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   BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96   

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https://dejure.org/1998,4934
BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96 (https://dejure.org/1998,4934)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1998 - VII R 118/96 (https://dejure.org/1998,4934)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - VII R 118/96 (https://dejure.org/1998,4934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zollrechtlich freier Verkehr - Abfertigung eines Züricher Wellenschranks - Zolltarifliche Einreihung - Antiquität - Sachverständigengutachten

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; UStG 1991 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; ; UStG 1991 § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN 9706, KN 9705, UStG § 12 Abs 2 Nr 1
    Antiquität; Einreihung; Sammlungsstück; Tarifierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei Einfuhr eines Barockschranks als

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96
    Bereits der Geschichtsbegriff umfaßt die Entwicklung der Menschheit und die menschlichen Errungenschaften in allen Bereichen, damit auch die hier in Betracht kommende Möbelkunst (vgl. das Senatsurteil vom 23. Mai 1989 VII R 101/86 --Danziger Schapp--, BFH/NV 1990, 67).

    Das Stück muß exemplarische Bedeutung haben (BFH/NV 1990, 67, 68).

    In Wirklichkeit handelt es sich daher bei den Anforderungen des EuGH an das Vorliegen eines geschichtlichen Werts um eine einzige Voraussetzung (vgl. etwa BFH/NV 1990, 67, 68); eine eigenständige Prüfung der zweiten Alternative ist vorliegend nicht erforderlich.

    Gerade bei Möbelstücken hat der Senat stets eine exemplarische Bedeutung des betreffenden Stücks für die Möbelkunst einer bestimmten Epoche, der sie zuzuordnen sind, verlangt (BFH/NV 1990, 67, 68).

  • BFH, 29.10.1986 - VII R 110/82
    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96
    Die Beteiligten gehen übereinstimmend davon aus, daß der Wellenschrank die von der Rechtsprechung des EuGH (vgl. die Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 --Daiber--, EuGHE 1985, 3363, und Rs. 252/84 --Collector Guns--, EuGHE 1985, 3387), der der erkennende Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90; zuletzt vom 14. Januar 1997 VII R 48/96, BFH/NV 1997, 725), entwickelten Anforderungen an ein Sammlungsstück der Position 9705 KN (entspricht der früheren Tarifnr. 99.05 des Gemeinsamen Zolltarifs) erfüllt.

    Nicht jede Neu- oder Weiterentwicklung eines Gegenstandes verkörpert, wie vom EuGH gefordert, notwendigerweise einen solchen charakteristischen Schritt oder einen solchen Entwicklungsabschnitt in den menschlichen Errungenschaften (BFHE 148, 90, 94).

    Diese Bewertung läßt auch Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze nicht erkennen, so daß der Senat an die tatrichterliche Würdigung gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFHE 148, 90, 94).

  • BFH, 08.01.1991 - VII R 16/89

    Rüge von Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Verwertung von Gutachten eines

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96
    Die Vergleichbarkeit mit Museumsexponaten genügt nicht; erforderlich ist die besondere Eignung zur Darstellung einstiger Sitten und Gebräuche (Senatsurteile vom 17. Oktober 1989 VII R 49/87 --Rokokospieltisch--, BFH/NV 1990, 407, 408; vom 8. Januar 1991 VII R 16-19/89, BFH/NV 1991, 850, 852).

    So können durchaus auch Serienprodukte von geschichtlichem Wert sein, wiewohl sich als Dokumentation eines Entwicklungsschrittes aber grundsätzlich nur die Stücke des ersten Modells eignen (BFH/NV 1991, 850, 852).

  • BFH, 29.11.1988 - VII R 29/86
    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96
    Von geschichtlichem Wert sind aber allein Stücke, die nicht mehr "nur" Kunstgegenstände sind, sondern Gegenstände von (kunst-)historisch-wissenschaftlichem Interesse (Senatsurteil vom 29. November 1988 VII R 29/86 --Gobelins--, BFHE 155, 219).

    Nicht jedes Kunstwerk von Rang erfüllt diese Voraussetzungen (BFHE 155, 219, 222).

  • BFH, 17.10.1989 - VII R 49/87

    Ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Sammlungsstücken mit

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96
    Die Vergleichbarkeit mit Museumsexponaten genügt nicht; erforderlich ist die besondere Eignung zur Darstellung einstiger Sitten und Gebräuche (Senatsurteile vom 17. Oktober 1989 VII R 49/87 --Rokokospieltisch--, BFH/NV 1990, 407, 408; vom 8. Januar 1991 VII R 16-19/89, BFH/NV 1991, 850, 852).

    Nicht jedes alte Möbelstück verkörpert einen geschichtlichen oder völkerkundlichen Wert im Sinne der Position 9705 KN; dieser Wert muß sich vielmehr aus besonderen, kennzeichnenden Merkmalen und Umständen ergeben, die einen charakteristischen Entwicklungsschritt belegen oder den (dadurch eingeleiteten neuen) Entwicklungsabschnitt verdeutlichen (BFH/NV 1990, 407).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96
    Die Auslegung der Position 9705 KN im Lichte der maßgebenden Rechtsprechung des EuGH ist zweifelsfrei; sie erfordert keine Vorabentscheidung (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430 f.).
  • EuGH, 10.10.1985 - 200/84

    Daiber / Hauptzollamt Reutlingen

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96
    Die Beteiligten gehen übereinstimmend davon aus, daß der Wellenschrank die von der Rechtsprechung des EuGH (vgl. die Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 --Daiber--, EuGHE 1985, 3363, und Rs. 252/84 --Collector Guns--, EuGHE 1985, 3387), der der erkennende Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90; zuletzt vom 14. Januar 1997 VII R 48/96, BFH/NV 1997, 725), entwickelten Anforderungen an ein Sammlungsstück der Position 9705 KN (entspricht der früheren Tarifnr. 99.05 des Gemeinsamen Zolltarifs) erfüllt.
  • BFH, 14.01.1997 - VII R 48/96

    Zolltarifliche Einstufung von Sammlungsstücken von geschichtlichem Wert

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96
    Die Beteiligten gehen übereinstimmend davon aus, daß der Wellenschrank die von der Rechtsprechung des EuGH (vgl. die Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 --Daiber--, EuGHE 1985, 3363, und Rs. 252/84 --Collector Guns--, EuGHE 1985, 3387), der der erkennende Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90; zuletzt vom 14. Januar 1997 VII R 48/96, BFH/NV 1997, 725), entwickelten Anforderungen an ein Sammlungsstück der Position 9705 KN (entspricht der früheren Tarifnr. 99.05 des Gemeinsamen Zolltarifs) erfüllt.
  • EuGH, 10.10.1985 - 252/84

    Collector Guns / Hauptzollamt Koblenz

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96
    Die Beteiligten gehen übereinstimmend davon aus, daß der Wellenschrank die von der Rechtsprechung des EuGH (vgl. die Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 --Daiber--, EuGHE 1985, 3363, und Rs. 252/84 --Collector Guns--, EuGHE 1985, 3387), der der erkennende Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90; zuletzt vom 14. Januar 1997 VII R 48/96, BFH/NV 1997, 725), entwickelten Anforderungen an ein Sammlungsstück der Position 9705 KN (entspricht der früheren Tarifnr. 99.05 des Gemeinsamen Zolltarifs) erfüllt.
  • FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13

    Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

    Die Vergleichbarkeit mit Museumsexponaten genügt nicht; erforderlich ist die besondere Eignung zur Darstellung einstiger Sitten und Gebräuche (BFH-Urteile vom 07.07.1998 VII R 118/96, BStBl II 1998, 768; VII R 119/96 BFH/NV 1999, 89; VII R 120/96, BFH/NV 1999, 232).
  • BFH, 12.06.2001 - VII R 32/00

    Zollrechtlich freier Verkehr - Ermäßigter Einfuhrumsatzsteuersatz -

    Der Senat folgt den Beteiligten und dem FG, die übereinstimmend davon ausgehen, dass das Lack-Damenbureau die von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (vgl. die Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 --Daiber--, EuGHE 1985, 3363, und Rs. 252/84 --Collector Guns--, EuGHE 1985, 3387), der der erkennende Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82 --PKW: Baujahr 1955--, BFHE 148, 90; vom 14. Januar 1997 VII R 48/96 --Kunstfotografien--, BFH/NV 1997, 725; zuletzt vom 7. Juli 1998 VII R 118/96 --Züricher Wellenschrank--, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 89), entwickelten Anforderungen an ein Sammlungsstück der Pos.
  • BFH, 07.07.1998 - VII R 120/96

    Zollrechtlich freier Verkehr - Abfertigung eines Züricher Wellenschranks -

    Wird sie geprüft, wie es das FG im vorliegenden Fall getan hat (anders in den Parallelfällen VII R 118/96 bzw. 119/96), so ist sie jedenfalls im Lichte der ersten Alternative, also im Hinblick auf die Existenz eines neuen Abschnitts der menschlichen Errungenschaften, der durch den betreffenden Gegenstand exemplarisch veranschaulicht werden muß, zu verstehen und anzuwenden.
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