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   BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74   

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https://dejure.org/1978,104
BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74 (https://dejure.org/1978,104)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1978 - VII C 77.74 (https://dejure.org/1978,104)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1978 - VII C 77.74 (https://dejure.org/1978,104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - Verwertbarkeit von Verstößen gegen die Höchstgeschwindigkeit im Hinblick auf ihre Eintragungsfähigkeit im Verkehrszentralregister - Unmöglichkeit der Feststellung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1054
  • MDR 1979, 431
  • DÖV 1979, 408
 
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Wird zitiert von ... (212)

  • BVerwG, 02.02.2023 - 3 C 14.21

    Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem

    b) Außer Streit steht, dass im vorliegenden Fall die Feststellung des Fahrzeugführers trotz ausreichender Aufklärungsbemühungen nicht möglich war (vgl. zu diesem Erfordernis u. a. BVerwG, Urteile vom 13. Oktober 1978 - 7 C 77.74 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 5 = juris Rn. 15 f. und vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 = juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Eine verspätete Anhörung schließt die Fahrtenbuchauflage dann nicht aus, wenn feststeht, daß die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (im Anschluß an Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - NJW 1979, 1054 = Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5).

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht vom Urteil des Senats vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (NJW 1979, 1054 = Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5) ab.

    Weiter ist in dem Urteil vom 13. Oktober 1978, a.a.O., ausgeführt, daß zu einem angemessenen Ermittlungsaufwand grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgende Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung gehört.

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zuläßt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5, S. 7) und vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, S. 9); Beschl. v. 17.07.1986 - BVerwG 7 B 234.85 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15); ferner BVerfG, Beschl. v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568)).
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