Rechtsprechung
BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung
- openjur.de
Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens; Überraschungsentscheidung
- Bundesfinanzhof
GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 80 Abs 1 S 1, FGO § 91 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung
- Bundesfinanzhof
Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 2 FGO, § 80 Abs 1 S 1 FGO, § 91 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO
Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung - rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 2 FGO, § 80 Abs 1 S 1 FGO, § 91 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO
Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung - rewis.io
Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung
- ra.de
- rewis.io
Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103
Voraussetzungen für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Anspruch auf rechtliches Gehör; Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 17.12.2008 - 6 K 245/06
- BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.06.2008 - VII S 66/07
Nicht ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung und Verhandlung in …
Auszug aus BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09
Im Übrigen könnte selbst im Falle einer Anordnung nach § 80 Abs. 1 Satz 1 FGO eine Verletzung rechtlichen Gehörs nur dann vorliegen, wenn das FG das Ausbleiben als Verletzung der Mitwirkungspflicht angesehen und die Klageabweisung gerade darauf gestützt hätte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Juni 2008 VII S 66/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1853). - BFH, 05.04.2006 - I B 84/05
NZB: rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09
Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497).
- BFH, 07.05.2015 - VI R 71/14
Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Eheleuten
Vielmehr macht dies lediglich die insoweit maßgebliche Auffassung des FG deutlich, das persönliche Erscheinen --hier der Klägerin-- sei zur weiteren Sachverhaltsaufklärung nicht erforderlich (vgl. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637, …und vom 14. August 2014 X B 174/13, BFH/NV 2014, 1725; jeweils m.w.N.). - BFH, 18.05.2011 - X B 124/10
Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche …
Jedenfalls dann, wenn das FG keinen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, ist es regelmäßig nicht verpflichtet, die einzelnen für seine Entscheidung erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Beschluss vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637). - BFH, 19.01.2011 - X B 127/10
Anspruch auf rechtliches Gehör
Denn das FG ist regelmäßig nicht verpflichtet, die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Beschluss vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637). - BFH, 14.08.2014 - X B 174/13
Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens …
Vielmehr macht dies die insoweit maßgebliche Auffassung des FG deutlich, das persönliche Erscheinen des Klägers sei zur weiteren Sachverhaltsaufklärung nicht erforderlich (vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637). - BFH, 20.09.2012 - VIII B 119/11
NZB, Terminsverlegung, Recht auf Gehör
Denn eine Verletzung des rechtlichen Gehörs könnte nur dann gegeben sein, wenn das FG das Ausbleiben als Verletzung der Mitwirkungspflicht angesehen und die Klageabweisung gerade auf das Nichterscheinen der Klägerin gestützt hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637).