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   BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71   

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https://dejure.org/1972,37
BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71 (https://dejure.org/1972,37)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1972 - VII C 17.71 (https://dejure.org/1972,37)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1972 - VII C 17.71 (https://dejure.org/1972,37)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung - Anforderungen an die Wahrung des Grundsatzes der Chancengleichheit im Prüfungsrecht - Zulässigkeit einer Anfechtungsklage bei Bestehen einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hilfsmittel bei Prüfungen - Benutzung juristischer Kommentare

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 34
  • NJW 1973, 1147
  • MDR 1973, 256
  • DVBl 1973, 150
  • DÖV 1973, 420
  • JR 1973, 167
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.05.1963 - VII C 46.62

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtung einer universitären

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet für ein Prüfungsverfahren, möglichst gleichmäßige Voraussetzungen für alle Prüflinge zu schaffen und damit allen Prüflingen gleiche Erfolgschancen einzuräumen oder - negativ formuliert wie in dem Urteil des erkennenden Senats vom 3. Mai 1963 (BVerwG VII C 46.62 [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 19 S. 53]) - die Prüflinge nicht vor unterschiedliche Prüfungsbedingungen zu stellen.
  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71

    Erhebung der Anfechtungsklage nach Bestehen der Wiederholungsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71
    Dies hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 1972 - BVerwG VII C 22.71 - (MDR 1972, 978) entschieden.
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71
    Der durch Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Grundsatz der Chancengleichheit hat im Prüfungsrecht besondere Bedeutung (vgl. BVerwGE 31, 190 mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 23. Juli 1965 - BVerwG VII C 196.64 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 28 = DÖV 1965, 771 = DVBl. 1966, 860]).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71
    Prüfung über die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der beruflichen Betätigung entscheidet (vgl. hierzu BVerwGE 38, 105 [113 f.]).
  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 196.64

    Uneingeschränkte Benutzung der öffentlichen Büchereien für Prüflinge der

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71
    Der durch Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Grundsatz der Chancengleichheit hat im Prüfungsrecht besondere Bedeutung (vgl. BVerwGE 31, 190 mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 23. Juli 1965 - BVerwG VII C 196.64 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 28 = DÖV 1965, 771 = DVBl. 1966, 860]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1969 - V A 407/69
    Auszug aus BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71
    Das Berufungsgericht wies durch Urteil vom 15. Dezember 1969 (DVBl. 1970, 704 = JMBl.NW. 1970, 291) die Klage aus folgenden Gründen ab: Die Juristenausbildungsordnung (§ 36 Abs. 4) schließe bei der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im zweiten juristischen Staatsexanen nicht die Benutzung mitgebrachter Bücher, sondern nur die Benutzung anderer als der vom Präsidenten des Prüfungsamts durch Angabe von Verfasser und Auflage genau bestimmten Bücher aus.
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Die Frage, ob der Prüfling nach dem Bestehen der Wiederholungsprüfung noch den negativen Prüfungsbescheid der Erstprüfung anfechten kann oder ob sich die Anfechtungsklage erledigt hat und er diese deshalb bei bestehendem Feststellungsinteresse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen muß, hat den erkennenden Senat bereits in mehreren Verfahren über berufsbezogene Prüfungen beschäftigt, so in den Verfahren, die mit den Urteilen vom 7. Mai 1971, vom 30. Juni 1972 und vom 13. Oktober 1972 abgeschlossen worden sind (BVerwGE 38, 105; 40, 205; 41, 34).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Von diesen Grundsätzen, die auch der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen (zu prüfungsrechtlichen Übergangsregelungen vgl. BVerwGE 41, 34 (35 f.) und zuletzt Vorlagebeschluß vom 26. August 1988 - BVerwG 7 C 76.87 -), gehen die Vorlagen aus.
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Wegen dieser Auswirkungen von Prüfungsergebnissen auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der beruflichen Betätigung und wegen des damit gegebenen natürlichen Konkurrenzverhältnisses der Prüflinge untereinander hat schon das Bundesverwaltungsgericht eine besonders weitgehende Gleichbehandlung der Prüflinge gefordert (vgl. zuletzt BVerwGE 41, 34 (35 f.)).
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