Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.12.2012

Rechtsprechung
   BFH, 30.03.2010 - VII R 16/09   

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https://dejure.org/2010,3344
BFH, 30.03.2010 - VII R 16/09 (https://dejure.org/2010,3344)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2010 - VII R 16/09 (https://dejure.org/2010,3344)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2010 - VII R 16/09 (https://dejure.org/2010,3344)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für die Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs (Vorlage an den EuGH) - Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren - Gefahr der doppelten Zollschuldentstehung bei Fehlmengen - ...

  • openjur.de

    Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für die Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs (Vorlage an den EuGH); Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren; Gefahr der doppelten Zollschuldentstehung bei Fehlmengen; ...

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 89 Abs 1, ZK Art 204 Abs 1 Buchst a, ZK Art 218 Abs 1, ZKDV Art 496 Buchst b, ZKDV Art 521 Abs 1, ZKDV Art 859 Nr 9, EWGV 2913/92 Art 89 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 204 Abs 1 Bu... chst a, EWGV 2913/92 Art 218 Abs 1, EWGV 2454/93 Art 521 Abs 1, EWGV 2454/93 Art 496 Buchst b, EWGV 2454/93 Art 859 Nr 9, EWGV 2454/93 Art 496 Buchst m, ZKDV Art 496 Buchst m
    Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für die Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs (Vorlage an den EuGH) - Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren - Gefahr der doppelten Zollschuldentstehung bei Fehlmengen - ...

  • Bundesfinanzhof

    Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für die Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs (Vorlage an den EuGH) - Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren - Gefahr der doppelten Zollschuldentstehung bei Fehlmengen - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 89 Abs 1 ZK, Art 204 Abs 1 Buchst a ZK, Art 218 Abs 1 ZK, Art 496 Buchst b ZKDV, Art 521 Abs 1 ZKDV
    Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für die Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs (Vorlage an den EuGH) - Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren - Gefahr der doppelten Zollschuldentstehung bei Fehlmengen - ...

  • IWW
  • rewis.io

    Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für die Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs (Vorlage an den EuGH) - Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren - Gefahr der doppelten Zollschuldentstehung bei Fehlmengen - ...

  • rewis.io

    Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für die Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs (Vorlage an den EuGH) - Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren - Gefahr der doppelten Zollschuldentstehung bei Fehlmengen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung einer Zollschuld bei Nichterfüllung einer nach Beendigung des betreffenden Zollverfahren zu erfüllenden Pflicht; Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für die Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs; Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ...

  • datenbank.nwb.de

    Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für die Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs (Vorlage an den EuGH)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entstehung einer Zollschuld bei Nichterfüllung einer nach Beendigung des betreffenden Zollverfahren zu erfüllenden Pflicht; Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für die Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs; Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 472
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus BFH, 30.03.2010 - VII R 16/09
    Welche Pflichtverletzungen sich i.S. des Art. 204 Abs. 1 letzter Halbsatz ZK auf das in Anspruch genommene Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt haben, wird durch Art. 859 ZKDVO abschließend geregelt (vgl. Urteil des EuGH vom 11. November 1999 C-48/98 --Söhl & Söhlke--, Slg. 1999, I-7877).

    Wollte man mit der vom HZA im Streitfall vertretenen Ansicht annehmen, aus der Durchführungsvorschrift des Art. 521 Abs. 1 Unterabs. 1 Anstrich 1 ZKDVO folge, dass das Verfahren der aktiven Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren nicht bereits --wie es Art. 89 Abs. 1 ZK beschreibt-- mit dem Erhalt einer zulässigen neuen zollrechtlichen Bestimmung der Einfuhrwaren beendet ist, sondern erst mit der Vorlage der Abrechnung, stellte sich die Frage, ob die Kommission hiermit ihre Befugnis, Anwendungsmodalitäten zu den Vorschriften des ZK zu erlassen, überschritten hat (vgl. dazu EuGH-Urteil in Slg. 1999, I-7877, Rz 35 bis 37), weil dies in allen Fällen, in denen eine Fehlmenge entstanden ist, insoweit zu einer doppelten Zollschuldentstehung führen könnte, die aufzulösen systematisch nicht möglich erscheint.

  • EuGH, 20.09.1988 - 252/87

    Hauptzollamt Hamburg-St. Annen / Kiwall

    Auszug aus BFH, 30.03.2010 - VII R 16/09
    Denn wäre es anders und entstünde mangels Vorlage der Abrechnung eine weitere Zollschuld gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK für die gesamte Menge der abzurechnenden Einfuhrwaren, realisiere sich die Gefahr einer --nach der Rechtsprechung des EuGH dem Gedanken der Zollunion widersprechenden (Urteil vom 20. September 1988 C-252/87 --Kiwall--, Slg. 1988, 4753)-- doppelten Zollschuldentstehung.
  • RFH, 20.07.1943 - I 15/43
    Auszug aus BFH, 30.03.2010 - VII R 16/09
    Die Durchführungsvorschrift des Art. 859 Nr. 9 ZKDVO gehe daher ins Leere (zum Ganzen vgl. Müller-Eiselt, Der Veredelungsverkehr, I 15/43 ff.).
  • FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 21/10

    Einfuhr: Zweifel an der Entstehung von Zollschuld bei Pflichtverletzung nach

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob infolge der Nichterfüllung einer der in Art. 204 Abs. 1 Buchst. a) und b) geregelten Pflichten eine Zollschuld noch entstehen kann, wenn die Waren bereits vor dem Pflichtenverstoß eine neue zollrechtliche Bestimmung erhalten haben und der Status der Waren durch den Pflichtenverstoß nicht mehr berührt wird (im Anschluss an BFH, Vorlagebeschluss vom 30. März 2010 VII R 16/09, BFH-NV 2010, 1389).

    Entsprechend hat der BFH mit Beschluss vom 30. März 2010 (VII R 16/09, BFH/NV 2010, 1389) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK dahin auszulegen ist, dass er auch die Nichterfüllung solcher Pflichten betrifft, die erst nach der Beendigung des betreffenden in Anspruch genommenen Zollverfahrens zu erfüllen sind.

  • BFH, 11.12.2012 - VII R 16/09

    Entstehung der Zollschuld für verspätet abgerechnete Waren des aktiven

    Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 30. März 2010 (BFHE 229, 472, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 187) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die im Streitfall maßgebende Frage zur Auslegung des Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 6. September 2012 C-262/10 (ZfZ 2012, 322) wie folgt beantwortet hat:.
  • FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 285/09

    Einfuhrabgaben/Zollrecht: EuGH-Vorlage: Zollschuldentstehung infolge fehlender

    Entsprechend hat der BFH mit Beschluss vom 30. März 2010 (VII R 16/09, BFH/NV 2010, 1389) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art. 204 Abs. 1 Buchst. a) ZK dahin auszulegen ist, dass er auch die Nichterfüllung solcher Pflichten betrifft, die erst nach der Beendigung des betreffenden in Anspruch genommenen Zollverfahrens zu erfüllen sind.
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Rechtsprechung
   BFH, 11.12.2012 - VII R 16/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47420
BFH, 11.12.2012 - VII R 16/09 (https://dejure.org/2012,47420)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2012 - VII R 16/09 (https://dejure.org/2012,47420)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - VII R 16/09 (https://dejure.org/2012,47420)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Entstehung der Zollschuld für verspätet abgerechnete Waren des aktiven Veredelungsverkehrs

  • openjur.de

    Entstehung der Zollschuld für verspätet abgerechnete Waren des aktiven Veredelungsverkehrs

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 118 Abs 2, ZK Art 204 Abs 1 Buchst a, ZKDV Art 521 Abs 1, ZKDV Art 859 Nr 9, EWGV 2913/92 Art 118 Abs 2, EWGV 2913/92 Art 204 Abs 1 Buchst a, EWGV 2454/93 Art 521 Abs 1, EWG... V 2454/93 Art 859 Nr 9
    Entstehung der Zollschuld für verspätet abgerechnete Waren des aktiven Veredelungsverkehrs

  • Bundesfinanzhof

    Entstehung der Zollschuld für verspätet abgerechnete Waren des aktiven Veredelungsverkehrs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 118 Abs 2 ZK, Art 204 Abs 1 Buchst a ZK, Art 521 Abs 1 ZKDV, Art 859 Nr 9 ZKDV, Art 118 Abs 2 EWGV 2913/92
    Entstehung der Zollschuld für verspätet abgerechnete Waren des aktiven Veredelungsverkehrs

  • rewis.io

    Entstehung der Zollschuld für verspätet abgerechnete Waren des aktiven Veredelungsverkehrs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZK Art. 204 Abs. 1 lit. a
    Entstehung der Zollschuld wegen unterbliebener Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs

  • datenbank.nwb.de

    Entstehung der Zollschuld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entstehung einer Zollschuld wegen unterbliebener Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - VII R 16/09
    Welche Pflichtverletzungen sich i.S. des Art. 204 Abs. 1 ZK auf das in Anspruch genommene Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt haben, wird durch Art. 859 ZKDVO abschließend geregelt (vgl. EuGH-Urteil vom 11. November 1999 C-48/98 --Söhl & Söhlke--, Slg. 1999, I-7877, ZfZ 2000, 12), dessen einzelne Bestimmungen sämtlich unter dem Vorbehalt stehen, dass es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt und alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen.
  • EuGH, 06.09.2012 - C-28/11

    Eurogate Distribution - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - VII R 16/09
    Soweit die Revision meint, die Abgabenerhebung für eine --wie im Streitfall-- in den Wirtschaftskreislauf der Union nicht eingegangene Ware sei als unverhältnismäßige Sanktion einer Fristüberschreitung anzusehen, ist der EuGH dieser Rechtsauffassung mit seinem Urteil in ZfZ 2012, 322 (Rz 43) entgegengetreten (vgl. insoweit auch: EuGH-Urteil vom 6. September 2012 C-28/11 --Eurogate--, ZfZ 2012, 264, Rz 32).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-262/10

    Döhler Neuenkirchen - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - VII R 16/09
    Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 30. März 2010 (BFHE 229, 472, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 187) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die im Streitfall maßgebende Frage zur Auslegung des Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 6. September 2012 C-262/10 (ZfZ 2012, 322) wie folgt beantwortet hat:.
  • BFH, 30.03.2010 - VII R 16/09

    Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für die Abrechnung des aktiven

    Auszug aus BFH, 11.12.2012 - VII R 16/09
    Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 30. März 2010 (BFHE 229, 472, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 187) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die im Streitfall maßgebende Frage zur Auslegung des Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 6. September 2012 C-262/10 (ZfZ 2012, 322) wie folgt beantwortet hat:.
  • FG Hamburg, 12.10.2016 - 4 K 160/14

    Zollrecht: Voraussetzungen für die Erstattung von Einfuhrabgaben - Reichweite der

    Daraufhin hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11.12.2012 (VII R 16/09) das Urteil des erkennenden Senats bestätigt.
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