuervergütungsanspruchs des Insolvenzschuldners mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen bei Freigabe einer gewerblichen Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 08.12.2010 - 5 K 467/06
- BFH, 23.08.2011 - VII B 8/11
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 2067
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08
Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen …
Auszug aus BFH, 23.08.2011 - VII B 8/11
Der beschließende Senat hat bereits entschieden, dass Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners, welche dieser im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben hat, nicht in die Insolvenzmasse fallen und somit keine insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote einer vom Finanzamt erklärten Aufrechnung gegen solche Ansprüche mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen entgegenstehen (Senatsbeschluss vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336).Bei Forderungen, die im Rahmen einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen selbstständigen Tätigkeit erworben werden, ist dies --wie sich aus dem vorgenannten Senatsbeschluss in BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336 ergibt-- nicht der Fall.
- BFH, 12.07.2002 - II B 33/01
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur …
Auszug aus BFH, 23.08.2011 - VII B 8/11
Die ordnungsgemäße Erhebung einer Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482, …und vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180). - BFH, 11.09.2003 - X B 103/02
Betriebsaufspaltung: Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage
Auszug aus BFH, 23.08.2011 - VII B 8/11
Die ordnungsgemäße Erhebung einer Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482, und vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180).
- BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen …
Der Senat hat in seinem Beschluss in BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336 entschieden, dass ein Umsatzsteuervergütungsanspruch, den der Insolvenzschuldner durch eine gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegebene selbständige Tätigkeit erworben hat, nicht i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmasse geschuldet wird und das FA gegen diesen Anspruch mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden aufrechnen kann (bestätigt durch den Senatsbeschluss vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115; vgl. auch schon Senatsurteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758). - BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
Das FG bezieht sich zu Recht auf Entscheidungen des beschließenden Senats, wonach Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners, welche dieser im Zusammenhang mit einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen selbständigen Tätigkeit erworben hat, nicht in die Insolvenzmasse fallen und somit keine insolvenzrechtlichen Verbote einer vom FA erklärten Aufrechnung gegen solche Ansprüche mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen entgegenstehen (Senatsbeschluss vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336; vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115). - FG Münster, 27.09.2013 - 14 K 1917/12
Eine Einkommensteuererstattung, die aus einer vom Insolvenzverwalter …
Für den Bereich der Umsatzsteuer hat der BFH bereits mehrfach entschieden, dass ein durch eine freigegebene Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse fällt und vom Finanzamt mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden kann (BFH, Beschluss vom 01.09.2010 - VII R 35/08, BStBl II 2011, 336; Beschluss vom 23.08.2011 - VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115). - FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 732/14
Steht die insolvenzrechtliche strukturelle Unterscheidung der Vermögensmassen …
Der Bekl durfte mit diesen "vorinsolvenzlichen" Forderungen aufrechnen (BFH, Beschlüsse vom 1. September 2010 VII R 35/08, BStBl. II 2011, 336 und vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115).Denn diese begründet kein allgemeines Verbot, Ansprüche der einen Vermögensmasse gegen Forderungen, die in die andere fallen, zu verrechnen (BFH, Beschlüsse vom 1. September 2010 VII R 35/08, BStBl. II 2011, 336 und vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115).