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   BFH, 14.01.1986 - VII R 137/82   

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https://dejure.org/1986,17665
BFH, 14.01.1986 - VII R 137/82 (https://dejure.org/1986,17665)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1986 - VII R 137/82 (https://dejure.org/1986,17665)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - VII R 137/82 (https://dejure.org/1986,17665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Feststellungsinteresses während des Revisionsverfahrens - Teilnahme an den Wiederholungsprüfungen - Ablegung einer Steuerbevollmächtigtenprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.10.1968 - III 142/65

    Erklärung der Erledigung der Hauptsache durch nur einen Prozessbeteiligten in der

    Auszug aus BFH, 14.01.1986 - VII R 137/82
    Der Senat folgt nicht der von Gräber (Finanzgerichtsordnung, § 124 Anm. 4) unter Hinweis auf den Beschluß des III. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 1968 III 142/65 (BFHE 94, 302, BStBl II 1969, 167) vertretenen Auffassung, wonach der Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses erst während des Revisionsverfahrens (im Entscheidungsfall durch Erledigung der Hauptsache) die Revision unzulässig mache.

    Die Entscheidung des III. Senats in BFHE 94, 302, BStBl II 1969, 167 ist zu einer vom Streitfall abweichenden Sach- und Rechtslage, nämlich zur Frage der Kostenentscheidung im Falle der Erledigung der Hauptsache, ergangen.

  • BFH, 27.04.1982 - VIII R 36/70

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Erklärung der Erledigung -

    Auszug aus BFH, 14.01.1986 - VII R 137/82
    Es bedarf dann lediglich der Klarstellung in den Gründen des Revisionsurteils, daß die Klage unzulässig geworden ist (BFH-Urteil vom 27. April 1982 VIII R 36/70, BFHE 135, 264, BStBl II 1982, 407).
  • BFH, 02.06.1981 - VII R 3/81

    Übergangszeit - Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung -

    Auszug aus BFH, 14.01.1986 - VII R 137/82
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juni 1981 VII R 3/81 (BFHE 133, 240, BStBl II 1981, 591) ist die regelmäßige Übergangszeit für die Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung gemäß § 156 Abs. 5 Satz 1 StBerG mit Ablauf des 12. August 1980 abgelaufen.
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78

    Revisionsverfahren - Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 14.01.1986 - VII R 137/82
    Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 5. März 1979 GrS 3/78 (BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378; vgl. auch Beschluß vom selben Tage GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375) hat der BFH, wenn im Revisionsverfahren der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, die beklagte Behörde als Revisionskläger die Erledigung erklärt und der Kläger seinen Sachantrag aufrechterhält, unter Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils die Klage wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses als unzulässig abzuweisen und die Kosten des gesamten Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen.
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78

    Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten

    Auszug aus BFH, 14.01.1986 - VII R 137/82
    Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 5. März 1979 GrS 3/78 (BFHE 127, 155, BStBl II 1979, 378; vgl. auch Beschluß vom selben Tage GrS 4/78, BFHE 127, 147, BStBl II 1979, 375) hat der BFH, wenn im Revisionsverfahren der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, die beklagte Behörde als Revisionskläger die Erledigung erklärt und der Kläger seinen Sachantrag aufrechterhält, unter Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils die Klage wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses als unzulässig abzuweisen und die Kosten des gesamten Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen.
  • BFH, 10.11.2016 - VI R 55/08

    Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der

    Ein zunächst vorhandenes Feststellungsinteresse kann dabei auch erst im Revisionsverfahren wegfallen (BFH-Urteil vom 14. Januar 1986 VII R 137/82, BFH/NV 1986, 426; Steinhauff in HHSp, § 41 FGO Rz 245).
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.08.2013 - 6 K 1314/12

    Bekanntgabefiktion auch bei Übersendung mittels privatem Briefdienstleister -

    Ansonsten kann nach § 41 Abs. 1 FGO Gegenstand einer Feststellungsklage zwar auch das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein, nicht aber die davon losgelöste Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm (BFH-Urteil vom 14. Januar 1986 VII R 137/82, BFH/ NV 1986, 426 a.E.), wie sie die Klägerin hier begehrt.
  • FG München, 26.03.2014 - 5 K 2908/13

    Germaniten

    10 Hinsichtlich des Klageantrags zu 2) ist die Feststellungsklage unzulässig, weil nach § 41 Abs. 1 FGO die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Norm nicht begehrt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 1986 VII R 137/82, BFH/NV 1986, 426).
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