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   BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63   

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https://dejure.org/1963,50
BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63 (https://dejure.org/1963,50)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1963 - VII C 14.63 (https://dejure.org/1963,50)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1963 - VII C 14.63 (https://dejure.org/1963,50)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 245
  • NJW 1964, 686
  • MDR 1964, 349
  • ZMR 1965, 222
  • DVBl 1965, 243
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.11.1959 - I C 189.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63
    Der unbefriedigende Zustand einer revisionsrechtlich insbesondere im Kostenpunkt nicht überprüfbaren Gestaltung des Vorverfahrens (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1959 - BVerwG I C 189.57 - = DVBl. 1960, 255 = DÖV 1960, 804) besteht also nicht mehr, das gesamte behördliche Vorverfahren ist durch die dem Art. 84 Abs. 1 GG entsprechende Verwaltungsgerichtsordnung nunmehr für des Bundesgebiet neu geordnet.
  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 126.57

    Erstattungsfähigkeit von im Verwaltungsverfahren vor den

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63
    Ob diese Maßnahme im Einzelfalle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist, muß von der Sicht einer verständigen Partei her und nicht nach den objektiven Maßstäben beurteilt werden, die einer rechts- und sachkundigen Person zur Verfügung stehen (so auch der V. Senat im Urteil vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 126/130.57 -, DVBl. 1960, 256 = DÖV 1960, 233 = MDR 1960, 164).
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 447/16

    Familiensache: Erstattungsfähigkeit von in Unkenntnis der Antrags- oder

    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Prozessverlauf nachträglich als unnötig herausstellt (BVerwG Rpfleger 2008, 666, 667; NJW 2000, 2832; NJW 1964, 686; BeckOK VwGO/Kunze [Stand: 1. Oktober 2016] § 162 Rn. 51 mwN; Kopp/Schenke VwGO 22. Aufl. § 162 Rn. 3; Kugele VwGO § 162 Rn. 4; Neumann in Sodan/Ziekow VwGO 4. Aufl. § 162 Rn. 11).

    Maßgeblich ist mithin die "verobjektivierte" Sicht eines verständigen Beteiligten (Wysk in Wysk VwGO 2. Aufl. § 162 Rn. 11), nicht ein rein objektiver Maßstab (BVerwG NJW 1964, 686; Eyermann/Schmidt VwGO 14. Aufl. § 162 Rn. 3).

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Wie schon in BVerwGE 17, 245 in bezug auf § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO entschieden worden ist, ist die Vertretung eines Kriegsdienstverweigerers durch einen Rechtsanwalt im Vorverfahren in der Regel notwendig.

    Zur Begründung wird in BVerwGE 17, 245, 246 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 14/63] ausgeführt:.

    Der erkennende Senat hält die entsprechende Anwendung dieser Grundsätze aus den in BVerwGE 17, 245 angeführten Gründen auch in denjenigen Kriegsdienstverweigerungsverfahren für angemessen, denen sich ein gerichtliches Verfahren nicht anschließt (sog. isolierte Vorverfahren).

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Freilich ist in Kriegsdienstverweigerersachen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO schon frühzeitig betont worden, daß daraus, daß die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Vorverfahren nicht ohne weiteres als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anerkannt werden könnten, nicht folge, daß die Erstattungsfähigkeit im Vorverfahren eine Ausnahme bleiben müsse (Urteil vom 6. Dezember 1963 BVerwG 7 C 14.63 - BVerwGE 17, 245).

    Für die in Kriegsdienstverweigersachen ergangenen Entscheidungen war wesentlich, daß in Verfahren dieser Art angesichts der Schwierigkeiten der Gesetzesanwendung und der meist auf subjektivem Gebiet liegenden Sachaufklärung die Notwendigkeit der förmlichen Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren zwecks sachgerechter Wahrnehmung der Rechte des Wehrpflichtigen in aller Regel nicht verneint werden kann (Urteil vom 6. Dezember 1963 a.a.O. S. 246; Urteil vom 10. April 1978 a.a.O.; ebenso Urteil vom 18. April 1988 BVerwG 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26 S. 21).

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