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   BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59   

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BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59 (https://dejure.org/1960,105)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1960 - VII P 13.59 (https://dejure.org/1960,105)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1960 - VII P 13.59 (https://dejure.org/1960,105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe - Wählbarkeit eines Bewerbers als Vorstandsstellvertreter des Finanzbüros der Bundesbahndirektion - Zurückweisung eines Wahlvorschlags als verspätet - Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 10, 15; WahlO §§ 7, 8, 10

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 344
  • DÖV 1961, 355
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.10.1959 - VII P 17.58

    Unterbrechung der Dienststellenzugehörigkeit durch eine dreimonatige Abordnung an

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59
    Mit Recht weist der Verwaltungsgerichtshof darauf hin, es erscheine widersinnig, wenn der Wahlvorstand offenen Auges einen Wahlvorschlag zulassen müßte, der aus anderen als den in § 10 Abs. 2 der Wahlordnung erwähnten Gründen rechtswidrig sei, und untätig die sehr naheliegende Gefahr in Kauf zu nehmen hätte, daß die Wahl angefochten und für ungültig erklärt werde (vgl. BVerwGE 9, 213).
  • BVerwG, 04.10.1957 - VII P 5.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59
    Dann aber wird dieses Wort auch zur Bezeichnung der sowohl diesen Wahl Vorschlag als auch die Unterschriften der Vorschlagenden enthaltenden Urkunde verwendet, die eine einheitliche Urkunde sein muß (vgl. BVerwGE 5, 259).
  • BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59
    Dadurch ist das Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung der Frage, ob die angefochtene Wahl deshalb ungültig war, weil ein Wahlvorschlag wegen Nichtwählbarkeit eines Bewerbers zurückgewiesen wurde, nicht entfallen (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Juni 1958 - BVerwGE 7, 140 -).
  • BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste

    Auch wenn die Aufzählung in dieser Bestimmung nicht abschließend sein dürfte (vgl. DKKW-Homburg 13. Aufl. § 8 WO 2001 Rn. 2; Kreutz GK-BetrVG 9. Aufl. § 8 WO Rn. 1; Thüsing in Richardi BetrVG 13. Aufl. § 8 WO 2001 Rn. 4; wie zum Personalvertretungsrecht: BVerwG 27. Mai 1960 - VII P 13.59 - BVerwGE 10, 344; OVG Münster 27. Oktober 1958 - VB 569/58 - zu 1 der Gründe) , spricht bereits dieser Umstand dafür, an die Unzulässigkeit des Kennworts nicht die weitreichende Rechtsfolge der Ungültigkeit des Wahlvorschlags zu knüpfen.
  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Ein Wahlvorschlag ist insbesondere dann ungültig, wenn er einen nicht wählbaren Bewerber enthält (vgl.Beschlüsse vom 27. Mai 1960 - BVerwG 7 P 13.59 - BVerwGE 10, 344 = Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 5 S. 14 ff., vom 14. Februar 1969 - BVerwG 7 P 5.68 - BVerwGE 31, 299 = Buchholz 238.3 § 14 PersVG Nr. 1 undvom 13. März 1973 - BVerwG 7 P 1.72 - BVerwGE 42, 73 = Buchholz 238.38 § 22 PersVG Rheinland-Pfalz Nr. 1 S. 2 f.).
  • BVerwG, 13.03.1973 - VII P 1.72

    Behandlung ungültiger Wahlvorschläge nach dem Personalvertretungsrecht - Rückgabe

    Ein Wahlvorschlag setzt jedoch, wie der Senat im Beschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII P 13.59 - (BVerwGE 10, 344 [347] = Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 5) ausgeführt hat, begriffsnotwendig die Wählbarkeit der zur Wahl vorgeschlagenen Bediensteten voraus.

    Demgemäß müssen auch Wahlvorschläge, die nichtwählbare Bewerber enthalten, wie der Senat im Beschluß vom 9. Oktober 1959 - BVerwG VII P 17.58 - (BVerwGE 9, 213 [217] = Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 1) ausgeführt hat, vom Wahlvorstand unverzüglich zurückgewiesen werden (vgl. auch den bereits genannten Beschluß vom 27. Mai 1960 a.a.O. S. 348).

    Der Senat hat dies auch in dem Beschluß vom 27. Mai 1960 (a.a.O.) zum Ausdruck gebracht.

    Demgemäß wird man bei der Frage der Wählbarkeit die Prüfungspflicht des Wahlvorstandes darauf zu begrenzen haben, daß es um offensichtliche Mängel wie z.B. die Benennung eines offensichtlich nicht wählbaren Bewerbers geht (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Oktober 1959 und vom 27. Mai 1960 - a.a.O. -).

  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Die Erklärung der Unterzeichner richte sich auch nicht an den ihnen oft unbekannten Listenvertreter oder -einreicher, sondern an die Wahlberechtigten, denen bestimmte Wahlbewerber für die Wahl vorgeschlagen würden (BVerwGE 10, 344 [347]; BVerwG AP Nr. 6 zu § 10 WO zum PersVG).
  • BVerwG, 08.03.1963 - VII P 19.62

    Anfechtung der Wahl eines Personalrates wegen einer gefälschten

    Nach einer Stellungnahme des Oberverwaltungsgerichts zu dem Beschluß des Senats vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII P 13.59 -, die zum Teil auf einen bei der Veröffentlichung in einer Zeitschrift unterlaufenen Druckfehler (vorzuschlagenden statt vorschlagenden) beruht, führt das Oberverwaltungsgericht weiter aus:.

    Dies habe auch das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluß vom 25. Februar 1957 - bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 5. November 1957 - VII P 4.57 - entschieden (ebenso BVerwG Beschluß vom 27. Mai 1960 - VII P 13.59 -).

    Welche Folgen dies für die Wahlentscheidung der Wähler hat, wird niemand mit Sicherheit sagen können (vgl. BVerwGE 10, 344 [BVerwG 27.05.1960 - BVerwG VII P 13.59] [348]).

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Unverzügliche Prüfung einer Vorschlagsliste

    Die Fristbestimmung dient dazu, dass Einreicher ungültiger Vorschlagslisten dies noch so rechtzeitig erfahren, dass sie innerhalb der Einreichungsfrist unter Umständen eine gültige Vorschlagsliste nachreichen können (so Fitting a. a. O.; BVerwG - Beschluss vom 27.05.1960 - VII P 13.59 -BVerwGE 10, 344 ff.; BVerwG - Beschluss vom 13.03.1973 - VII P 1.72 - AP Nr. 1 zu § 22 PersVG Rheinland-Pfalz).

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich auch hier um einen bereits offensichtlichen Mangel (so BVerwG - a. a. O.- BVerwGE 10, 344 ff.; BVerwG - a. a. O. - AP Nr. 1 zu § 22 PersVG Rheinland-Pfalz), denn die Prüfung der Wählbarkeit gehört dazu und wäre überdies auch leicht überprüfbar gewesen anhand der vom Wahlvorstand selbst erstellten Wählerliste, aus der sich bereits ergab, dass der Wahlbewerber L. erst seit dem 01.01.2002 bei der Arbeitgeberin beschäftigt war.

  • BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen zum wortgleichen § 10 Abs. 3 PersVG 1955 die Auffassung vertreten, daß der Begriff der Personalangelegenheiten nicht auf die Angelegenheiten beschränkt gewesen sei, die nach §§ 70, 71 PersVG 1955 der Mitbestimmung oder Mitwirkung der Personal Vertretung unterlagen (Beschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG 7 P 13.59 - BVerwGE 10, 344; Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 P 12.60 - n.v.; Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 6.70 - PersV 1971, 141).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 528/95

    Wahlbewerber

    Mit der einhelligen Meinung in der Literatur ist davon auszugehen, daß der besondere Kündigungsschutz des Wahlbewerbers nach § 15 Abs. 3 KSchG zumindest dessen Wählbarkeit nach § 8 BetrVG voraussetzt (KR-Etzel, 4. Aufl., § 103 BetrVG Rz 25 a; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 15 Rz 18; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, 2. Aufl., § 15 KSchG Rz 16; GK-BetrVG/Kraft, 5. Aufl., § 103 Rz 14; Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 103 Rz 20 a; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 8 Rz 37; vgl. BVerwGE Beschlüsse vom 27. Mai 1960 - VII P 13.59 - und 5. Februar 1971 - VII P 7.70 - AP Nr. 2 und 6 zu § 10 WahlO z. PersVG; offengelassen im Senatsurteil vom 4. März 1976, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - PB 15 S 161/93

    Zum Verstoß gegen das Wahlverfahren zur Personalratswahl, hier: Rückgabe des

    Eine Rückgabe des Wahlvorschlags als unheilbar ungültig bedeutet einen Verstoß gegen das Wahlverfahren (aA BVerwG, Beschluß vom 27.5.1960, BVerwGE 10, 344 = PersV 1960, 207 = ZBR 1960, 270).

    Aus diesen Gründen ergibt sich zugleich, daß der Senat nicht der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und von Oberverwaltungsgerichten zu den bundesrechtlichen und vergleichbaren landesrechtlichen Wahlvorschriften folgt, wonach ein Wahlvorschlag, bei welchem nicht sämtliche Bewerber wählbar sind, unheilbar ungültig ist und vom Wahlvorstand nicht durch Streichen der nicht wählbaren Bewerber berichtigt werden kann (vgl. BVerwG: Beschluß vom 9.10.1959, BVerwGE 9, 213 = PersV 1958/59, 330; Beschluß vom 27.5.1960, BVerwGE 10, 344 = PersV 1960, 207 = ZBR 1960, 270; Beschluß vom 14.2.1969, ZBR 1969, 250; Beschluß vom 13.3.1973, PersV 1973, 143; VGH München: Beschluß vom 23.1.1985, VGHE BY 38, 20; OVG Hamburg: Beschluß vom 14.10.1980, PersV 1982, 157; OVG Lüneburg: Beschluß vom 23.1.1962, ZBR 1962, 164; OVG Münster: Beschlüsse vom 17.7.1974, CB 4/74 und CB 5/74, sowie Beschluß vom 17.9.1979, CL 2/79 -diese sind nicht veröffentlicht-).

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 P 60.78

    Verbot der Änderung von Wahlvorschlägen - Wahlen zum Bezirkspersonalrat bei einer

    Demnach besteht der Wahlvorschlag, wie das Bundesverwaltungsgericht schon in BVerwGE 10, 344 (346) [BVerwG 27.05.1960 - VII P 13/59] dargelegt hat, aus zwei Bestandteilen, nämlich der Bewerberliste, die die Vorgeschlagenen enthält und die den dem Wortverständnis entsprechenden eigentlichen Wahlvorschlag bildet, und der Unterschriftenliste, die die Vorschlagenden enthält.

    Die zweifache Bedeutung des Wortes "Wahlvorschlag" kommt auch in den Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes und denen der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz zum Ausdruck, die diesen Begriff ebenso wie im alten Recht (vgl. hierzu BVerwGE 10, 344 [346]) unterschiedlich verwenden.

  • BVerwG, 13.03.1964 - VII P 13.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII P 14.62

    Nichtigkeit der Wahl eines Personalrats - Einwirkung auf die Unterzeichner eines

  • BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80

    Personalrat - Anfechtung der Wahl - Soldatenvertreter - Sondervertretung -

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67

    Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines

  • BVerwG, 07.07.1961 - VII P 10.61

    Allgemeine Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung

  • LAG Sachsen, 22.04.2010 - 2 TaBVGa 2/10

    Berichtigung einer Vorschlagsliste bei Wegfall der Wählbarkeit einer Kandidatin

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61

    Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 20 A 1002/17

    Erklären eines Orchesters zu einer selbstständigen Dienststelle; Wahl der

  • BVerwG, 14.02.1969 - VII P 5.68
  • ArbG Düsseldorf, 28.07.2010 - 4 BV 80/10

    Zurechnung eines Fehlverhaltens eines Wahlvorstandsmitglieds

  • BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 2.81

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur unverzüglichen

  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 6.70

    Wählbarkeit von zu selbstständigen Entscheidungen über Personalangelegenheiten

  • BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 16.75

    Feststellungen zur Zuständigkeit des Personalrats - Begriff des

  • ArbG Essen, 11.02.2011 - 7 BVGa 1/11

    Zulassung eines Wahlvorschlags zur Aufsichtsratswahl

  • BVerwG, 23.11.1962 - VII P 2.62

    Rechtsmittel

  • OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18

    Besorgnis der Befangenheit; Einigungsstellenvorsitz; Wahlanfechtung

  • LAG Hessen, 16.03.1987 - 12 TaBVGa 29/87

    Zulassung eines Wahlvorschlages zur Betriebsratswahl im Eilverfahren

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 2.67

    Rechtsmittel

  • VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16

    Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlanfechtung; Wahlumschlag

  • VGH Hessen, 17.06.1993 - TK 175/93

    Personalratswahl: Wahlberechtigung von Beamten im Vorbereitungsdienst und

  • BVerwG, 20.09.1974 - VII P 10.74

    Durchführung einer Personalratswahl

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII P 13.68

    Verletzung von Pflichten eines Personalratsmitglieds - Neuwahl eines Personalrats

  • BVerwG, 30.01.1970 - VII P 7.69

    Pflichtverletzung eines Personalratsmitgliedes

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.01.1962 - P L 5/61

    Ungültigkeitserklärung der Wahlen zum Polizeihauptpersonalrat bei dem

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