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   BFH, 16.11.2004 - VII R 15/04   

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https://dejure.org/2004,15842
BFH, 16.11.2004 - VII R 15/04 (https://dejure.org/2004,15842)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2004 - VII R 15/04 (https://dejure.org/2004,15842)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2004 - VII R 15/04 (https://dejure.org/2004,15842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KraftStG § 3 Nr. 8; ; KraftStG § 3 Nr. 8 Buchst. b; ; KraftStG § 3 Nr. 1; ; KraftStG § 10 Abs. 1; ; StVZO § ... 18; ; StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. e; ; StVO § 42; ; AO 1977 § 110 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 3 Nr. 8 lit. b
    Kfz-Steuer - Steuerbefreiung für Schausteller-Wohnwagen

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbefreiung für Wohnmobile von Schaustellern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreies Halten von Zugmaschinen bei Verwendung für einen Schaustellerbetrieb; Definition des Begriffs "Zugmaschine"; Anwendung des § 3 Nr. 8 Buchst. b Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) auf selbstfahrende Wohnwagen; Auslegung des § 3 Nr. 8 Buchst. b KraftStG

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 3 Nr 8a, KraftStG § 3 Nr 8b
    Schausteller; Steuerbefreiung; Wohnmobil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80

    Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach

    Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 15/04
    Es erscheint zwar zweifelhaft, lässt sich aber auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen nicht entscheiden, ob das FA den Einspruch des Klägers gegen den angefochtenen Kraftfahrzeugsteuerbescheid im Ergebnis deshalb zu Recht zurückgewiesen hat, weil dieser Bescheid, da nicht rechtzeitig mit dem Einspruch angefochten, bestandskräftig geworden ist (zu den prozessualen Folgen Urteil des Senats vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791).
  • BFH, 26.11.1991 - VII R 88/90

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen zur Verwendung in einem

    Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 15/04
    Zugmaschinen sind nach der Rechtsprechung des Senats Fahrzeuge, deren wirtschaftlicher Wert im Wesentlichen in der Zugleistung liegt und die nach ihrer Bauart ausschließlich oder überwiegend zur Fortbewegung von Lasten durch Ziehen von Anhängern zu dienen geeignet und bestimmt sind (Urteil vom 26. November 1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414).
  • BFH, 19.01.1966 - II 127/63

    Selbstfahrender Wohn- und Packwagen nach Schaustellerart als Zugmaschine -

    Auszug aus BFH, 16.11.2004 - VII R 15/04
    Anlass für die Erweiterung der bis 1985 auf Zugmaschinen für das Schaustellergewerbe bzw. für Schausteller (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 1966 II 127/63, BFHE 85, 46, BStBl III 1966, 229) beschränkten Steuerbefreiung war vielmehr, dass damals für das Schaustellergewerbe verwendete Fahrzeuganhänger nur dann von der Kraftfahrzeugsteuer frei waren, wenn sie lediglich hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt wurden; denn dann waren sie nach § 18 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nicht zulassungspflichtig und folglich nach § 3 Nr. 1 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
  • BFH, 25.04.2018 - III R 40/17

    Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen im Schaustellerbetrieb

    d) Entgegen der Auffassung des FG besteht auch kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass Ausnahmevorschriften im Kfz-Steuerrecht stets oder jedenfalls grundsätzlich "eng", also nicht wie jede andere Vorschrift nach den allgemeinen Auslegungsregeln gemäß Wortlaut, systematischem Zusammenhang, Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck auszulegen sind (BFH-Urteile vom 16. November 2004 VII R 15/04, BFH/NV 2005, 918, Rz 15, und vom 12. Juni 2012 II R 40/11, BFHE 238, 281, BStBl II 2012, 797, Rz 11).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 K 1759/11

    Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung eines selbstfahrenden Packwagens eines

    Auch wenn aufgrund der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 16. November 2004 VII R 15/04, BFH/NV 2005, 918) mittlerweile auch selbstfahrende Wohnwagen im Gewerbe nach Schaustellerart unter die Steuerbefreiungsvorschrift fallen, solange sie ausschließlich dem Schaustellergewerbe dienen, stellt das Fahrzeug des Klägers keinen selbstfahrenden Wohnwagen dar.
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