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   BFH, 09.12.2010 - VII R 1/10   

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https://dejure.org/2010,10258
BFH, 09.12.2010 - VII R 1/10 (https://dejure.org/2010,10258)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2010 - VII R 1/10 (https://dejure.org/2010,10258)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - VII R 1/10 (https://dejure.org/2010,10258)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch - Geschmacksprüfung durch sog. Dreiecksprüfung - Materielle Beweislast für das Vorliegen einer Zubereitung - Grenzfälle zwischen Würzung und Nichtwürzung

  • openjur.de

    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch; Geschmacksprüfung durch sog. Dreiecksprüfung; Materielle Beweislast für das Vorliegen einer Zubereitung; Grenzfälle zwischen Würzung und Nichtwürzung

  • Bundesfinanzhof

    KN Kap 2 ZusAnm 6a, KN Pos 0207 UPos 2710, KN Pos 1602 UPos 3111
    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch - Geschmacksprüfung durch sog. Dreiecksprüfung - Materielle Beweislast für das Vorliegen einer Zubereitung - Grenzfälle zwischen Würzung und Nichtwürzung

  • Bundesfinanzhof

    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch - Geschmacksprüfung durch sog. Dreiecksprüfung - Materielle Beweislast für das Vorliegen einer Zubereitung - Grenzfälle zwischen Würzung und Nichtwürzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kap 2 ZusAnm 6a KN, Pos 0207 UPos 2710 KN, Pos 1602 UPos 3111 KN
    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch - Geschmacksprüfung durch sog. Dreiecksprüfung - Materielle Beweislast für das Vorliegen einer Zubereitung - Grenzfälle zwischen Würzung und Nichtwürzung

  • IWW
  • rewis.io

    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch - Geschmacksprüfung durch sog. Dreiecksprüfung - Materielle Beweislast für das Vorliegen einer Zubereitung - Grenzfälle zwischen Würzung und Nichtwürzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch - Geschmacksprüfung durch sog. Dreiecksprüfung - Materielle Beweislast für das Vorliegen einer Zubereitung - Grenzfälle zwischen Würzung und Nichtwürzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KN Anm. 6a zu Kap. 2
    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch; Pflicht zur Prüfung der nicht sichtbar gewürzten Teile einer Fleischprobe geschmacklich auf eine deutlich wahrnehmbare Würzung; Erfolgen der Geschmacksprüfung durch eine sog. Dreiecksprüfung

  • rechtsportal.de

    KN Anm. 6a zu Kap. 2
    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch; Pflicht zur Prüfung der nicht sichtbar gewürzten Teile einer Fleischprobe geschmacklich auf eine deutlich wahrnehmbare Würzung; Erfolgen der Geschmacksprüfung durch eine sog. Dreiecksprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch; Pflicht zur Prüfung der nicht sichtbar gewürzten Teile einer Fleischprobe geschmacklich auf eine deutlich wahrnehmbare Würzung; Erfolgen der Geschmacksprüfung durch eine sog. Dreiecksprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 429
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.04.1990 - VII R 133/87
    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VII R 1/10
    In den Erwägungsgründen zur Verordnung (EWG) Nr. 3678/83 der Kommission vom 23. Dezember 1983 zur Einreihung bestimmter gewürzter Fleischsorten in den Zolltarif und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 366/53), mit der diese zusätzliche Anmerkung (mit im Vergleich zur hier anzuwendenden Fassung nahezu identischem Wortlaut) in die KN eingefügt wurde, heißt es dazu: "Es ist vorzusehen, dass das betreffende Fleisch nur dann als gewürzt gilt, wenn das Fleisch in seiner Gesamtheit gewürzt ist und die Würzstoffe mit bloßem Auge oder geschmacklich deutlich wahrnehmbar sind." Daraus erschließen sich Sinn und Zweck der Vorschrift: Ungegartes (frisches, gekühltes oder gefrorenes) Fleisch soll nicht allein dadurch zu einer "Zubereitung" im Sinne der KN werden, indem darüber einige wenige Gewürzpartikel verstreut werden; vielmehr soll die Würzung von einer gewissen Intensität, m.a.W. in gesteigertem Maß wahrnehmbar sein und das so behandelte Fleisch von rohem Fleisch deutlich unterscheiden (Senatsurteil vom 5. April 1990 VII R 133/87, BFHE 162, 151).

    Da Fleisch nur dann als gewürzt angesehen werden kann, wenn die Würzung in einem gesteigerten Maß wahrnehmbar ist, sind die Grenzfälle zwischen Würzung und Nichtwürzung dem letzteren Begriff zuzuordnen (Senatsurteile in BFHE 162, 151, und vom 1. März 2001 VII R 90/99, BFH/NV 2002, 229, ZfZ 2001, 312; vorgehend: Urteil des FG Düsseldorf vom 30. August 1999  4 K 2159/96 Ab, nicht veröffentlicht).

    Der erkennende Senat hat sich mit Urteil in BFHE 162, 151 dieser Auffassung angeschlossen.

  • EuGH, 08.02.1990 - 233/88

    Van de Kolk / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VII R 1/10
    Damit soll erreicht werden, dass die bei der Einfuhrabfertigung vorzunehmende Einordnung in den Zolltarif zu eindeutigen Ergebnissen führt (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Februar 1990 C-233/88 --Gijs van de Kolk--, Slg. 1990, I-265, Rz 12).

    Anm. 6 a zu Kap. 2 KN mit der Begründung in Zweifel gezogen wurde, dass mit der Voraussetzung der geschmacklichen Wahrnehmbarkeit der Würzstoffe ein subjektives Kriterium eingeführt werde, hat der EuGH mit Urteil in Slg. 1990, I-265, Rz 13 die Gültigkeit der Tarifvorschrift bestätigt und hat insoweit darauf hingewiesen, dass es gemäß der ISO 4120 objektive sensorische Analysemethoden gebe, mit deren Hilfe sich bei Waren in dem Zustand, in dem sie zur Zollabfertigung gestellt werden, die vier Grundgeschmacksrichtungen --süß, sauer, salzig und bitter-- auch bei sehr geringen Dosen der Geschmacksstoffe von einer statistisch als ausreichend anzusehenden Anzahl von Personen mit großer Genauigkeit bestimmen ließen.

  • FG Düsseldorf, 30.08.1999 - 4 K 2159/96

    Würzstoff; Fleisch; Tarifierung - Tarifierung von gewürztem Fleisch

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VII R 1/10
    Da Fleisch nur dann als gewürzt angesehen werden kann, wenn die Würzung in einem gesteigerten Maß wahrnehmbar ist, sind die Grenzfälle zwischen Würzung und Nichtwürzung dem letzteren Begriff zuzuordnen (Senatsurteile in BFHE 162, 151, und vom 1. März 2001 VII R 90/99, BFH/NV 2002, 229, ZfZ 2001, 312; vorgehend: Urteil des FG Düsseldorf vom 30. August 1999  4 K 2159/96 Ab, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 14.05.1996 - VII R 98/95

    Anforderungen an eine zolltarifliche Untersuchung

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VII R 1/10
    Die Geschmacksprüfung ist mit gegartem Fleisch vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1996 VII R 98/95, BFH/NV 1997, 85; vorgehend ebenso: FG Bremen Urteil vom 11. Juli 1995  2 93 156 K 2, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1995, 362).
  • EuGH, 30.09.1982 - 317/81

    Howe & Bainbridge

    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VII R 1/10
    Im Streitfall hat die visuelle Prüfung der entnommenen Probe keine ausreichende Würzung ergeben, wobei unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 30. September 1982 C-317/81 --Howe & Bainbridge-- (Slg. 1982, 3257) davon auszugehen ist, dass die in der zusätzl.
  • BFH, 01.03.2001 - VII R 90/99
    Auszug aus BFH, 09.12.2010 - VII R 1/10
    Da Fleisch nur dann als gewürzt angesehen werden kann, wenn die Würzung in einem gesteigerten Maß wahrnehmbar ist, sind die Grenzfälle zwischen Würzung und Nichtwürzung dem letzteren Begriff zuzuordnen (Senatsurteile in BFHE 162, 151, und vom 1. März 2001 VII R 90/99, BFH/NV 2002, 229, ZfZ 2001, 312; vorgehend: Urteil des FG Düsseldorf vom 30. August 1999  4 K 2159/96 Ab, nicht veröffentlicht).
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