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BVerwG, 15.10.1971 - VII C 13.70, VII C 20.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterscheidung zwischen Steuern und Abgaben - Satzung über den Fremdenverkehrsbeitrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08
Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern
Angesichts der Kompliziertheit der Feststellung, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil der einzelnen Beitragspflichtigen für sich genommen und der Gruppen von Beitragspflichtigen im Vergleich zueinander ist, braucht die Satzung den Maßstab nicht in allen Einzelheiten, sondern nur in den beschriebenen Grundzügen festzulegen (BVerwG, Urteil vom 15.10.1971 - VII C 13.70 u.a. - BVerwGE 39, 5, juris Rdn. 16; so im Ergebnis auch Nds. OVG, Urteil vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, juris; Urteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - 9 A 72.05
Normenkontrolle; Straßenreinigungssatzung; Erschlossensein; Außenbereich; …
Eine Abweichung von der in der Satzung selbst statuierten Sachgesetzlichkeit ist nur dann hinreichend gerechtfertigt, wenn sie von überzeugenden Gründen getragen ist (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 7. November 1972 - 1 BvR 338/68 -, BVerfGE 34, 103; BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1971 - VII C 13.70, VII C 20.70 -, BVerwGE 39, 5). - VG Koblenz, 02.02.2017 - 4 K 701/16
Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen
Eine zusätzliche Belastung anderer Beitragspflichtiger bedarf eines sachlichen Grundes und muss für diese auch erkennbar sein (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1971 - VII C 13.70, VII C 20.70 - BVerwGE 39, 5).
- VG Frankfurt/Main, 11.10.2007 - 1 E 1477/07
Bilanzkontrollkosten-Umlage; Höchstbetragsregelung; Sonderabgabe
Auch der von der Beklagten geltend gemachte Gesichtspunkt der Kostenbegrenzung rechtfertigt allein nicht eine Durchbrechung des Verteilungsmaßstabes zulasten einer Gruppe von Abgabepflichtigen, zumal die Kostenbegrenzung auch durch andere, systemkonforme Mittel sichergestellt werden kann, nämlich durch ordnungsgemäße Haushaltsführung und effektive Haushaltsaufsicht (vgl. BVerwG, URT. V. 15.10.1971 - VII C 13.70 -, BVerwGE 39, 5 = juris TZ 22). - BVerwG, 05.03.1982 - 4 B 185.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anfechtung eines …
Eine Abweichung von dem einen kommunalen Fremdenverkehrsbeitrag angehenden Urteil vom 15. Oktober 1971 - BVerwG 7 C 20.70 - (BVerwGE 39, 5 [BVerwG 15.10.1971 - VII C 20/70]) liegt wegen des anderen Sachverhalts ebensowenig wie von dem Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG 1 C 21.61 - (BVerwGE 13, 80) vor, das eine vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes festgesetzte Mehrwertabgabe nach dem nordrhein-westfälischen Aufbaugesetz betraf. - VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09
Streit um Abgabenfestsetzungsbescheid aufgrund der Randlage eines Grundstücks …
Eine Beitragsbegrenzung verletze Art. 3 GG, wenn sie gleichzeitig zu einer zusätzlichen Belastung derjenigen Pflichtigen führe, deren Beiträge den Höchstsatz nicht erreichten, soweit nicht durch Erfahrungssätze näher belegt sei, dass die Leistungen einer Gemeinde zur Förderung des Fremdenverkehrs einem großen Unternehmen nicht so viele Vorteile gewährten wie kleineren und mittleren (BVerwG, Urteil vom 15.10.1971 - Az. VII C 13.70, VII C 20.70 -, zitiert nach juris = BVerwGE 39, 5 ff.).