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   BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04   

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https://dejure.org/2005,1971
BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04 (https://dejure.org/2005,1971)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2005 - VII R 12/04 (https://dejure.org/2005,1971)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - VII R 12/04 (https://dejure.org/2005,1971)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KraftStG § 3b Abs. 1 Satz 7; ; StVZO § 23 Abs. 1b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 3b Abs. 1 S. 7; StVZO § 23 Abs. 1b
    Keine Verlängerung der Dauer der nach § 3b Abs. 1 KraftStG gewährten Steuerbefreiung um den negativen Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verlängerung der Dauer der Steuerbefreiung um den negativen Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Betriebserlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Kfz-Versicherung allgemein - öffentlicher Straßenverkehr - Pflichtversicherungsverstöße - Reifen - Rotes Kennzeichen/Kurzkennzeichen/Saisonkennzeichen - Urkundenfälschung

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Steuer - Steuerprivileg bei Saisonkennzeichen nicht voll nutzbar

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Steuer - Steuerprivileg bei Saisonkennzeichen nicht voll nutzbar

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerprivileg bei Saisonkennzeichen nicht voll nutzbar

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Steuerprivileg bei Saisonkennzeichen nicht voll nutzbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kfz-Steuerbefreiung ist pauschal geregelt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlängerung einer Steuerbefreiung um den Zeitraum der Stilllegung des betreffenden Kraftfahrzeugs; Berechnung der Dauer einer Steuerbefreiung bei Kraftfahrzeugen mit Saisonkennzeichen; Verlängerung der Steuerbefreiung um negative Betriebszeiten auf Grund eines ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung durch Saisonkennzeichen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 3b Abs 1 S 7, StVZO § 27
    Saisonzulassung; Schadstoffreduzierte PKW; Steuerbefreiung; Stilllegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 315
  • BB 2005, 705
  • BStBl II 2005, 365
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 74/00

    Steuerbescheinigung für schadstoffreduzierte Pkw

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04
    Denn nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Juni 2001 VII R 74/00 (BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615) seien die Tage der vorübergehenden Stilllegung des PKW bei der Ermittlung der Dauer der Steuerbefreiung nach § 3b Abs. 1 Satz 7 Halbsatz 2 KraftStG mitzuzählen.

    Schließlich ist unstreitig, dass die Tage der vorübergehenden Stilllegung des PKW (11. Juli 2000 bis einschließlich 8. Februar 2001) bei der Berechnung der Dauer der Steuerbefreiung gemäß § 3b Abs. 1 Satz 7 Halbsatz 2 KraftStG mitgezählt werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615).

    Damit wird bei der Berechnung der Steuerbefreiung nicht auf einen individuell zu errechnenden Geldbetrag, sondern auf eine zeitraumbezogene Ermittlung auf der Grundlage der regulären Steuersätze abgestellt (Senat in BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615).

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615 (auf das insoweit Bezug genommen wird) ausführlich erläutert hat, wollte der Gesetzgeber mit der Einfügung des Halbsatzes 2 in § 3b Abs. 1 Satz 7 KraftStG die vorübergehenden Stilllegungszeiten --wie bisher bei den Steuerbefreiungen nach §§ 3e und 3f KraftStG a.F.-- berücksichtigt wissen (vgl. auch Stellungnahme der Bundesregierung, BTDrucks 13/5360, S. 2 Nr. 3).

  • BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99

    Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04
    Das FG hat zutreffend entschieden, dass der Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 1. August 2003, durch den der angefochtene Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 15. November 2001 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung i.S. des § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geändert bzw. ersetzt worden sind (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 2001 VII R 59/99, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506) und der nach der vorgenannten Norm Gegenstand des Verfahrens geworden ist, rechtmäßig ist und den Kläger nicht in seinen Rechten verletzt (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO).
  • FG Niedersachsen, 31.08.2000 - 14 K 679/98

    Befreiung von der Kfz-Steuer gem. § 3b Abs. 1 KraftStG bei Fahrzeugen mit

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04
    Rechtstechnisch stellt daher der negative Betriebszeitraum eines Saisonkennzeichens keinen Unterfall einer vorübergehenden Stilllegung dar (so aber Urteil des Niedersächsischen FG vom 31. August 2000 14 K 679/98, EFG 2001, 236; Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, Kommentar, § 3b Rn. 4 a.E.).
  • OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 385/00

    Betriebserlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Kfz-Versicherung allgemein -

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04
    Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist daher ununterbrochen zugelassen, also auch während des jeweiligen negativen Betriebszeitraums (Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. August 2001 3 Bf 385/00, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2002, 150; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 23 StVZO, Rz. 22a; Lütkes/Ferner/Kramer, Straßenverkehr, Bd 3, § 23 StVZO Rz. 40).
  • FG Baden-Württemberg, 15.01.2004 - 8 K 106/02

    Saisonkennzeichen und Dauer der Steuerbefreiung nach § 3b KraftStG

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 12/04
    Mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 771 veröffentlichten Urteil hat das Finanzgericht (FG) die Klage abgewiesen.
  • BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05

    Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht - Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens

    Aus einem ähnlichen Grund verlängern Zeiten der Stilllegung eines (rechtzeitig) zugelassenen Fahrzeugs oder der negative Betriebszeitraum eines mit Saisonkennzeichen zugelassenen PKW die Dauer der Steuerbefreiung nicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 2001 VII R 74/00, BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615 --Stilllegung--; vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, BFHE 208, 315, BStBl II 2005, 365 --Saisonkennzeichen--), denn auch bei diesen Fahrzeugen wird der Förderzweck tendenziell nicht in dem gleichen Maß erreicht wie bei durchgehend betriebenen PKW (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 10. August 2000 III 248/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 108).
  • BFH, 18.04.2012 - II R 32/10

    Kraftfahrzeugsteuer bei sog. "Tageszulassungen" mit Saisonkennzeichen -

    Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist daher ununterbrochen zugelassen, also auch während des jeweiligen negativen Betriebszeitraums (BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, BFHE 208, 315, BStBl II 2005, 365; Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. August 2001  3 Bf 385/00, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2002, 150; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 9 FVZ Rz 6).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 13 K 87/02

    Erstmalige Zulassung eins Kraftfahrzeugs im Sinne von § 3b Abs. 1 KraftStG bei

    Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist daher ununterbrochen zugelassen, also auch während des jeweiligen negativen Betriebszeitraums (vgl. BFH, Urteil vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, veröffentlicht in JURIS; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. August 2001 3 Bf 385/00, NZV 2002, 150).
  • FG Nürnberg, 10.09.2009 - 6 K 30/09

    Kraftfahrzeugsteuerliches Saisonkennzeichen: Mindestbesteuerung auch bei

    2.1 Wie der Bundesfinanzhof -BFH- in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 VII R 12/04 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 2005, 365 ) - Leitsatz: "Für die Berechnung der Dauer der Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte PKW kommt es nicht darauf an, ob das Fahrzeug wegen eines Saisonkennzeichens für einen gewissen Zeitraum im Jahr im Straßenverkehr nicht betrieben werden darf" - ausdrücklich festgestellt hat, wird durch die Zuteilung eines Saisonkennzeichens lediglich die Befugnis zum Betrieb des Fahrzeugs, nicht dagegen die Geltung der Zulassung zeitlich begrenzt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2005 - 1 K 1130/05

    Aufwendungen für ein Jurastudium im 36. Semester keine Werbungskosten und keine

    Allerdings hat der BFH in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 - VI R 71/03 (BFH/NV 2005, 799 ), in dem darüber zu befinden war, ob die Aufwendungen einer 55-jährigen arbeitslosen medizinisch-technischen Assistentin für ein Hochschulstudium der Kunstgeschichte als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sind, die Entscheidung der Vorinstanz (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Oktober 2003 - Az.: 3 K 2899/00, EFG 2004, 247 ), welche die Klage abgewiesen hatte, weil ein Zusammenhang zwischen den Bildungsaufwendungen und künftigen steuerpflichtigen Einnahmen objektiv nicht hinreichend erkennbar sei, bestätigt und ausgeführt, dass die umfassende Tatsachenwürdigung des FG revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
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