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   BFH - VII B 93/16   

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BFH - VII B 93/16 (https://dejure.org/9999,91408)
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Wird zitiert von ...

  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "übermittelt wird" in § 357 Abs. 2 Satz 4 AO im

    Soweit der BFH sich mit diesem Problem bisher befasst hat, hat er jedoch an der früheren Rechtsprechung festgehalten (vgl. Beschluss des VII. BFH-Senats vom 18. Januar 2017 VII B 158/16, BFH/NV 2017, 603; vgl. auch die Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2014 10 K 10238/13, EFG 2014, 1893, des FG Hamburg vom 19. Mai 2016 2 K 138/15, juris - die betreffende Nichtzulassungsbeschwerde hat der VII. BFH-Senat durch Beschluss vom 13. Oktober 2016 VII B 93/16 als unzulässig verworfen - und vom 27. Februar 2017 6 K 141/16, EFG 2017, 1062; vgl. auch das frühere Urteil des VIII. BFH-Senats in BFH/NV 2014, 1010, in dem mangels Entscheidungserheblichkeit noch offen gelassen werden konnte, ob sich aufgrund der mit Wirkung ab 1. August 2013 durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl I 2013, 2749) eingeführten Neufassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO für danach erteilte Rechtsbehelfsbelehrungen etwas anderes ergebe).
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