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   BVerwG, 26.04.1968 - VII C 154.66   

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https://dejure.org/1968,2132
BVerwG, 26.04.1968 - VII C 154.66 (https://dejure.org/1968,2132)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1968 - VII C 154.66 (https://dejure.org/1968,2132)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1968 - VII C 154.66 (https://dejure.org/1968,2132)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung von Grabsteinen auf eine Höhe von 1,20 m - Verfassungsmäßigkeit einer Friedhofsordnung - Sorge für eine würdige Totenbestattung als Aufgabe des Anstaltsträgers - Zwang zum Anerkenntnis bestimmter ästhetischer Auffassungen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1966 - VII C 45.65

    An den Friedhöfen bestehende Nutzungsverhältnisse als öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VII C 154.66
    Dabei darf nicht außer acht gelassen werden, daß, wenn nicht rechtlicher, so jedenfalls tatsächlicher Friedhofszwang besteht (BVerwGE 25, 364 [366]).
  • BVerwG, 08.11.1963 - VII C 148.60

    Gemeinde darf dunkle polierte Grabsteine nicht allgemein verbieten

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VII C 154.66
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 17, 119) bestellt die Aufgabe des Anstaltsträgers in der Sorge für eine würdige Totenbestattung.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1243/15

    Gestaltungsvorschriften für Grabstätten in einer Friedhofssatzung

    Einer würdigen Bestattung und einem ungestörten Totengedenken stehen Grabmale, die aufdringlich, effektheischend oder sonst objektiv geeignet wären, Ärgernis zu erregen und den allgemeinen Friedhofszweck des Totengedenkens zu beeinträchtigen, entgegen (vgl. HessVGH, Urt. v. 22.11.1988, a.a.O., Rn. 23; OVG NRW, Beschl. v. 28.01.2003 - 19 A 4301/01 - juris; Seeger, a.a.O., § 14, unter 4.; Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl., 12. Kap. Rn. 6), ebenso unwürdige und wegen ihrer Übergröße störende Grabmale (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.1968 - VII C 154.66 - UA S. 7 f., LS in DÖV 1968, 847).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1327/15

    Grabmalgestaltung in einer Friedhofssatzung zur Gewährleistung einer

    Einer würdigen Bestattung und einem ungestörten Totengedenken stehen Grabmale, die aufdringlich, effektheischend oder sonst objektiv geeignet wären, Ärgernis zu erregen und den allgemeinen Friedhofszweck des Totengedenkens zu beeinträchtigen, entgegen (vgl. HessVGH, Urt. v. 22.11.1988, a.a.O., Rn. 23; OVG NRW, Beschl. v. 28.01.2003 - 19 A 4301/01 - juris; Seeger, a.a.O., § 14, unter 4.; Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl., 12. Kap. Rn. 6), ebenso unwürdige und wegen ihrer Übergröße störende Grabmale (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.1968 - VII C 154.66 - UA S. 7 f., LS in DÖV 1968, 847).
  • BVerwG, 29.09.2000 - 3 B 156.00

    Zulässigkeit einer Revision wegen Fragen revisiblen Rechts über die Anwendung und

    Soweit im Übrigen die Beschwerde sich mit Aussagen früherer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beschäftigt (Urteil vom 8. November 1963 - BVerwG VII C 148.60 - BVerwGE 17, 119; Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VII C 154.66 - unveröffentlicht; Beschluss vom 7. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 160.90 - Buchholz 408.2 Nr. 14), nimmt sie nicht ausreichend in den Blick, dass sich bundesrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Anforderungen an eine Grabmalgestaltung regelmäßig nur deswegen ergeben, weil die Verfassung zugunsten der Friedhofsnutzer Grenzen setzt, die ein Friedhofsträger bei der Regelung der Grabmalgestaltung im Rahmen der Friedhofsordnung einzuhalten hat.
  • BVerwG, 08.01.1985 - 7 B 218.84

    Durchsetzung bestimmter ästhetischer Anschauungen der Gemeinde hinsichtlich der

    Das Berufungsurteil weicht auch entgegen der von der Beschwerde vertretenen Auffassung nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1963 - BVerwG 7 C 148.60 - und vom 26. April 1968 - BVerwG 7 C 154.66 - ab.
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