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   BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04   

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https://dejure.org/2005,2728
BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04 (https://dejure.org/2005,2728)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2005 - VII R 17/04 (https://dejure.org/2005,2728)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - VII R 17/04 (https://dejure.org/2005,2728)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Europaabkommen Tschechien Protokoll Nr. 4 Art. 16 Abs. 1, Art. 20; VO Nr. 2913/92 (ZK) Art. 185 Abs. 1, Art. 220 Abs. 1, Art. 220 Abs. 2 Buchst. b; VO Nr. 2454/93 (ZKDVO) Art. 848 ... Abs. 1; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1, § 118 Abs. 2; ZPO § 138 Abs. 3

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen aus Tschechien - Absehen von der Nacherhebung - Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen des FG - Antrag auf Zollbefreiung für Rückwaren - keine Anwendung von § 138 Abs. 3 ZPO im Steuerprozess

  • Judicialis

    Europaabkommen Tschechien Protokoll Nr. 4 Art. 16 Abs. 1; ; Europaabkommen Tschechien Protokoll Nr. 4 Art. 20; ; VO Nr. 2913/92 (ZK) Art. 185 Abs. 1; ; VO Nr. 2913/92 (ZK) Art. 220... Abs. 1; ; VO Nr. 2913/92 (ZK) Art. 220 Abs. 2 Buchst. b; ; VO Nr. 2454/93 (ZKDVO) Art. 848 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1, § 118 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen aus Tschechien; Absehen von der Nacherhebung; Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen des FG; Antrag auf Zollbefreiung für Rückwaren; keine Anwendung von § 138 Abs. 3 ZPO im Steuerprozess

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinfuhr von Ursprungserzeugnissen der EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zollbefreiung nach Zollanmeldung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zollbefreiung nach Zollanmeldung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Zollpräferenzen bei der Wiedereinfuhr von Ursprungserzeugnissen der Europäischen Union; Anforderungen an die tatrichterliche Sachaufklärung; Bindungswirkung tatrichterlicher Feststellungen; Pflicht zur Vorlage von Warenverkehrsbescheinigungen; Vermutung der ...

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedereinfuhr von Kfz nach Deutschland

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 201 Abs 1, ZK Art 220 Abs 2 Buchst b
    Irrtum; Präferenznachweis; Ursprungszeugnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 83
  • BB 2005, 2006
  • BB 2005, 787
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01

    Abwägung prozessökonomischer Gesichtspunkte gegenüber den Beteiligteninteressen

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04
    Es macht geltend, das FG sei bei seiner Entscheidung von dem Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 37/01 (BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145) abgewichen, indem es Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK i.d.F der VO Nr. 2700/2000 auch auf Zollschulden angewendet habe, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung entstanden seien.

    Das FG ist im Ansatzpunkt zutreffend davon ausgegangen, dass eine Zollschuld gemäß Art. 201 Abs. 1 ZK entstanden ist und eine Präferenzbehandlung für die streitgegenständlichen PKW vom Typ A regelmäßig dann ausscheidet, wenn --wie hier-- bei der Überprüfung einer als Präferenznachweis vorgelegten Warenverkehrsbescheinigung nicht eindeutig festzustellen ist, dass die Warenverkehrsbescheinigung richtig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145; in BFHE 190, 507; BFH-Beschluss vom 12. März 2002 VII B 169/01, BFH/NV 2002, 962).

    Wie der Senat mit Urteil in BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145 bereits entschieden hat, handelt es sich bei den durch die VO Nr. 2700/2000 in Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK eingefügten weiteren Vorschriften nicht um Verfahrensvorschriften, sondern um materiell-rechtliche Bestimmungen, die keine verfahrenstechnischen, sondern materielle Regelungen darüber enthalten, unter welchen Umständen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung und damit einer nachträglichen Erhebung von Einfuhrabgaben abzusehen ist.

  • BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des FG -

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04
    Dazu gehört nicht nur, dass die Feststellungen des FG nicht in sich widersprüchlich oder sonst mit den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sein dürfen, sondern auch, dass sie auf einer nachvollziehbaren Anwendung von rational einsichtigen Grundsätzen der Beweiswürdigung beruhen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944).

    Es ist aber erforderlich, dass die Feststellungen des FG auf einer hinreichenden Grundlage beruhen, die das Revisionsgericht in die Lage versetzen nachzuvollziehen, wie das FG zu der seine Entscheidung tragenden Überzeugung gelangt ist (BFH-Urteile vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 15. Dezember 1999 X R 151/97, BFH/NV 2000, 1097).

    Dann muss dieser Vortrag freilich aus sich heraus so überzeugend und nahe liegend erscheinen, dass es der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (ausnahmsweise) gestattet, sich über eine gegenteilige Behauptung oder gegenteilige Anhaltspunkte hinwegzusetzen, ohne dass für die Richtigkeit des Vortrages Beweismittel vorliegen (BFH-Urteil vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BFH, 12.10.1999 - VII R 6/99

    Nacherhebung von Zoll beim Widerruf von Ursprungszeugnissen zur Erlangung einer

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04
    Die Klägerin habe entgegen der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99, BFHE 190, 507) nicht dargelegt, dass die Unrichtigkeit der Warenverkehrsbescheinigungen darauf beruhe, dass die tschechischen Behörden sie aufgrund richtiger und vollständiger Angaben der Ausführer, jedoch in Verkennung der Ursprungsregeln ausgestellt hätten.

    Das FG ist im Ansatzpunkt zutreffend davon ausgegangen, dass eine Zollschuld gemäß Art. 201 Abs. 1 ZK entstanden ist und eine Präferenzbehandlung für die streitgegenständlichen PKW vom Typ A regelmäßig dann ausscheidet, wenn --wie hier-- bei der Überprüfung einer als Präferenznachweis vorgelegten Warenverkehrsbescheinigung nicht eindeutig festzustellen ist, dass die Warenverkehrsbescheinigung richtig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145; in BFHE 190, 507; BFH-Beschluss vom 12. März 2002 VII B 169/01, BFH/NV 2002, 962).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat der Zollschuldner substantiiert darzulegen (Senatsurteil in BFHE 190, 507, 511 f.) und erforderlichenfalls zu beweisen.

  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04
    Vielmehr sind die betreffenden Bestimmungen das Ergebnis eines nach langen Verhandlungen gefundenen Kompromisses (vgl. zur Entstehungsgeschichte Witte/ Alexander, Zollkodex, 3. Aufl., Art. 220 Rz. 58, 59), der den Vertrauensschutz gegenüber der bis dahin bestehenden Rechtslage im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 14. Mai 1996 Rs. C-153/94 u. C-204/94, EuGHE 1996, I-2465 Rdnr. 95, erweitert und präzisiert hat.

    Allerdings liegt nur dann ein i.S. von Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK a.F. beachtlicher Irrtum dieser Behörden vor, wenn die Unrichtigkeit der Warenverkehrsbescheinigungen darauf beruht, dass die drittländischen Behörden sie aufgrund richtiger und vollständiger Angaben der Ausführer in Verkennung der Ursprungsregeln ausgestellt haben (EuGH-Urteil in EuGHE 1996, I-2465 Rdnr. 95).

  • BFH, 22.01.2002 - VII R 23/01

    Zollbestimmungen - Europäische Zollbestimmungen - Veredelungserzeugnisse -

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04
    Die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 22. Januar 2002 VII R 23/01 (BFHE 197, 563, 567) beziehen sich nicht auf die Frage, bis wann ein Antrag auf Zollbefreiung nach Art. 185 Abs. 1 ZK noch gestellt werden kann.
  • BFH, 12.03.2002 - VII B 169/01

    Ursprungszeugnisse zur Erlangung einer Zollpräferenz

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04
    Das FG ist im Ansatzpunkt zutreffend davon ausgegangen, dass eine Zollschuld gemäß Art. 201 Abs. 1 ZK entstanden ist und eine Präferenzbehandlung für die streitgegenständlichen PKW vom Typ A regelmäßig dann ausscheidet, wenn --wie hier-- bei der Überprüfung einer als Präferenznachweis vorgelegten Warenverkehrsbescheinigung nicht eindeutig festzustellen ist, dass die Warenverkehrsbescheinigung richtig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145; in BFHE 190, 507; BFH-Beschluss vom 12. März 2002 VII B 169/01, BFH/NV 2002, 962).
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 85/98

    Nacherhebung - Eingangsabgabe - Zollkodex - Geltung des Zollkodex

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04
    Sie können daher erst auf Zollschulden angewandt werden, die nach dem Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens entstanden sind (vgl. EuGH-Urteile vom 12. November 1981 Rs. 212/80, EuGHE 1981, 2735; vom 6. November 1997 Rs. C-261/96, EuGHE 1997, I-6177 Rdnr. 17; BFH-Urteil vom 20. Juli 1999 VII R 85/98, BFHE 189, 244).
  • BFH, 05.05.1999 - XI R 6/98

    Dauerschuldzinsen bei Forfaitierung künftiger Forderungen

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04
    Das bedeutet nicht, dass die vom FG getroffenen Feststellungen zwingend sein müssen; vielmehr genügt es, dass sie aufgrund der dem FG vorliegenden Beweismittel zumindest möglich erscheinen (BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 XI R 6/98, BFHE 188, 415, BStBl II 1999, 735).
  • BFH, 25.05.1988 - I R 225/82

    Entscheidung des Tatrichters - Freie Überzeugung - Feststellung maßgeblicher

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04
    Dazu gehört nicht nur, dass die Feststellungen des FG nicht in sich widersprüchlich oder sonst mit den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen unvereinbar sein dürfen, sondern auch, dass sie auf einer nachvollziehbaren Anwendung von rational einsichtigen Grundsätzen der Beweiswürdigung beruhen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 25. Mai 1988 I R 225/82, BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944).
  • BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80

    Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts -

    Auszug aus BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04
    Die Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung des FG ist jedoch insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (BFH-Urteil vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-204/94
  • EuGH, 06.11.1997 - C-261/96

    Conserchimica

  • BFH, 19.09.1990 - X R 79/88

    Auf bis zuletzt nicht angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkt gestützte

  • BFH, 15.12.1999 - X R 151/97

    Sachaufklärungspflicht des FG

  • EuGH, 23.02.1995 - C-334/93

    Bonapharma Arzneimittel / Hauptzollamt Krefeld

  • EuGH, 17.07.1997 - C-97/95

    Pascoal & Filhos

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

  • BFH, 02.12.2020 - II R 22/18

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen

    Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung des FG sind nur insoweit revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 14.06.2005 - VII R 17/04, BFHE 210, 83, unter II.3.c, und vom 23.08.2017 - X R 7/15, BFH/NV 2018, 325, Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

    Die Beweiswürdigung verstößt nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 2005 I R 15/04, BFHE 210, 14, BStBl II 2006, 196, unter II. 4.; vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70, unter II. 1. a, und vom 14. Juni 2005 VII R 17/04, BFHE 210, 83, unter II. 3. c).
  • BFH, 02.02.2016 - X B 38/15

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3

    Der angerufene Senat hat nämlich --vom Kläger gänzlich unerwähnt gelassen-- bereits mit Beschluss vom 28. Januar 2003 X B 84/02 (BFH/NV 2003, 648, unter 3.a) klargestellt, dass § 138 Abs. 3 ZPO im Verfahren vor dem FG nicht herangezogen werden kann (ebenso z.B. BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VII R 17/04, BFHE 210, 83, unter II.3.c; s. auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 155 Rz 4).
  • BFH, 27.07.2005 - VII R 19/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen in die EU

    Das FG verband die Verfahren 3 K 646/00 (VII R 17/04), 3 K 647/00 (VII R 18/04) und 3 K 650/00 (VII R 19/04), welche allesamt die Nacherhebung von Zoll für PKW-Einfuhren aus Tschechien im Jahr 1998 zum Gegenstand hatten, zur gemeinsamen Verhandlung und hob --jedenfalls soweit es dieses Verfahren betrifft-- die angefochtenen Verwaltungsakte auf.
  • FG München, 10.11.2005 - 14 K 3673/02

    Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei EU-Binnentransport

    Lkw litauische Ware im Wirtschaftverkehr Litauens, für die - auch nicht nachträglich (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VII R 17/04) - für den Zeitraum vor ihrer Wiedereinfuhr die Abfertigung als Rückware beantragt werden kann.
  • FG München, 03.05.2007 - 14 K 4764/04

    Einfuhrabgaben bei Wiedereinfuhr eines im Drittland reparierten Pkw

    Ebenso wie der nach Art. 185 Abs. 1 ZK erforderliche Antrag für die Anwendung der Rückwarenregelung noch nachträglich gestellt werden kann (vgl. Urteil des BFH vom 14. Juni 2005 VII R 17/04, ZfZ 2006, 21), kann grundsätzlich auch der Antrag auf Bewilligung einer passiven Veredelung nachträglich gestellt werden.
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