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   BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09   

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https://dejure.org/2010,2240
BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09 (https://dejure.org/2010,2240)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2010 - VII R 1/09 (https://dejure.org/2010,2240)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - VII R 1/09 (https://dejure.org/2010,2240)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme - Regelungsinhalt des § 68 FGO - Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache

  • openjur.de

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme; Regelungsinhalt des § 68 FGO; Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache

  • Bundesfinanzhof

    EGV 1469/95 Art 3 Abs 1 Buchst b, FGO § 68, AO § 120 Abs 2 Nr 1, FGO § 100 Abs 1 S 4, FGO § 40 Abs 2
    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme - Regelungsinhalt des § 68 FGO - Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache

  • Bundesfinanzhof

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme - Regelungsinhalt des § 68 FGO - Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 Buchst b EGV 1469/95, § 68 FGO, § 120 Abs 2 Nr 1 AO, § 100 Abs 1 S 4 FGO, § 40 Abs 2 FGO
    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme - Regelungsinhalt des § 68 FGO - Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verordnung (EG) Nr. 1469/95 Art. 3; AO § 120; FGO § 68
    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme - Ausfuhr von Fleisch

  • Betriebs-Berater

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts

  • rewis.io

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme - Regelungsinhalt des § 68 FGO - Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache

  • rewis.io

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme - Regelungsinhalt des § 68 FGO - Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch Verlängerung einer marktordnungsrechtlichen Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einrichtung eines den marktordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Dokumentationssystems zur Behebung struktureller Mängel einer Unternehmensbuchführung im Bereich der Abwicklung der Ausfuhr von Fleisch; Verlängerung einer in einem angefochtenen Verwaltungsakt ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderung eines angefochtenen Verwaltungsakts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 14
  • BB 2010, 1629
  • DB 2010, 1572
  • DB 2010, 8
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Hamburg, 26.11.2003 - IV 227/03

    Maßnahmen gegenüber Marktbeteiligten, bei denen das Risiko der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09
    Das FG gab der Klage statt und hob den Bescheid vom 7. Januar 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung und des Änderungsbescheids vom 23. Dezember 2003 auf, wobei es zur Begründung auf den Beschluss in ZfZ 2004, 239 und seinen kurz zuvor erlassenen Beschluss vom 16. März 2004 IV 23/04 (ZfZ 2004, 387) verwies, mit dem es die Aussetzung der Vollziehung auch des nunmehr befristeten Maßnahmenbescheids gewährt hatte.
  • BFH, 17.09.1992 - V R 17/86

    Erlaß von Steuerbescheiden an eine KG nach Umwandlung - Ersatz eines

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09
    Ausreichend für die Anwendung des § 68 FGO ist es, wenn beide Bescheide "dieselbe Steuersache", d.h. dieselben Beteiligten und denselben Besteuerungsgegenstand betreffen (BFH-Entscheidungen vom 17. April 1991 II R 142/87, BFHE 164, 11, BStBl II 1991, 527; vom 17. September 1992 V R 17/86, BFH/NV 1993, 279, und vom 25. Februar 1999 IV R 36/98, BFH/NV 1999, 1117).
  • FG Hamburg, 16.03.2004 - IV 23/04

    Ausfuhrerstattung: Verdacht einer Unregelmäßigkeit zum Nachteil des

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09
    Das FG gab der Klage statt und hob den Bescheid vom 7. Januar 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung und des Änderungsbescheids vom 23. Dezember 2003 auf, wobei es zur Begründung auf den Beschluss in ZfZ 2004, 239 und seinen kurz zuvor erlassenen Beschluss vom 16. März 2004 IV 23/04 (ZfZ 2004, 387) verwies, mit dem es die Aussetzung der Vollziehung auch des nunmehr befristeten Maßnahmenbescheids gewährt hatte.
  • BFH, 25.02.1999 - IV R 36/98

    Erneute Bekanntgabe eines VA aufgrund nicht ordnungsgemäßer vorheriger

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09
    Ausreichend für die Anwendung des § 68 FGO ist es, wenn beide Bescheide "dieselbe Steuersache", d.h. dieselben Beteiligten und denselben Besteuerungsgegenstand betreffen (BFH-Entscheidungen vom 17. April 1991 II R 142/87, BFHE 164, 11, BStBl II 1991, 527; vom 17. September 1992 V R 17/86, BFH/NV 1993, 279, und vom 25. Februar 1999 IV R 36/98, BFH/NV 1999, 1117).
  • BFH, 18.12.2003 - II B 31/00

    Änderungsbescheid bei anhängiger Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09
    In Betracht wäre auch eine analoge Anwendung des § 127 FGO und eine Zurückverweisung der Sache an das FG gekommen, so dass der Verlust der Tatsacheninstanz auf diese Weise hätte vermieden werden können (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2003 II B 31/00, BFHE 204, 35, BStBl II 2004, 237).
  • BFH, 15.12.2004 - VIII B 181/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09
    Vielmehr hätte die Klägerin den nunmehr begehrten Rechtsschutz durch Umstellung ihres ursprünglichen Klageantrags im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde erlangen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2004 VIII B 181/04, BFH/NV 2005, 896, und vom 9. August 2001 VIII B 34/01, BFH/NV 2001, 1604).
  • BFH, 17.04.1991 - II R 142/87

    Auf Antrag wird ein Verwaltungsakt, der dieselbe Steuersache betrifft wie der

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09
    Ausreichend für die Anwendung des § 68 FGO ist es, wenn beide Bescheide "dieselbe Steuersache", d.h. dieselben Beteiligten und denselben Besteuerungsgegenstand betreffen (BFH-Entscheidungen vom 17. April 1991 II R 142/87, BFHE 164, 11, BStBl II 1991, 527; vom 17. September 1992 V R 17/86, BFH/NV 1993, 279, und vom 25. Februar 1999 IV R 36/98, BFH/NV 1999, 1117).
  • BFH, 20.05.1994 - VI R 105/92

    Hinweis im Änderungsbescheid, daß ein bisher festgesetzter Verspätungszuschlag

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09
    Das Gericht hat in einem solchen Fall zu beurteilen, ob die im Zusammenhang mit der neuen Verwaltungsentscheidung deutlich werdenden Ermessenserwägungen des FA i.S. des § 102 FGO der gerichtlichen Überprüfung standhalten (zur Überprüfung einer im Verlauf des Klageverfahrens ergangenen und gemäß § 68 FGO zum Verfahrensgegenstand gewordenen Ermessensentscheidung vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 105/92, BFHE 175, 3, BStBl II 1994, 836).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 2/86

    Kein Vertretungszwang für Antrag nach § 68 FGO im Revisionsverfahren

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09
    Die Regelung dient zum einen dem Schutz des Klägers, der durch eine Änderung oder Ersetzung des angefochtenen Verwaltungsakts durch das Finanzamt (FA) nicht aus dem Klageverfahren herausgedrängt und gegen seinen Willen wieder in das Einspruchsverfahren zurückversetzt werden soll (Senatsurteil vom 6. August 1996 VII R 77/95, BFHE 181, 107, 114, BStBl II 1997, 79), zum anderen der Prozessökonomie, insbesondere der Verfahrensbeschleunigung (BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 2/86, BFHE 165, 324, BStBl II 1992, 37).
  • BFH, 06.08.1996 - VII R 77/95

    Fortführung des Klageverfahrens ohne Antrag gem. § 68 FGO nach Teilrücknahme des

    Auszug aus BFH, 23.02.2010 - VII R 1/09
    Die Regelung dient zum einen dem Schutz des Klägers, der durch eine Änderung oder Ersetzung des angefochtenen Verwaltungsakts durch das Finanzamt (FA) nicht aus dem Klageverfahren herausgedrängt und gegen seinen Willen wieder in das Einspruchsverfahren zurückversetzt werden soll (Senatsurteil vom 6. August 1996 VII R 77/95, BFHE 181, 107, 114, BStBl II 1997, 79), zum anderen der Prozessökonomie, insbesondere der Verfahrensbeschleunigung (BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 2/86, BFHE 165, 324, BStBl II 1992, 37).
  • BFH, 01.08.2005 - VII B 97/04

    Unregelmäßigkeiten im Ausfuhrerstattungsverfahren; Maßnahmenbescheid

  • BFH, 16.12.2008 - I R 29/08

    Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des

  • BFH, 09.08.2001 - VII B 34/01

    Rat - Steuerbevollmächtigter - Bestellung als Steuerberater - Beigeladener -

  • BFH, 24.07.1979 - VII K 7/77

    Zolltarifauskunft - Tarifauskunft - Anwendbarkeit des § 68 FGO - Anfechtungsklage

  • FG Hamburg, 25.02.2015 - 5 K 135/12

    Veranlasserhaftung wegen nicht zweckentsprechender Verwendung von Spenden -

    Die Zielsetzung des § 68 FGO besteht insoweit darin, dass ein einmal anhängig gewordenes Klageverfahren ungeachtet einer Änderung der Bescheidlage fortgeführt werden kann und dass dadurch Verzögerungen vermieden werden, die mit der Unterbrechung jenes Verfahrens und der Einleitung eines weiteren, auf den Änderungsbescheid bezogenen Rechtsbehelfsverfahrens verbunden sein könnten (BFH Urteil vom 23.02.2010 VII R 1/09, BFH/NV 2010, 1566; BFH Urteil vom 16.12.2008 I R 29/08, BStBl II 2009, 539).

    Ausreichend für die Anwendung des § 68 FGO ist es, wenn beide Bescheide "dieselbe Steuersache", d. h. dieselben Beteiligten und denselben Besteuerungsgegenstand betreffen (BFH Urteil vom 23.02.2010 a. a. O.).

  • FG Köln, 22.03.2012 - 11 K 3143/08

    Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung eines Versicherungsteuerbescheids und

    Diese Regelung dient zum einen dem Schutz des Klägers, der durch eine Änderung oder Ersetzung des angefochtenen Verwaltungsakts durch das Finanzamt nicht aus dem Klageverfahren heraus gedrängt und gegen seinen Willen wieder in das Einspruchsverfahren zurückversetzt werden soll (BFH-Urteil vom 06.08.1996 VII R 77/95, BStBl II 1997, 79), zum anderen der Prozessökonomie, insbesondere der Verfahrensbeschleunigung (BFH-Urteil vom 25.07.1991 XI R 2/86, BStBl II 1992, 37; BFH-Urteil vom 23.02.2010 VII R 1/09, BFH/NV 2010, 1566).

    Die Zielsetzung des § 68 FGO besteht insoweit darin, dass ein einmal anhängig gewordenes Klageverfahren ungeachtet einer Änderung der Bescheidlage fortgeführt werden kann und dass dadurch Verzögerungen vermieden werden, die mit der Unterbrechung jenes Verfahrens und der Einleitung eines weiteren, auf den Änderungsbescheid bezogenen Rechtsbehelfsverfahrens verbunden sein könnten (BFH-Urteil vom 16.12.2008 I R 29/08, BStBl II 2009, 539; BFH-Urteil vom 23.02.2010 VII R 1/09, BFH/NV 2010, 1566).

    Ausreichend für die Anwendung des § 68 FGO ist es, wenn beide Bescheide "dieselbe Steuersache", d.h. dieselben Beteiligten und denselben Besteuerungsgegenstand betreffen (vgl. nur BFH-Urteil vom 23.02.2010 VII R 1/09, BFH/NV 2010, 1566 m. w. N.).

  • BFH, 10.11.2020 - VII R 8/19

    Leistungsklage nach Verfahrensaufnahme durch den Insolvenzverwalter aufgrund

    Die Zielsetzung des § 68 FGO besteht darin, dass ein einmal anhängig gewordenes Klageverfahren ungeachtet einer Änderung der Bescheidlage fortgeführt werden kann und dass dadurch Verzögerungen vermieden werden, die mit der Unterbrechung jenes Verfahrens und der Einleitung eines weiteren, auf den Änderungsbescheid bezogenen Rechtsbehelfsverfahrens verbunden sein könnten (Senatsurteil vom 23.02.2010 - VII R 1/09, BFHE 229, 14, BFH/NV 2010, 1566, Rz 12, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 9 K 9091/10

    Anwendungsbereich von § 68 FGO bei Haftungsbescheiden - Anhörung i.S. des § 91

    Ausreichend hierfür ist, wenn beide Bescheide "dieselbe Steuersache", d.h. dieselben Beteiligten und denselben Besteuerungsgegenstand betreffen (so zuletzt BFH, Urteil vom 23. Februar 2010, VII R 1/09, BFHE 229, 14 = Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 1566 m.w.N.), so dass die beiden Verwaltungsakte lediglich einen (zumindest teilweise) identischen Regelungsbereich haben müssen, damit es zu einem Austausch des Verfahrensgegenstands kommen kann (vgl. BFH, Urteil vom 27. April 2004, X R 28/02, BFH/NV 2004, 1287; Urteil vom 8. Februar 2001, VII R 59/99, BStBl. II 2001, 506, Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung; § 68 FGO, Rz. 11; Schallmoser in Hübschmann, Hepp, Spitaler Rz. 42).

    Es sei aus prozessökonomischen Gründen zur Beschleunigung des Verfahrens hinzunehmen, dass dem Beteiligten bei der Änderung oder dem Ersetzen von Ermessensentscheidungen eine außergerichtliche Instanz zur Überprüfung der Ausübung des behördlichen Ermessens verloren gehe (so zuletzt BFH, Urteil vom 23. Februar 2010, VII R 1/09, BFHE 229, 14 = BFH/NV 2010, 1566-1568).

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.10.2018 - 9 K 9159/17

    Leistungsklage aufgrund Anfechtung nach den Vorschriften des AnfG -

    das Vermögen des Vaters des Beklagten noch nicht eröffnet war, ist der zweite Duldungsbescheid, der denselben Anfechtungsanspruch des FA D... gegenüber dem Beklagten nach § 4 Abs. 1 AnfG aufgrund desselben Lebenssachverhalts betrifft (Kürzung der zunächst vertraglich zugesagten Versorgungsleistungen gegenüber dem Vater durch den Sohn), gemäß § 68 FGO "automatisch" Gegenstand des anhängigen Anfechtungsklageverfahrens des heutigen Beklagten und damaligen Klägers geworden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 2001 VII R 59/99, BStBl II 2001, 506, vom 27. April 2004 X R 28/02, BFH/NV 2004, 1287 und vom 23. Februar 2010 VII R 1/09, BFH/NV 2010, 1566, jeweils m. w. N., wonach § 68 FGO weit auszulegen ist und auch bei Ermessens-Verwaltungsakten - wie vorliegend gegeben - gilt); denn bei dem zweiten Duldungsbescheid handelt es sich lediglich technisch um einen separaten Bescheid, während materiell eine bloße Erweiterung des aus der Anfechtung folgenden Duldungsanspruchs um die in der Zwischenzeit zusätzlich erlangten Vorteile des Beklagten vorliegt.
  • FG Münster, 23.05.2023 - 5 K 3592/19

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer

    § 68 FGO stellt allein auf die verfahrensrechtliche Situation ab, dass ein Änderungsbescheid als neuer Verwaltungsakt besteht (BFH, Urteil vom 20.03.2001 VIII R 44/99, BFH/NV 2001, 1133 Rn. 18; vgl. auch Hinweis auf nur wiederholenden Verwaltungsakt BFH, Urteil vom 20.05.2010 IV R 74/07, BStBl II 2010, 1104); es kommt nicht darauf an, dass der neue Verwaltungsakt den bisherigen materiell ändert (vgl. hierzu auch BFH, Urteile vom 26.06.2014 IV R 17/14, BFH/NV 2014, 1507; vom 08.02.2001 VII R 59/99, BStBl II 2001, 506; vom 23.02.2010 VII R 1/09, BFH/NV 2010, 1566; FG Hamburg, Urteil vom 25.02.2015 5 K 135/12, EFG 2016, 534, Rn. 37).
  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 11 K 1567/10

    Anwendung von § 68 FGO auf Nacherhebungsbescheide - Wirksamkeit der

    Somit stellen diese Bescheide im Ergebnis eine Änderung der jeweils ergangenen Erstbescheide dar (vgl. dazu BFH, Urteil vom 23. Februar 2010 VII R 1/09, BFHE 229, 14, BFH/NV 2010, 1566, HFR 2010, 956, ZfZ 2010, 249; FG Sachsen, Urteil vom 12. Dezember 2007 7 K 760/04, ZfZ Beilage 2008, 41; Großmann, Anwendung von § 68 FGO bei nachträglicher buchmäßiger Erfassung und bei Erstattung von Einfuhrabgaben?, ZfZ 2008, 169; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 68 FGO Rn. 8; a. A. FG Hessen, Urteil vom 13. Juni 2005 7 K 3831/04, juris-Datenbank; FG Hamburg, Urteil vom 6. November 2008 4 K 218/06, juris-Datenbank).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 1216/09

    Kein einheitlicher Regelungsverbund zwischen Prüfungsanordnung und

    Das Gericht hat im Fall der vollständigen Ersetzung zu prüfen, ob die im Zusammenhang mit der neuen Verwaltungsentscheidung deutlich werdenden Ermessenserwägungen des Finanzamtes i.S.d. § 102 FGO der gerichtlichen Überprüfung standhalten (BFH-Urteil vom 23. Februar 2010 VII R 1/09, BFH/NV 2010, 1566).
  • FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - 9 K 3319/13

    Rechtsverhältnis i.S. des § 41 Abs. 1 FGO - Feststellungsinteresse für eine

    Die isolierte Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage, wie vorliegend, erweist sich danach als unzulässig (BFH-Urteil vom 23. Februar 2010 VII R 1/09, BFHE 229, 14, Rn. 10).
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