Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.04.2001

Rechtsprechung
   BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2620
BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00 (1) (https://dejure.org/2005,2620)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2005 - VII R 1/00 (1) (https://dejure.org/2005,2620)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2005 - VII R 1/00 (1) (https://dejure.org/2005,2620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VO Nr. 1430/79 Art. 2 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 Satz 1; VO Nr. 2144/87 Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b; VO Nr. 1031/88 Art. 4 Abs. 2; VO Nr. ... 222/77 Art. 11 Buchst. a; VO Nr. 3799/86 Art. 4; GG Art. 3 Abs. 1; TabStG 1980 § 10 Abs. 1 Satz 1; TabStG 1993 § 21 Satz 1

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zeitweilige Entfernung des Versandscheins von der Ware als Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung - Nichtverweisung auf die zollrechtlichen Vorschriften über das Erlöschen der Zollschuld in § 10 Abs. 1 Satz 1 TabStG 1980 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Judicialis

    VO Nr. 1430/79 Art. 2 Abs. 1; ; VO Nr. 1430/79 Art. 13 Abs. 1 Satz 1; ; VO Nr. 2144/87 Art. 2 Abs. 1 Buchst. c; ; VO Nr. 2144/87 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b; ; VO Nr. 1031/88 Art. 4 Ab... s. 2; ; VO Nr. 222/77 Art. 11 Buchst. a; ; VO Nr. 3799/86 Art. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; TabStG 1980 § 10 Abs. 1 Satz 1; ; TabStG 1993 § 21 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitweilige Entfernung des Versandscheins von der Ware als Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; Nichtverweisung auf die zollrechtlichen Vorschriften über das Erlöschen der Zollschuld in § 10 Abs. 1 Satz 1 TabStG 1980 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; ...

  • rechtsportal.de

    Zeitweilige Entfernung des Versandscheins von der Ware als Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; Nichtverweisung auf die zollrechtlichen Vorschriften über das Erlöschen der Zollschuld in § 10 Abs. 1 Satz 1 TabStG 1980 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zeitweilige Entfernung des Versandscheins

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitweilige Entfernung des Versandscheins

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tabaksteuer für Schmuggler

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung durch Entfernung des Versandscheins; Abgabenschuld wegen Entziehen von Ware aus zollamtlicher Überwachung; Verstoß des § 10 Abs. 1 Satz 1 Tabaksteuergesetz (TabStG) 1980 gegen Gleichheitssatz; Zuwiderhandlung gegen ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zollkodex - Der "agent provocateur" im Zollstrafrecht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 2144/87 Art 2 Abs 1c, VO (EWG) Nr 1430/79 Art 13, VO (EWG) Nr 1430/79 Art 2, TabStG § 10
    Billigkeit; Erlass; Versandverfahren; Zollamtliche Überwachung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 379
  • BB 2005, 2454
  • BB 2005, 949
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-222/01

    British American Tobacco

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00
    Eine --nicht aus zoll- oder beförderungstechnischen Gründen bedingte-- auch nur zeitweilige Entfernung des Versandscheins von der Ware führt im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren zu einem Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und begründet folglich die Abgabenschuld (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-222/01).

    Geht eine Zuwiderhandlung gegen das gemeinschaftliche Versandverfahren auf das Verhalten eines als verdeckter Ermittler auftretenden Zollfahndungsbeamten zurück (sog. "agent provocateur"), liegt darin ein besonderer Umstand, der zum Erlass/zur Erstattung der dadurch hervorgerufenen Abgabenschuld führen kann (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-222/01).

    Schädlich ist nur eigenes Verschulden in Form von betrügerischer Absicht oder offensichtlicher Fahrlässigkeit (Änderung der Rechtsprechung im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-222/01).

    Mit Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-222/01 (BFH/NV Beilage 2004, 286), auf dessen Gründe ebenfalls verwiesen wird, hat der EuGH hierauf geantwortet:.

  • BFH, 17.08.2000 - VII R 108/95

    Eingangsabgaben - Erlass der Abgaben - Eingriff organisierter Kriminalität -

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. z.B. Urteil vom 18. Januar 1996 Rs. C-446/93 --SEIM--, EuGHE 1996, I-73, Abs. 41; vorliegende Vorabentscheidung Abs. 62), der der BFH folgt (Urteil vom 17. August 2000 VII R 108/95, BFHE 192, 140), ist Art. 13 Abs. 1 VO Nr. 1430/79 eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel, die andere als die praktisch am häufigsten vorkommenden Fälle, die beim Erlass der VO in besonderen Regelungen berücksichtigt werden konnten (vgl. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EWG) Nr. 3799/86 --VO Nr. 3799/86-- der Kommission vom 12. Dezember 1986 zur Durchführung der Art. 4a, 6a, 11a und 13 VO Nr. 1430/79, ABlEG Nr. L 352/19), hier aber offensichtlich tatbestandsmäßig nicht in Betracht kommen, erfassen soll.

    Das FG hat nämlich, durchaus in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung in Deutschland (vgl. nur BFH in BFHE 192, 140), bei der Prüfung des Erstattungsanspruchs das Verschulden der Personen, deren sich die Klägerin bei der Erfüllung ihrer im gemeinschaftlichen Versandverfahren übernommenen Pflichten bedient hat, in Anwendung nationaler Rechtsgrundsätze der Klägerin zugerechnet.

  • EuG, 14.12.2004 - T-332/02

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00
    Bei der Abwägung der einzelnen vom EuGH dort für maßgeblich erachteten Kriterien und bei der Beurteilung, ob offensichtliche Fahrlässigkeit der Klägerin vorliegt, ist auch dem Aspekt, dass es sich bei der entzogenen Ware um Zigaretten handelt, eine Ware also, die für die Entwicklung eines illegalen Handels besonders anfällig ist, besonders Rechnung zu tragen (Abs. 72 der Vorabentscheidung, m.w.H.; vgl. hierzu auch das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Dezember 2004 Rs. T-332/02, ABlEU 2005 Nr. C 45/22).
  • BFH, 07.02.2005 - VII B 131/04

    Carnet TIR-Verfahren

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00
    Die fehlenden Angaben könnten auf einen gravierenden Mangel in der Organisation und Abwicklung gemeinschaftlicher Versandverfahren (vgl. insoweit zum Carnet-TIR Verfahren den BFH-Beschluss vom 7. Februar 2005 VII B 131/04, BFH/NV 2005, 1171) durch die Klägerin hinweisen, also möglicherweise auf ein Organisationsverschulden oder auf ein Verschulden bei der Anleitung und Überwachung der von ihr in ihrem Betrieb für die Eröffnung und Abwicklung von Versandverfahren eingesetzten Personen und damit eine offensichtliche eigene Fahrlässigkeit der Klägerin begründen, welche dem geltend gemachten Erstattungsanspruch hinderlich wäre.
  • BFH, 13.03.1997 - VII R 65/96

    Wiedergestellung von Versandgut

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00
    Dass diese Angaben, insbesondere die Eintragung des Kennzeichens des verwendeten Beförderungsmittels, von Bedeutung für die zollamtliche Überwachung des Versandverfahrens sind, versteht sich angesichts der gerade im Streitfall relevant gewordenen "Zusammengehörigkeit" von Versandschein und im Beförderungsmittel verschlossener Ware von selbst (vgl. dazu auch FG Bremen, Urteil vom 28. Mai 1996 294192K 2, bestätigt vom BFH, Beschluss vom 13. März 1997 VII R 65/96, BFH/NV 1997, 451).
  • BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe;

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00
    Er ist offensichtlich der Auffassung, dass es für den in Art. 13 VO Nr. 1430/79 geregelten Erstattungsanspruch an einer Zurechnungsnorm für fremdes Verschulden im Gemeinschaftsrecht fehlt (anders als etwa für die Fälle des Einstehenmüssens für Erfüllungsgehilfen hinsichtlich der Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK, wo Art. 203 Abs. 3 4. Anstrich ZK mit seiner Anordnung der Zollschuldnerschaft davon ausgeht, dass den Inhaber eines Zollverfahrens bzw. den Inhaber einer vorübergehenden Verwahrung als Garanten eine allgemeine Einstandspflicht hinsichtlich der übernommenen Pflichten trifft, und zwar unabhängig davon, ob er selbst, ein von ihm eingeschalteter Erfüllungsgehilfe oder ein Dritter die Verfehlung begangen hat; vgl. z.B. Senatsurteil vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, m.w.N.).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00
    In einem Fall, in dem die Zollbehörden ohne Wissen des Beteiligten ermittelt und im Verlaufe der Ermittlungen die Begehung von Zuwiderhandlungen und Ordnungswidrigkeiten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren absichtlich nicht verhindert und auf diese Weise die Entstehung einer den Hauptverpflichteten treffenden Zollschuld bewirkt hatten, hat der EuGH eine solche besondere Lage angenommen, in der es der Billigkeit widerspreche, dem Beteiligten eine Zollschuld aufzubürden, die sich aus Entscheidungen der Zollbehörden im Zusammenhang mit der Verfolgung von Zuwiderhandlungen ergebe (EuGH-Urteil vom 7. September 1999 Rs. C-61/98 --De Haan--, EuGHE 1999, I-5005, Abs. 53 f.).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-86/97

    Trans-Ex-Import

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00
    Der Wirtschaftsteilnehmer muss sich mithin in einer Lage befinden, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausüben, außergewöhnlich ist (so die Formulierung des EuGH zu der Nachfolgevorschrift des Art. 13 VO Nr. 1430/79, dem Art. 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 --Zollkodex (ZK)-- des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABlEG Nr. L 302/1, im Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-86/97 --Woltmann--, EuGHE 1999, I-1041, Leitsatz).
  • BFH, 07.05.2002 - VII B 184/01

    Tabaksteuer; "Einführer und Erlöschen"

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00
    So hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung den rechtfertigenden Grund für die Besteuerung der Zigaretten trotz Einziehung in einer vom Gesetzgeber erhofften oder erwarteten Sanktions- und Präventionswirkung gesehen (vgl. so im Anschluss an Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, 1997, S. 236, im Hinblick auf die vergleichbare Nachfolgeregelung des § 21 Satz 1 TabStG 1993 die Senatsentscheidungen vom 7. Mai 2002 VII B 184/01, BFH/NV 2002, 1186, und vom 20. Juli 2004 VII R 38/01, BFHE 207, 81).
  • EuGH, 18.01.1996 - C-446/93

    SEIM / Subdirector-Geral das Alfândegas

    Auszug aus BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. z.B. Urteil vom 18. Januar 1996 Rs. C-446/93 --SEIM--, EuGHE 1996, I-73, Abs. 41; vorliegende Vorabentscheidung Abs. 62), der der BFH folgt (Urteil vom 17. August 2000 VII R 108/95, BFHE 192, 140), ist Art. 13 Abs. 1 VO Nr. 1430/79 eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel, die andere als die praktisch am häufigsten vorkommenden Fälle, die beim Erlass der VO in besonderen Regelungen berücksichtigt werden konnten (vgl. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung (EWG) Nr. 3799/86 --VO Nr. 3799/86-- der Kommission vom 12. Dezember 1986 zur Durchführung der Art. 4a, 6a, 11a und 13 VO Nr. 1430/79, ABlEG Nr. L 352/19), hier aber offensichtlich tatbestandsmäßig nicht in Betracht kommen, erfassen soll.
  • BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00

    Versandverfahren - Zollfahndung - Zuwiderhandlung - Agent provokateur -

  • BFH, 04.08.1992 - VII R 74/90

    Festsetzungsverjährung für Branntweinmonopolausgleich

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01

    Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte

  • BFH, 26.11.2008 - VII B 142/07

    Erlass von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen - Begriff der "offensichtlichen

    Auf die Revision der Klägerin hob der beschließende Senat mit Urteil vom 30. August 2005 VII R 1/00 (BFHE 210, 379, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2006, 53) das FG-Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück, nachdem er ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) gerichtet und dieser die ihm gestellten Fragen mit Urteil vom 29. April 2004 C-222/01 (Slg. 2004, I-4683, ZfZ 2004, 228) beantwortet hatte.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gründe des Urteils des beschließenden Senats in BFHE 210, 379, ZfZ 2006, 53 verwiesen.

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2010 - 6 W 45/09

    Zulässigkeit einer Gehörsrüge gegen die Bestellung eines Sonderprüfers;

    Eine weitere sofortige Beschwerde oder ein sonstiges Rechtsmittel dagegen sind unzulässig, weil der Instanzenzug nach dem FGG - jedenfalls in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes und abgesehen von dem hier nicht gegebenen Sonderfall eines Vorlageverfahrens nach § 28 Abs. 2 FGG - bei dem Oberlandesgericht endet (Lutter/K. Schmidt/Spindler, AktG, § 142 AktG 62; Jänig, BB 2005, 949, 953; Keidel/Kunzte/Winkler/Kahl, FGG 15. Auflage, § 19 FGG Rn 48; a.A. Wilsing/Neumann DB 2006, 31, 35 und Hüffer, AktG, 8. Auflage § 142 AktG Rn 30, die sich jedoch offenbar irrtümlich noch auf den alten, bis zum Inkrafttreten des UMAG geltenden Rechtszustand beziehen, wonach die Beschwerdezuständigkeit für die hier in Rede stehenden Verfahren noch beim Landgericht lag und daher eine weitere sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht noch möglich war).
  • FG Hamburg, 12.10.2016 - 4 K 160/14

    Zollrecht: Voraussetzungen für die Erstattung von Einfuhrabgaben - Reichweite der

    Auch eine unzureichende Organisation der mit der Abwicklung der Zollformalitäten befassten Unternehmensteile stellt eine Pflichtverletzung im Hinblick auf die richtige Anwendung von Zollvorschriften dar (vgl. BFH, Urt. v. 30.08.2005, VII R 1/00, juris Rn. 47).
  • FG Hamburg, 28.02.2006 - IV 8/05

    Abgaben bei aufgedecktem Zigarettenschmuggel mit mehreren Beteiligten

    Nur dann ist eine Überwachung überhaupt möglich (vgl. zum Umfang der Mitteilung bei einer Gestellung nach Art. 4 Nr. 19 Zollkodex EuGH , Urteil vom 04.03.2004, C-238/02 und zu Unregelmäßigkeiten im Versandverfahren BFH, Urteil vom 30.08.2005, VII R 1/00).

    Die Abgaben entstehen selbst dann, wenn die Zollbehörden ohne Wissen der am Verfahren Beteiligten ermitteln und im Verlauf der Ermittlungen die Begehung von Zuwiderhandlungen im Versandverfahren absichtlich nicht verhindern und auf diese Weise die Entstehung der Abgabenschuld bewirken (BFH, Urteil vom 30.08.2005, VII R 1/00).

  • FG Hamburg, 20.09.2006 - 4 K 28/05

    Einfuhrabgaben auf der zollamtlichen Überwachung entzogene Zigaretten

    Nur dann ist eine Überwachung überhaupt möglich (vgl. zum Umfang der Mitteilung bei einer Gestellung nach Art. 4 Nr. 19 Zollkodex EuGH, Urteil vom 4.3.2004, C-238/02 und zu Unregelmäßigkeiten im Versandverfahren BFH, Urteil vom 30.8.2005, VII R 1/00).

    Die Abgaben entstehen selbst dann, wenn die Zollbehörden ohne Wissen der am Verfahren Beteiligten ermitteln und im Verlauf der Ermittlungen die Begehung von Zuwiderhandlungen im Versandverfahren absichtlich nicht verhindern und auf diese Weise die Entstehung der Abgabenschuld bewirken (BFH, Urteil vom 30.8.2005, VII R 1/00).

  • OLG Frankfurt, 22.11.2006 - 4 U 185/05

    Bürgenhaftung im TIR-Verfahren: Einrede des bürgenden Verbandes wegen

    Die Vereinbarkeit der Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG ist im übrigen vom BFH mit Urteil vom 30.8.2005, VII R 1/00, ( zitiert nach Juris), ausdrücklich bestätigt worden.
  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2012 - 11 K 5876/08

    Erstattung von Einfuhrabgaben - Zurechenbarkeit offensichtlich fahrlässigen

    Für die Anwendung nationaler Regelungen ist in diesem Rahmen wegen des Vorrangs der diesbezüglichen Regelungen des ZK und der ZK-DVO kein Raum (vgl. EuGH-Urteile vom 17. Februar 2011 in der Rechtssache C-78/10 - Berel u.a. - , a.a.O., vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-222/01 - British American Tobacco - , Slg 2004, I-4683, BFH/NV 2004, Beilage 3, 286, ZfZ 2004, 228 und BFH-Urteil v. 30. August 2005 VII R 1/00, BFHE 210, 379 = BFH/NV 2005, 2330 Rz. 42 ff.; a. A. noch BFH v. 17. August 2000 - VII R 108/95, BFHE 192, 140, 144 = BFH/NV 2001, 133).
  • FG Düsseldorf, 13.06.2007 - 4 K 4456/05

    Erstattung der wegen Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren

    Mit Urteil vom 30.08.2005, VII R 1/00 hob der BFH das Urteil des Finanzgerichts vom 29.07.1999, 4 K 3331/93 VTa, auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück.
  • FG München, 30.05.2006 - 14 K 2469/03

    Einfuhrabgaben wegen vorschriftswidriger Einfuhr von Zigaretten

    a) Ein Erlöschen der Tabaksteuer durch Beschlagnahme und Einziehung der Zigaretten scheidet schon deshalb aus, weil § 21 TabStG diesen Erlöschensgrund von seinem Verweis auf zollrechtliche Vorschriften ausdrücklich ausnimmt (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 2004 VII R 38/01, BFH/NV 2004, 1739, vom 30. August 2005 VII R 1/00, ZfZ 06, 53 und vom 7. März 2006 VII R 23/04, NWB 2006, 1748).
  • FG Hamburg, 10.09.2009 - 4 K 198/08

    Zollschuldentstehung durch Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung -

    Eine derartige Trennung von Ware und Papier stellt, sofern sie nicht aus zoll- oder beförderungstechnischen Gründen bedingt ist, regelmäßig ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung dar (EuGH, Urteil vom 29.04.2004, C-222/01; BFH, Urteil vom 30.08.2005, VII R 1/00).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 1 K 1114/07

    Bekanntgabe eines an den Rechtsvorgänger adressierten Bescheids an den

  • FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 155/04

    Entziehung der Ware aus der zollamtlichen Überwachung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2904
BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00 (https://dejure.org/2001,2904)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2001 - VII R 1/00 (https://dejure.org/2001,2904)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2001 - VII R 1/00 (https://dejure.org/2001,2904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VO Nr. 222/77 Art. 11 Buchst. a, Art. 19; VO Nr. 1430/79 Art. 2 Abs. 1, Art. 13; VO Nr. 2144/87 Art. 2 Abs. 1 Buchst. c; VO Nr. 1031/88 Art. 4 Abs. 2, Art. 8; TabStG 1980 § 10; ZG § 57

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versandverfahren - Zollfahndung - Zuwiderhandlung - Agent provokateur - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollrecht

  • Judicialis

    VO Nr. 222/77 Art. 11 Buchst. a, Art. 19; ; VO Nr. 1430/79 Art. 2 Abs. 1, Art. 13; ; VO Nr. 2144/87 Art. 2 Abs. 1 Buchst. c; ; VO Nr. 1031/88 Art. 4 Abs. 2, Art. 8; ; TabStG 1980 § 10; ; ZG § 57

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 64
  • BB 2001, 1293
  • DB 2001, 1290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Auszug aus BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00
    Hinsichtlich des Entstehens der Abgabenschuld, des Zollschuldners und der Erstattung der Steuer sind daher die zollrechtlichen Vorschriften maßgebend, für deren Auslegung bei Zweifelsfragen gemäß Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam (EG) vom 2. Oktober 1997 (ABlEG 1997 Nr. C 340/1; 1999 Nr. L 114/56) der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zuständig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 Rs. C-130/95, EuGHE 1997, I-4291).

    Da gleichwohl materiell Gemeinschaftsrecht sinngemäß anzuwenden ist, muß bei Zweifeln über die Auslegung der maßgeblichen Vorschriften der EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht werden (vgl. EuGH, Urteil in EuGHE 1997, I-4291).

  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan

    Auszug aus BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00
    In Anbetracht dessen, dass ein Zollfahndungsbeamter als verdeckter Ermittler die Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des gemeinschaftlichen Versandverfahrens provoziert hat, weil insbesondere auf Grund seiner Verabredung mit den Osteuropäern der Zollverschluss geöffnet wurde und die Zigaretten auf dem Hof der Spedition entladen wurden, dürfte sich der Hauptverpflichtete in einer besonderen Situation befinden, die gegenüber anderen Wirtschaftsteilnehmern, die die gleiche Tätigkeit ausüben, außergewöhnlich ist (vgl. EuGH, Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-86/97, EuGHE 1999, I-1041, und vom 7. September 1999 Rs. C-61/98, EuGHE 1999, I-5003).

    Der Senat hat Zweifel, ob diese Auffassung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH in seinem Urteil in EuGHE 1999, I-5003 steht.

  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00
    Für das jetzt geltende Gemeinschaftsrecht --Art. 203 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 302/1)-- versteht der EuGH unter diesem Begriff jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der vorgesehenen Prüfungen gehindert ist (EuGH, Urteil vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, Randnr. 47).

    Da es sich bei der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung um einen Realakt handelt, für den subjektive Vorstellungen desjenigen, der die Ware entzieht, grundsätzlich keine Bedeutung haben, erscheint es auch unerheblich, was die Osteuropäer, die den Versandschein zeitweilig an sich nahmen, mit der Entfernung des Versandscheins von der Sendung bezweckten (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, Randnr. 48).

  • BFH, 13.08.1985 - VII R 93/81
    Auszug aus BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00
    "Zur Aufrechterhaltung der Kontrollmöglichkeit über das Zollversandgut ist grundsätzlich erforderlich, dass dieses nur in einer mit dem Zollgutversand vereinbarten Weise behandelt wird ..." (BFH, Urteil vom 13. August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311).
  • BFH, 30.06.1970 - VII R 100/68

    Voraussetzungen für die Annahme des Entzugs eines Zollgutes

    Auszug aus BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00
    Es reicht vielmehr aus, dass die Zollverwaltung ständig die Möglichkeit zur Kontrolle hat ... " (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 30. Juni 1970 VII R 100/68, BFHE 99, 509).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-86/97

    Trans-Ex-Import

    Auszug aus BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00
    In Anbetracht dessen, dass ein Zollfahndungsbeamter als verdeckter Ermittler die Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des gemeinschaftlichen Versandverfahrens provoziert hat, weil insbesondere auf Grund seiner Verabredung mit den Osteuropäern der Zollverschluss geöffnet wurde und die Zigaretten auf dem Hof der Spedition entladen wurden, dürfte sich der Hauptverpflichtete in einer besonderen Situation befinden, die gegenüber anderen Wirtschaftsteilnehmern, die die gleiche Tätigkeit ausüben, außergewöhnlich ist (vgl. EuGH, Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-86/97, EuGHE 1999, I-1041, und vom 7. September 1999 Rs. C-61/98, EuGHE 1999, I-5003).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00

    Zeitweilige Entfernung des Versandscheins von der Ware als Entziehen aus der

    Im Verlauf des Revisionsverfahrens holte der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 24. April 2001 VII R 1/00 (BFHE 195, 64), auf dessen Begründung verwiesen wird, beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) gemäß Art. 234 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Vorabentscheidung u.a. zu folgenden Rechtsfragen ein:.
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01

    Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines

    Dabei kann hier dahinstehen, ob bereits der Austausch des nach § 39 Abs. 2 BrStV mitzuführenden begleitenden Verwaltungsdokuments gegen gefälschte Versandpapiere im Steuergebiet zur Entstehung der Steuer nach § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG geführt hat (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2001 5 StR 580/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 1116 --wo allerdings auch die Zollplombe entfernt wurde--; ablehnend FG München, Beschluss vom 5. April 2001 3 V 5378/00, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2001, 246, 247; vgl. zweifelnd zum zeitweiligen Entfernen des Versandscheins von der Sendung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren Senatsbeschluss vom 24. April 2001 VII R 1/00, BFHE 195, 64, 71; Friedl in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, Kommentar, 2. Aufl., § 41 ZG Rn. 96; vgl. zur Fälschung des begleitenden Verwaltungsdokuments im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2000 4 K 6545/98 VBr, ZfZ 2000, 242, 243; Peters in Peters/Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, Rn. D 222; Reiche in Teichner/Alexander/ Reiche, Mineralölsteuer, Mineralölzoll, Kommentar, § 18 Rn. 38).
  • FG München, 23.07.2003 - 3 K 296/03

    Wirksame Eröffnung des Verfahrens über die Aussetzung der Branntweinsteuer;

    Der Generalanwalt hat in den Schlussanträgen vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-222/01 zum Vorlagebeschluss des BFH vom 24. April 2001 VII R 1/00, BFH/NV2001, 1093 zwar vorgeschlagen, auf die Vorlagefrage Nr. 1 des BFH zu antworten, dass das zeitweilige Entfernen des Versandscheins T 1 von der zum externen Versandverfahren abgefertigten Ware als ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung anzusehen ist, wenn der Versandschein im Fall einer Überprüfung durch die zuständigen Behörden nicht kurzfristig vorgelegt werden kann.

    So hat auch der BFH im o.g. Vorlagebeschluss vom 24. April 2001 VII R 1/00 (Rs. C-222/01) Zweifel geäußert, ob ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung vorliegt, wenn bei im Versandverfahren beförderten Zigaretten der Zollverschluss von Unbefugten geöffnet wurde und die Zigaretten teilweise entladen wurden und der gesamte Vorgang ständig von Zollfahndungsbeamten beobachtet worden ist.

  • FG Hamburg, 06.08.2012 - 4 K 198/10

    Verbrauchsteuerrecht: Steuerentstehung bei Entnahme der Ware aus dem

    ee) Für die Frage der Entstehung der Steuerpflicht und der Steuer ist es unerheblich, dass die Müllverbrennungsanlage von der Zollfahndung observiert worden ist (vgl. Witte, Zollkodex, Art. 203, Rdnr. 5c unter Hinweis auf BFH, Beschluss vom 24.04.2001, VII R 1/00), zumal hier die observierenden Ermittler außerhalb des Gebäudekomplexes positioniert waren.
  • FG München, 14.04.2005 - 14 K 972/03

    Auswahlermessen bei Gesamtschuldnerschaft

    Der BFH hatte im Vorlagebeschluss vom 24. April 2001 VII R 1/00 (BFH/NV 2001, 1093 ) zwar Zweifel geäußert, ob ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung vorliegt, wenn bei im Versandverfahren beförderten Zigaretten der Zollverschluss von Unbefugten geöffnet wurde und die Zigaretten teilweise entladen wurden und der gesamte Vorgang ständig von Zollfahndungsbeamten beobachtet worden ist.
  • FG Düsseldorf, 10.12.2001 - 4 K 1630/00

    Voraussetzungen des Billigkeitserlasses; Unterschlagung durch Frachtführer;

    Gleichwohl wird die Entscheidung mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluss des BFH vom 24.04.2001, VII R 1/00, BFH/NV 2001, 1093 ff., nicht auf die Annahme betrügerischer Absicht gestützt, denn der BFH hat in seinem Beschluss im Hinblick auf das Urteil des EuGH v. 07.09.1999, C-61/98, ZfZ 1999, 371 ff., für etwaige Erstattungsansprüche des Hauptverpflichteten nach Art. 239 ZK Zweifel an der Anwendung des von ihm sonst vertretenen allgemeinen steuerlichen Grundsatzes der Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen erkennen lassen.
  • FG Düsseldorf, 21.11.2001 - 4 K 5863/97

    Einfuhrabgaben; Zollfreie Verwendung; Schiffstransport; externes

    Dieser Auffassung steht auch nicht der BFH-Beschluss vom 24.04.2001, VII R 1/00, ZfZ 2001, 269 ff., 271, entgegen, weil der BFH darin nur Zweifel an einer Auslegung des Art. 203 Abs. 1 ZK äußert, nach der dann, wenn der Versandschein nicht wie hier dauerhaft, sondern nur zeitweilig von der Ware entfernt wird, ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung angenommen wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht