Rechtsprechung
   BFH, 30.04.2002 - VII R 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5788
BFH, 30.04.2002 - VII R 109/00 (https://dejure.org/2002,5788)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2002 - VII R 109/00 (https://dejure.org/2002,5788)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2002 - VII R 109/00 (https://dejure.org/2002,5788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Sportplaner - Umsatzsteueranmeldung - Regelsteuersatz

  • Judicialis

    FGO § 120; ; FGO § 118 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 1 Satz 1; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 118 120 Abs. 2 S. 2; KN Pos 4901
    Revisionsbegründung; Tarifierung eines "Sportplaners"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 1 J: 1995
    Einreihung; Ermäßigung; Sportplaner; Umsatzsteuersatz

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Köln, 02.11.2000 - 3 K 4834/99

    Zur Abgrenzung von Kalendern zu ermäßigt besteuerten Druckerzeugnissen

    Auszug aus BFH, 30.04.2002 - VII R 109/00
    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf die Veröffentlichung der Vorentscheidung in Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 171 verwiesen.
  • BFH, 11.04.2002 - VII R 1/02

    Begründung der Revision; Angriffe gegen die tatsächliche Würdigung des FG

    Auszug aus BFH, 30.04.2002 - VII R 109/00
    Deshalb kann eine solche Revision nicht in einer den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO genügenden Weise ausschließlich mit Angriffen gegen die tatsächliche Würdigung durch das FG begründet werden, es sei denn, es werden Umstände bezeichnet, aus denen sich schlüssig ergibt, dass die vom FG in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen mit den Denkgesetzen oder mit allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sind, dass sie widersprüchlich sind oder aus den Gründen des angefochtenen Urteils nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Tatsachen das FG die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen tatsächlicher Art abgeleitet hat (vgl. BFH-Beschluss vom 11. April 2002 VII R 1/02, nicht veröffentlicht, unter Hinweis auf Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 118 Rz. 54 und 55, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.1996 - X R 119/94

    Anforderungen an die Revisionsbegründung im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 30.04.2002 - VII R 109/00
    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO, das Revisionsgericht zu entlasten und den Revisionskläger zu zwingen, Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs von vornherein klarzustellen (BFH-Beschluss vom 15. Mai 1996 X R 119/94, BFH/NV 1996, 893, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2017 - IV R 42/14

    Gewerbliche Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG"

    Insbesondere ist sie nicht deshalb unzulässig, weil sich das FA --wie die Klägerin meint-- mit seinen Ausführungen ausschließlich gegen eine für den Bundesfinanzhof (BFH) bindende Vertragsauslegung und Tatsachenwürdigung (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) gewendet und damit keinen revisiblen Rechtsverstoß dargelegt habe (vgl. BFH-Beschluss vom 30. April 2002 VII R 109/00, BFH/NV 2002, 1185, zu § 120 FGO a.F.).
  • BFH, 15.12.2016 - VI R 86/13

    Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers zur Einkünfteerzielung durch

    Das folgt aus dem Sinn und Zweck des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, das Revisionsgericht zu entlasten und den Revisionskläger zu zwingen, Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs von vornherein klarzustellen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 2002 VII R 109/00, BFH/NV 2002, 1185, und vom 31. Oktober 2002 VII R 4/02, BFH/NV 2003, 328).
  • BFH, 19.01.2017 - IV R 10/14

    Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten

    Insbesondere ist sie nicht deshalb unzulässig, weil sich das FA --wie die Klägerin meint-- mit seinen Ausführungen ausschließlich gegen eine für den BFH bindende Tatsachenwürdigung (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) gewendet und damit keinen revisiblen Rechtsverstoß dargelegt habe (vgl. BFH-Beschluss vom 30. April 2002 VII R 109/00, BFH/NV 2002, 1185, zu § 120 FGO a.F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht