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   BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99   

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https://dejure.org/2000,5117
BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99 (https://dejure.org/2000,5117)
BFH, Entscheidung vom 31.03.2000 - VII B 87/99 (https://dejure.org/2000,5117)
BFH, Entscheidung vom 31. März 2000 - VII B 87/99 (https://dejure.org/2000,5117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Mineralöl - Verwendung für nicht begünstigte Zwecke - Erlaubnisschein - Abgabenbegünstigtes Schweröl - Schwimmkran

  • Judicialis

    AO 1977 § 124 Abs. 2; ; FGO § 64 Abs. 1; ; FGO § 91; ; FGO § 91 Abs. 2; ; FGO § 155; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 216; ; ZPO § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 64 Abs. 1 § 91 § 115 Abs. 2, 3 § 121
    Schriftform; Rechtsmitteleinlegung durch Telefax

  • datenbank.nwb.de

    Wahrung der Schriftform bei Einlegung fristgebundener Rechtsmittel durch Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.02.1997 - V B 78/96

    Unlesbare Unterschrift auf dem Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung wird bei der Einlegung von fristgebundenen Rechtsmitteln die vorgeschriebene Schriftform (hier nach § 64 Abs. 1 FGO i.V.m. § 121 FGO in entsprechender Anwendung) auch dann als gewahrt angesehen, wenn die Rechtsmittelschrift in Form eines unmittelbar dem Gericht übermittelten Telefaxes eingeht, sofern die Kopiervorlage erkennbar ordnungsgemäß unterschrieben ist (vgl. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 1997 V B 78/96, BFH/NV 1997, 893, m.w.N.).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99
    Im Streitfall geht der Senat davon aus, dass eine Kopiervorlage vorhanden war, da keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Beschwerdeschrift ohne Druckvorlage direkt aus dem Computer mittels sog. Computerfax übermittelt hat (s. dazu die Vorlage des Bundesgerichtshofs --BGH-- an den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes mit Beschluss vom 29. September 1998 XI ZR 367/97, GmS-OGB 1/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 3649).
  • BFH, 03.10.1986 - III R 207/81

    Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung -

    Auszug aus BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99
    So wurde als ausreichend angesehen, wenn der nicht unterschriebene, eine eingehende Klagebegründung enthaltende Klageschriftsatz dem Gericht in einem Briefumschlag übermittelt wurde, der vom Kläger selbst handschriftlich adressiert und mit seiner vollen Absenderangabe versehen war (BFH-Urteile vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131, und vom 1. Dezember 1989 VI R 57/86, BFH/NV 1990, 586; s. auch Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 64 Rz. 30, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Vertretungsmangel

    Auszug aus BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99
    Im Übrigen liegt ein Ladungsfehler, wie der Senat auf eine entsprechende Rüge des nämlichen Prozessbevollmächtigten bereits in dem Revisionsverfahren VII R 2/99 (Beschluss vom 18. Januar 2000, BFH/NV 2000, 599) im Hinblick auf den behaupteten Vertretungsmangel (§ 116 Abs. 1 Nr. 3, § 119 Nr. 4 FGO) entschieden hat, nicht vor.
  • BFH, 01.12.1989 - VI R 57/86

    Anforderungen an die Klageschrift

    Auszug aus BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99
    So wurde als ausreichend angesehen, wenn der nicht unterschriebene, eine eingehende Klagebegründung enthaltende Klageschriftsatz dem Gericht in einem Briefumschlag übermittelt wurde, der vom Kläger selbst handschriftlich adressiert und mit seiner vollen Absenderangabe versehen war (BFH-Urteile vom 3. Oktober 1986 III R 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131, und vom 1. Dezember 1989 VI R 57/86, BFH/NV 1990, 586; s. auch Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 64 Rz. 30, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.1997 - II B 89/96
    Auszug aus BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99
    Denn dann gehört es zu den Aufgaben der Geschäftsstelle, die Beteiligten gemäß § 91 FGO, wie geschehen, zu laden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 1997 II B 89/96, BFH/NV 1998, 459).
  • BGH, 29.09.1998 - XI ZR 367/97

    Einhaltung von Fristen durch Übermittlung von nicht unterzeichneten Computerfaxen

    Auszug aus BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99
    Im Streitfall geht der Senat davon aus, dass eine Kopiervorlage vorhanden war, da keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die Beschwerdeschrift ohne Druckvorlage direkt aus dem Computer mittels sog. Computerfax übermittelt hat (s. dazu die Vorlage des Bundesgerichtshofs --BGH-- an den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes mit Beschluss vom 29. September 1998 XI ZR 367/97, GmS-OGB 1/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 3649).
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Das ist - was das Berufungsgericht verkannt hat - nicht nur ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 1, 2; 81, 32, 36 f.; BVerwG NJW 1995, 2121, 2122; 2003, 1544), des Bundessozialgerichts (BSG NJW 1997, 1254, 1255; 2001, 2492, 2493), des Bundesfinanzhofs (BFHE 111, 278, 285; 148, 205, 207 f.; BFH, BFH/NV 2000, 1224) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1979, 183), sondern - ungeachtet bestehender Unterschiede der verschiedenen Verfahrensordnungen - grundsätzlich auch des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 24, 179, 180; 37, 156, 160; 97, 251, 254; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 46/03, BGH-Report 2004, 406).
  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die

    Das Fehlen der Unterschrift ist indessen unschädlich, wenn das Telefaxformblatt unterschrieben ist, mit der Klageschrift eine Einheit bildet, die Person des Absenders vollständig bezeichnet und kein Zweifel daran besteht, dass die Kopiervorlage ordnungsgemäß eigenhändig unterzeichnet wurde (BFH-Beschluss vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224).

    Danach kann gleichermaßen in finanzgerichtlichen Verfahren dem Zweck des § 64 Abs. 1 FGO in anderer Weise als mit der eigenhändigen Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze durch den Verfasser entsprochen werden, wenn feststeht, dass das Schriftstück keinen Entwurf betrifft, sondern dem Gericht mit Wissen und Wollen des Berechtigten zugeleitet worden ist (BFH-Beschluss vom 17. August 2009 VI B 40/09, BFH/NV 2009, 2000 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224, m.w.N.).

  • BFH, 04.07.2002 - V R 31/01

    Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax

    Dadurch ist der Zusammenhang der einzelnen gefaxten Seiten hinreichend sicher deutlich (vgl. BFH-Beschluss vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224).
  • BFH, 25.11.2003 - VII R 9/03

    Revisionsbegründung; Übermittelung per Telefax

    Bei einem per Telefax dem Gericht übermittelten Schriftsatz wird die erforderliche Schriftform als gewahrt angesehen, wenn das Telefax nicht nur den Namen des Prozessbevollmächtigten, sondern auch dessen auf dem Original des per Telefax übersandten Schriftsatzes befindliche Unterschrift erkennen lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 1991 V B 116/91, BFH/NV 1992, 532; vom 19. Mai 2000 VIII B 13/00, BFH/NV 2000, 1358; Senatsbeschlüsse vom 2. März 2000 VII B 137/99, BFH/NV 2000, 1344; vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2009 - VI B 40/09

    Beifügung unterzeichneter Vollmacht anstelle eigenhändig unterschriebener

    Es muss allerdings feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332; BFH-Beschluss vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224).
  • BFH, 20.12.2006 - I B 70/06

    Fristgebundener Schriftsatz; Übermittlung per Telefax

    Bei einem per Telefax dem Gericht übermittelten Schriftsatz wird die erforderliche Schriftform als gewahrt angesehen, wenn das Telefax nicht nur den Namen des Prozessbevollmächtigten, sondern auch dessen auf dem Original des per Telefax übersandten Schriftsatzes befindliche Unterschrift erkennen lässt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224).
  • VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20

    Einlegung der Erinnerung nach RVG § 11 Abs 3 S 2 mittels Online-Fax

    Letztlich hat der Bundesgerichtshof diese Frage in dem Urteil vom 10. Mai 2005 nicht abschließend entschieden (vgl. insoweit auch Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 129 Rn. 11a.) Vielmehr hat er nach der Feststellung, dass die Wiedergabe des Vor- und Nachnamens des klägerischen Prozessbevollmächtigten mit der daruntergesetzten Bezeichnung "Rechtsanwalt" am Ende des Computer-Faxes als solche nicht den Anforderungen des § 130 Nr. 6 Halbsatz 2 ZPO 2001 genügt, weiter geprüft, ob das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift, deren grundsätzliches Erfordernis kein Selbstzweck sei, wegen des Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sei, und sich dabei nicht nur auf die "ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 1, 2; 81, 32, 36 f.; BVerwG NJW 1995, 2121, 2122; 2003, 1544), sondern auch des Bundessozialgerichts (BSG NJW 1997, 1254, 1255; 2001, 2492, 2493), des Bundesfinanzhofs (BFHE 111, 278, 285; 148, 205, 207 f.; BFH, BFH/NV 2000, 1224), des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1979, 183) und grundsätzlich auch des Bundesgerichtshofs (BGHZ 24, 179, 180; 37, 156, 160; 97, 251, 254; Beschluss vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 46/03 -, BGH-Report 2004, 406)" berufen.
  • FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 581/98

    Durch Telefax übermittelte Umsatzsteuervoranmeldung als ordnungsgemäße

    Denn die Schriftform ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch dann gewahrt, wenn das Schriftstück per Telefax übermittelt wird, sofern die Kopiervorlage erkennbar ordnungsgemäß unterschrieben ist (vgl. zuletzt Beschluss d. BFH v. 31.03.2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224; vgl. auch HHSp/Trzaskalik, AO, § 150 Rz. 34).
  • FG Hamburg, 21.11.2000 - II 137/00

    Klageerhebung per Telefax ohne Unterschrift

    Die Rechtsprechung hat bisher bei Benutzung eines Faxgerätes darauf abgestellt, ob die Kopiervorlage erkennbar ordnungsgemäß unterschrieben war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1997 V B 78/96, BFH/NV 1997, 893 und vom 31. März 2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224).
  • FG Münster, 07.07.2010 - 10 K 4562/09

    Keine wirksame Klageerhebung ohne Unterschrift mit einem Hinweis auf "maschinelle

    Es muss allerdings feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BFH-Urteil vom 28.9.1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332; BFH-Beschluss vom 31.3.2000 VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 2 K 1613/14

    Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen der NATO

  • FG München, 21.04.2009 - 13 K 296/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltsanforderungen an die

  • VG München, 14.10.2019 - M 10 M 19.4124

    Unzulässige Kostenerinnerung

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