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   BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18   

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https://dejure.org/2019,34983
BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18 (https://dejure.org/2019,34983)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2019 - VII R 14/18 (https://dejure.org/2019,34983)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2019 - VII R 14/18 (https://dejure.org/2019,34983)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 80, StromStG § 2 Nr 3, StromStG § 2 Nr 2a, StromStG § 9b, StromStG § 11 Nr 4, StromStV § 15, StromStV § 15 Abs 4 S 2 Nr 4 S 2, StromStV § 15 Abs 9
    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe

  • Bundesfinanzhof

    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 80 GG, § 2 Nr 3 StromStG, § 2 Nr 2a StromStG, § 9b StromStG, § 11 Nr 4 StromStG
    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe

  • IWW

    § 9b des Stromsteuergesetzes (StromStG), § 9b Abs. 2 ... StromStG, § 15 Abs. 9 der Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes (StromStV), § 15 Abs. 9 StromStV, § 11 Nr. 4 StromStG, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), § 2 Nr. 3 StromStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 9b Abs. 1 StromStG, § 2 Nrn. 3 und 2a StromStG, § 15 Abs. 1 Satz 2 StromStV, § 15 Abs. 2 bis 10 StromStV, § 15 Abs. 4 Satz 1 StromStV, § 15 Abs. 4 Satz 2 StromStV, § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 Satz 2 StromStV, § 15 Abs. 3 Satz 1 StromStV, Art. 80 GG, § 2 Nrn. 3 und 5 StromStG, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, Verordnung (EWG) Nr. 3037/90, Verordnung (EWG) Nr. 761/93, § 11 Nr. 2 StromStG, § 9 Abs. 4 StromStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe

  • rewis.io

    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlastung einer öffentlich-rechtlichen Wasser- und Abwassergenossenschaft von der Stromsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entlastung für Abwasserunternehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    StromStG § 9b, StromStG § 11, StromStV § 15 Abs 9, GG Art 80
    Stromsteuer, Steuerentlastung, Produzierendes Gewerbe

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18
    Inhalt, Zweck und Ausmaß einer gesetzlichen Ermächtigung können daher auch anhand von Rechtsakten außerhalb der eigentlichen Verordnungsermächtigung, insbesondere mit Hilfe von Verweisungen oder Bezugnahmen bestimmt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 21.09.2016 - 2 BvL 1/15, BVerfGE 143, 38).

    Ist dies nicht der Fall, so kann es geboten sein, die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 143, 38).

  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18
    Erforderlich ist jedoch, dass die wesentlichen Entscheidungen in dem formellen Gesetz einschließlich der Ermächtigungsnorm enthalten sind (BVerfG-Beschluss vom 04.05.1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96, Neue Juristische Wochenschrift 1998, 669, Rz 15).
  • Drs-Bund, 02.09.1999 - BT-Drs 14/1524
    Auszug aus BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18
    Bei der erstmaligen Einführung einer solchen Ermächtigungsgrundlage in § 11 Nr. 2 StromStG durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16.12.1999 (BGBl I 1999, 2432) verwies der Gesetzgeber in der Begründung zum Gesetzesentwurf (BTDrucks 14/1524, S. 11) auf die Anwendungserfahrung nach Einführung der Stromsteuer durch das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24.03.1999 (BGBl I 1999, 378), wonach sich die Notwendigkeit der Aufnahme einer solchen Ermächtigung zur Regelung der Zuordnung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 9 Abs. 4 StromStG gezeigt habe.
  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 37/71

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschsätze "zur Vereinfachung der Verwaltung" bei der

    Auszug aus BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18
    Es genügt, wenn Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Ermächtigungsvorschrift nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen aus ihrem Sinnzusammenhang mit anderen Vorschriften des Gesetzes und aus dem von der gesetzlichen Regelung insgesamt verfolgten Ziel ermittelt werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 17.03.1982 - VII B 113/81, BFHE 135, 252, BStBl II 1982, 413, mit Hinweis auf BVerfG-Beschlüsse vom 14.05.1969 - 1 BvR 615/67, 1 BvR 303/68, BVerfGE 26, 16, und vom 30.05.1973 - 2 BvL 37/71, BVerfGE 35, 179).
  • BFH, 18.02.1992 - VII R 22/90

    § 15 Abs. 2 Nr. 2 MinöStG als Ermächtigungsgrundlage

    Auszug aus BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18
    Das BVerfG lässt es genügen, wenn das Gesetz "hinreichend bestimmt" ist, und nimmt eine hinreichende Bestimmtheit an, wenn die dem Verordnungsgeber delegierten Kompetenzen "nach Tendenz und Programm so genau umrissen" sind, "daß schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll" (Senatsurteil vom 18.02.1992 - VII R 22/90, BFHE 167, 251).
  • FG Düsseldorf, 21.02.2018 - 4 K 2266/16

    Anspruch eines Unternehmens auf Vergütung des für betriebliche Zwecke entnommen

    Auszug aus BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21.02.2018 - 4 K 2266/16 VSt wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

    Auszug aus BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18
    Es genügt, wenn Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Ermächtigungsvorschrift nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen aus ihrem Sinnzusammenhang mit anderen Vorschriften des Gesetzes und aus dem von der gesetzlichen Regelung insgesamt verfolgten Ziel ermittelt werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 17.03.1982 - VII B 113/81, BFHE 135, 252, BStBl II 1982, 413, mit Hinweis auf BVerfG-Beschlüsse vom 14.05.1969 - 1 BvR 615/67, 1 BvR 303/68, BVerfGE 26, 16, und vom 30.05.1973 - 2 BvL 37/71, BVerfGE 35, 179).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18
    Das im konkreten Fall erforderliche Maß an Bestimmtheit hängt daneben von der Eigenart des zu regelnden Sachverhalts ab, insbesondere davon, in welchem Umfang dieser einer genaueren begrifflichen Umschreibung überhaupt zugänglich ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 08.01.1981 - 2 BvL 3/77, 2 BvL 9/77, BVerfGE 56, 1).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18
    Dies ermöglicht sachgerechte, situationsbezogene Lösungen bei der Abgrenzung von Befugnissen des Gesetzgebers und der Exekutive (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84, BVerfGE 80, 1).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18
    Entscheidend ist insoweit, dass sich die betreffenden Normen durch Auslegung hinreichend konkretisieren lassen und verbleibende Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Verwaltungshandelns gefährdet werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13, BVerfGE 145, 20, Rz 125; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

  • BFH, 16.06.2005 - VII R 10/03

    Stromsteuerliche Behandlung von Foto-Großlaboren

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • BFH, 17.03.1982 - VII B 113/81

    Befugnis zur Änderung von Beschlüssen - Aufhebung von Beschlüssen -

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

  • FG Düsseldorf, 14.12.2020 - 4 V 2611/20

    Anforderungen an Steuerentlastungen nach § 9b Abs. 1 StromStG und § 54 Abs. 1

    Zur Begründung führte sie aus: § 15 Abs. 8a StromStV könne im Streitfall keine Anwendung finden, weil sie die Produktionsprozesse nicht vollständig an Fremdunternehmen ausgelagert habe (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.04.2018 VII R 14/18).

    § 15 Abs. 8a StromStV sei trotz des BFH-Urteils vom 30.04.2019 (VII R 14/18) weiterhin anwendbar.

    Gegen eine solche von der WZ 2003 abweichende Zuordnung dürfte sprechen, dass der Bundesfinanzhof bereits zu § 15 Abs. 9 StromStV entschieden hat, dass ein förmliches Gesetz nicht durch eine rangniedrigere Verordnung geändert werden kann (BFH-Urteil vom 30.04.2019 VII R 14/18, BFH/NV 2019, 1450).

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 6 K 2301/17

    Energiesteuerentlastung für das zur Herstellung von Herstellung von PCC

    Denn anders als beispielsweise § 2 Nrn. 3 und 2a StromStG, der eine statische Verweisung auf die WZ 2003 enthält und diese damit für die Auslegung dieser Norm Gesetzesrang erlangt hat (BFH-Urteil vom 30. April 2019, VII R 14/18, BFHE nn), enthält § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a EnergieStG keine Verweisung und Art. 2 Abs. 4 Buchstabe b 5. Anstrich Energiesteuer-RL lediglich die Verweisung auf die NACE-Klasse DI 26. Bei dieser Verweisung handelt es sich zwar um eine statische Verweisung auf die NACE Rev.1.1., was sich aus der Verweisung auf die NACE-Klasse DI 26 ergibt.
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