Rechtsprechung
BVerwG, 15.03.1968 - VII C 46.67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen den Prüfungsgrundsatz der Beurteilung eines Prüflings nach seinen in der Prüfung gezeigten tatsächlichen Leistungen und nicht nach einem früheren oder künftigen Leistungsstand - Verstoß gegen den Prüfungsgrundsatz des Verbots eines Ignorierens von ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsvergünstigungen - Schwangerschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.1966 - III 814/65
- BVerwG, 15.03.1968 - VII C 46.67
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 9 S 2246/11
Verlängerung der Frist für Wiederholungsprüfung um den Zeitraum der Elternzeit
Der (Erst-)Prüfling muss somit seine Leistungen in einem Prüfungsteil hinsichtlich aller zu prüfenden Prüfungsfächer in einem Prüfungstermin bzw. einer Prüfungskampagne unter Beweis stellen, was dem prüfungsrechtlichen Grundsatz entspricht, wonach ein Prüfungsteilnehmer nach seinen in der Prüfung gezeigten tatsächlichen Leistungen zu beurteilen ist und nicht nach einem in der Vergangenheit oder in der Zukunft liegenden Leistungsstand (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.03.1968 - VII C 46.67 -, Juris, und vom 13.12.1979 - 7 C 43/78 -, DVBl 1980, 597).Vor diesem Hintergrund liegt die Annahme nicht fern, eine Verlängerung der in § 9 Abs. 2 Satz 1 IndFachwirtPrV a.F. normierten Zwei-Jahres-Frist um eine in Anspruch genommene Elternzeit bereits für mit der Chancengleichheit unvereinbar anzusehen (in diesem Sinne wohl BVerwG, Urt. v. 15.03.1968 - VII C 46.67 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 33, zum Gesichtspunkt des Schwangerschafts- bzw. Mutterschutzes).
- OVG Bremen, 30.03.2015 - 2 LA 72/14
Nachweis der Prüfungsunfähigkeit bei Schwangerschaftsbeschwerden im letzten …
Dass eine Schwangerschaft vor Beginn des Mutterschutzes nur dann als ein die Prüfungsunterbrechung rechtfertigender wichtiger Grund anzuerkennen ist, wenn sie zu einem krankhaften Zustand führt, ist dabei rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.1968 - VII C 46.67 -, [...], das noch weitergehend ausführt, dass Schwangerschafts- und Mutterschutz im Bereich des Prüfungsrechts für einen Prüfling nicht bestehe und Art. 6 Abs. 4 GG keine Änderung der Prüfungsbedingungen begründe). - BFH, 03.07.1980 - VII R 84/79
Prüfungsentscheidung - Prüfungsverfahren - Steuerbevollmächtigtenprüfung
Die vom Kläger begehrte Neubewertung (Aufbesserung) seiner schriftlichen Arbeit muß überdies auch deswegen ausscheiden, weil es ein allgemeiner Prüfungsgrundsatz ist, daß der Prüfling nach seiner in der Prüfung gezeigten tatsächlichen Leistung zu beurteilen ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 15. März 1968 VII C 46.67, Buchholz 421.0 Nr. 33). - BVerwG, 06.08.1968 - VII B 23.68 Das Bundesverwaltungsgericht hat in den im Berufungsurteil erwähnten Entscheidungen (Urteile vom 22. März und 3. Mai 1963) und neuerdings im Urteil vom 15. März 1968 - BVerwG VII C 46.67 - auf die Bedeutung der Chancengleichheit im Prüfungsrecht hingewiesen.